Peter Wille schrieb:Peter, Dein Hinweis ist ja völlig in Ordnung! Ich weiß nicht was da im Vertrag vereinbart wurde.bullette schrieb:Ich will nicht notwendigerweise pedantisch erscheinen, aber BGB sagt nichts von 2 Jahren. Deshalb fragte ich, ob 2 Jahre extra vertraglich vereinbart waren. Ansonsten wäre bereits nach 6 Monaten Schluss.
angenommen, dass einfach die gesetzliche Gewährleistung gem. BGB greift.
bullette
Peter
acrobert schrieb:Es stehen die Begriffe Garantie, Gewährleistung und zwei Fristen im Raum sowie eine Liste, die damit im Zusammenhang stehen soll. Beim Lesen der Liste sind mit Kommentare zu Besonderheiten der Liste eingefallen. Ich weiß nicht, wie manchmal positive Kaufentscheidungen gefällt werden und hinterher das Offensichtliche als Mangel deklariert werden soll.
HÄ???
Peter Wille schrieb:
-Wir Fliegen seit über einem halben Jahr mit defektem Drainventil durch die Gegend
>> Dann war es wohl doch nicht so dramatisch defekt?
Im Falle eines Drainventils ist das immer dramatisch.
-Die Bremsen waren am Anfang bald alle 4 Wochen defekt
>> Fliegt die Maschine in Donaueschingen? Differenzierung zwischen Bedienerfehler und Defekt ist nur sehr schwer
möglich. Meine eine Frage der Kulanz, wenn da nicht die anderen Dinge
wären.
Ist Donaueschingen ein Reservat der letzten Neandertaler? Bitte um Aufklärung was die ständige Frage nach diesem Standort soll. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass das Bremssystem der 602"suboptimal" ist, da braucht es keine Fehlbedienung.
-die Haubenverriegelung musste, nachdem die Haube im Flug aufgesprungen ist, erneuert werden
>> Differenzierung zwischen Bedienerfehler und Defekt ist nur sehr schwer möglich. Meine eine Frage der Kulanz, wenn da nicht die anderen Dinge wären.
Wenn sich die Haube nach Fehlbedienung im Flug öffnet landet man, schließt die Haube und fliegt weiter. Muss die Verriegelung ausgetauscht werden war es keine Fehlbedienung!
-an der Querrudertrimmklappe bildet sich gerade der erste Riss in der Beplankung
>> Das hört sich erstmal nach Rollschaden an. Differenzierung zwischen Bedienerfehler und Defekt ist nur sehr schwer
möglich. Meine eine Frage der Kulanz, wenn da nicht die anderen Dinge
wären.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass jemand einen Rollschaden nicht erkennt.
-der mitgelieferte Sonnenschutz ist mittlerweile schon mit Duchtape geflickt
>> Fremdprodukt, hat nichts mit der Maschine zu tun.
Es ist mir als Käufer egal ob das ein Fremdprodukt ist, wenn sich bei Deinem neuen Auto der Sitz auflöst oder ein Scheinwerfer blind wird kann sich der Hersteller auch nicht damit rausreden. Als Hersteller muss ich dafür gerade stehen.
-die
Bremsen rubbeln und scheppern beim Bremsen dass einem Angst und Bange
wird. Kurshalten ist bei starken Bremseinsatz schwierig
>> Donaueschingen? Differenzierung zwischen Bedienerfehler und Defekt ist nur sehr schwer
möglich. Meine eine Frage der Kulanz, wenn da nicht die anderen Dinge
wären.
Schon wieder Donaueschingen! Glaubst Du die Bediener haben allesamt Parkinson oder wie kommt das Rubbeln durch Fehlbedienung zustande?
-die
Betätigung des Gaszuges ist äußerst gewöhnnugsbedürftig. Zum Einstellen
der Leerlaufdrehzahl muss ständig am Hebel gezogen werden. Zieht man an
beiden Hebeln leicht, bleibt der Motor stehen
>> Einstellungssache und Teil der Wartung.
Wenn das von Anfang an so war- der Flieger ist fast neu - hätte der Hersteller das beheben müssen
-das Flug- und Betriebshandbuch ist... nun ja, übersichtlich. Z.B. keine Klappeneinstellungen für den Kurzstart...
>> Übersichtlich oder nicht, es ist die Bibel. Es ist nicht so, dass euch etwas anderes zustehen würde, denn mit dem vorliegeneden Handbuch wurde die Zulassung und Erprobung durchgeführt. Das ist nicht reklamierbar, ansonsten würdet ihr die Zulassung in Frage stellen.
