maxmobil schrieb:Auch wenn es zwei Situationen sind, wieso ist dann die eine - in diesem Fall der Anflug - juristisch "mehr wert"?ako schrieb:Aus der Erkenntnis daß es zwei verschiedene Situationen sind, da während des Anflugs nicht nach rechts ausgewichen wird wie beim Überholen.
@maxmobil: Woher ziehst Du deine Erkenntnis, dass der Anflugvorrang mehr Gewicht hat als der Vorrang desjenigen, der überholt wird?
Gruß
Andreas
Das Überholen eines langsameren Lfz ist ein legitimer Vorgang, aber im Reiseflug und nicht während des Anflugs, sonst müßte man noch Weichen einbauen in den Localizer...
Der Airbus war wohl unstrittig im Anflug, Überland in 4000ft herumzufliegen kommt einfach teuer.
ako schrieb:Jepp, genau dort wars.
Den Quellen zufolge ereignetete sich der Vorfall in 4000ft und 10NM entfernt von VOR ZWN, d.h. unmittelbar vor dem Intercepting auf den ILS Approach. Dieser findet in 9NM statt. Der Punkt 10NM Entfernung auf dem 29°Radial in 4000ft MSL befindet sich unmittelbar südlich der CTR Ramstein im Luftraum E.
ako schrieb:Es geht doch gar nicht um "mehr wert" sondern es sind zwei verschiedene Situationen die nicht gleichzeitig passieren können. Ein Flugzeug kann nicht gleichzeitig starten und landen, und ein Ausweichen wegen Überholens kann nicht im Anflug passieren.
Auch wenn es zwei Situationen sind, wieso ist dann die eine - in diesem Fall der Anflug - juristisch "mehr wert"?
Desweiteren: §13, Absatz 4 LuftVO pricht vom "Endteil des Landeanflugs", nicht von Landeanflug allgemein. Der Airbus befand sich laut Flightradar24 am 20.10. um 14:53 UTC unmittelbar an der Südgrenze der Ramstein CTR, also noch ca. 2,5NM vor dem Intercepting bereits unter 4000ft (3875ft). Es ist also anzunehmen, dass hier bereits der Near Miss stattgefunden hat (O.k., das ist jetzt meinerseits spekulativ). Wenn dem aber so wäre, war der Vorfall deutlich vor dem Endteil des Landeanflugs.
Andreas
maxmobil schrieb:Der Airbus hat aber nun mal das UL im Anflug überholt. Nach Deiner Logik kann nicht sein was nicht sein darf.
Es geht doch gar nicht um "mehr wert" sondern es sind zwei verschiedene Situationen die nicht gleichzeitig passieren können. Ein Flugzeug kann nicht gleichzeitig starten und landen, und ein Ausweichen wegen Überholens kann nicht im Anflug passieren.
Die deutsche LuftVO schön und gut, aber die ICAO auf die die deutschen Luftverkehrsregeln wohl ebenso basieren dürften wie überall spricht generell von "Anflug" und definiert nicht den "Endteil" (den es mit diesem Begriff übrigens nur in Deutschland gibt).Auch wenn es den Begriff nur in D gibt, der Vorfall ereignete sich nunmal im deutschen Luftraum.
Die Übergabe an TWR ist übrigens nicht zwingend mit "established" verbunden, im Notfall kann auch RAD oder APP eine Landefreigabe erteilen dann gibt es gar kein handover.,Schon klar. Nach Deiner Definition beginnt also der Endanflug mit Verlassen der Reiseflughöhe? Ab da muss mir jeder ausweichen, auch wenn er vor mir VFR fliegt und mich nicht sehen kann? Wenn alle IFR-Flieger so denken würden, wäre dies mit Sicherheit und für die Sicherheit äußerst bedenklich.
ako schrieb:Der Airbus war im Anflug, das UL nicht. Wenn BEIDE im Anflug gewesen wären hätte das tiefer fliegende Vorrang gehabt. Ist das so schwer? Hätte denn das UL ausweichen sollen das gar nicht auf der Frequenz war?
Der Airbus hat aber nun mal das UL im Anflug überholt. Nach Deiner Logik kann nicht sein was nicht sein darf.
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Schon klar. Nach Deiner Definition beginnt also der Endanflug mit Verlassen der Reiseflughöhe? Ab da muss mir jeder ausweichen, auch wenn er vor mir VFR fliegt und mich nicht sehen kann? Wenn alle IFR-Flieger so denken würden, wäre dies mit Sicherheit und für die Sicherheit äußerst bedenklich.
Andreas
maxmobil schrieb:Ganu das ist die Frage! Wie soll das gehen, wenn es die Annäherung von hinten nicht wahrnehmen kann?
Hätte denn das UL ausweichen sollen das gar nicht auf der Frequenz war?
Nach "meiner Definition" ist ein Flugzeug das sich bereits auf einem intercept heading zum Localizer befindet JEDENFALLS im "Anflug". Und zwar im intermediate approach, noch nicht im final approach (Deinem "Endteil").Eben, nicht im Final Approach, dem "Endteil". Nicht meinem Endteil, sondern dem nach deuter LuftVO ( deren Sinnhaftigkeit ich nicht diskutieren möchte)
;-))
Hör lieber auf damit, mir irgendetwas in den Mund zu legen und mit "bedenklicher Sicherheit" zu kommen wenn Du selbst etwas nicht verstehst.
Fragen: Gern.
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