-auf Ostkursen Abweichung des Kompass bis zu 20°
>> Normal beim Metallflieger. Ist auf den Deviationstabellen vermehrkt.
-das EFIS? Durch den Basteleinsatz eines unserer Techniker funktioniert es jetzt so lala
>> Wurden denn die Fehlfunktion reklamiert und die Chance zur Nachbesserung gegeben? Was es bei der Übergabe intakt?
-Festellen des Tankinhaltes? Der im Flug- und Betriebshandbuch beschriebene Messstab wurde nicht mit ausgeliefert
>> Fehlende Sachen, wie wurde bei Euch denn die Übergabe gemacht???
Sollte eigentlich kein Problem sein sowas nachzuliefern.
-Das
die Maschine eine fliegende Colabüchse ist merkt man ohne Active Noise
Control Headset dann über 160 km/h auch sehr deutlich an der
Geräuschentwicklung
>> 1. Metallflieger, das liegt in der Natur der Sache. 2. Wenn das jetzt nicht gefällt, wer hat denn die Maschine gekauft? Und vor allem: Warum?
-Checken des Ölstandes erfordert komplette Demontage der oberen Cowling, da keine Serviceklappe vorhanden ist
>> Ist es so, dass die Cowling nur plötzlich keine Serviceklappe hatte, die vorher vorhanden war? Wenn nicht, wer kauft sowas denn, wenn es ihm nach einigen 100 Stunden nicht gefällt?
Zitat Bluesky9:
LTF-UL2003, nach denen die Z602 wohl zugelassen ist:
1013 Schmierstoffbehälter
2. Der Schmierstoffvorrat muss ohne Entfernung von Verkleidungsteilen
(ausgenommen Handlochdeckel) und ohne Benutzung von Werkzeug
überprüft werden können.
Wer hat die 602 Mustergeprüft?
Bremsen im Verein würde ich von jeder Gewährleistung ausschließen, wenn ich das könnte. UL Bremsen sind per Definition keine C152 Bremsen. Warum bei 150-200m Rollweg überhaupt gebremst werden muss, ist manchmal schon schwer zu beantworten. Auch wenn Du das vielleicht noch nicht gesehen hast, es gibt durchaus abschüssige Gelände oder Plätze. Wenn dort eine Bremse eingebaut ist hat diese zu funktionieren! Warum aber Bremsen, die anderswo tadellos funktionieren, nun in genau dem Verein X mit genau den Leuten Y defekt sind, hat wahrscheinlich nur wenig mit der Technik zu tun. Es gibt verschiedene Leute die solche Probleme einfach nicht hier posten, da Sie sogleich als inkompetent oder verlogen diffamiert werden.... oder ist Dein permanenter Hinweis auf Donaueschingen anders zu interpretieren? Nur meine Meinung, ich war zu häufig in Donaueschingen.
Peter
acrobert schrieb:Ich dehne das jetzt nicht über Gebühr aus. Wenn ein Drainventil defekt ist, stellt man ab und beseitigt das Problem. Wenn man trotzdem weiter fliegt ist das Problem wohl in dem Bewußtsein der Verantwortlichen kein so Großes. Warum es nun zu einem Garantie-Gewährleistungsproblem stilisiert wird, sorgt wenigstens bei mir für Verwunderung. Das muss keine Allgemeingültigkeit haben. Nur ich empfinde es eben als komisch, wenn ein Problem einerseits beschrieben und im gleichen Satz toleriert wird. Bei nur 16 km Distanz ist es fast schon lächerlich, wenn das auch nur thematisiert wird.Peter Wille schrieb:
-Wir Fliegen seit über einem halben Jahr mit defektem Drainventil durch die Gegend
>> Dann war es wohl doch nicht so dramatisch defekt?
Im Falle eines Drainventils ist das immer dramatisch.
BlueSky9 schrieb:1. Sag mir nie wieder, was ich zu tun oder lassen habe.
Hallo!
> ... und hier als
Imam die Betenden ausfgewiegelt?
Lass den Blödsinn!
> Ziehen jetzt die UL-Jünger plündernd
und schändend
> durch die Reihen der Hersteller?
Verdreh′ nicht die Tatsachen.
Es sind einfach Fakten - ohne weitere Wertung.
"Werten" tust nur Du!
> Die Z602 ist nach BFU 95
zugelassen.
Nein.
Die aktuellen Z602 sind aufgelastet und haben eine
ergänzende Musterzulassung nach LTF UL 2003.
> Aber das kritische Hinterfragen der Vorwürfe
> auf dem Forum
war noch nie Stärke.
Na zum Glück haben wir ja Dich dafür!! :))
BlueSky9
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