...... Diese Petition soll beim sächsischen Landtag eingereicht werden, um eine Abwicklung des Platzes zu verhindern und den Flugplatz als regionales Flugsportzentrum zu entwickeln.
gesamte Petition lesen = http://www.flugplatz-grossenhain.de/joomla/images/stories/Petition.pdf
Um in die Unterschriftenliste aufgenommen zu werden, geben Sie bitte Ihren Namen, die Anschrift und Ihre gültige Email-Adresse ein......
F.D.
Ja, da hast Du vielleicht recht.
Aber hier läuft es doch definitiv falsch. Damit man Unterstützer für eine Petition werben kann, muss man diese doch überhaupt erst mal formulieren, und nicht nach dem Motto verfahren, "uns gefällt da was nicht, macht ihr mit?". Und falls genügend sich eintragen, dann sehen wir schon...
Wo ist denn nun das Problem? Ich hatte den Eindruck, dass das Problem am Platz Grossenhain ausreichend geschildert wurde?! Die Details stehen doch in der petition.pdf
Da sind ein Paar Flieger die um ihren Platz kämpfen und um Unterstützung bitten und hier wird sich darüber gestritten ob sie den richtigen Weg einschlagen? ttsss....
Da ich nicht den Eindruck hatte ein Abo über den Wachturm abgeschlossen zu haben, bekommen sie natürlich meine Unterstützung in der Form, die die Initiatoren der Petition für richtig halten!
der_aussiedler schrieb:
Die Details stehen doch in der petition.pdf
Witzbold! Dieser link ist neu und war bislang nicht vorhanden! Die Petition hat den 05.09.2012 als Datum und der Aufruf zur Unterstützung ist vom 29.08.!
Michael
Da stehen welche, privat, Verein, Vorstand auf, um einen Flugplatz zu retten.
Meine Unterstützung haben sie in jeder Form. Es reicht mir, zu wissen das es um den Erhalt eines Flugplatzes geht.
Rüdiger
Maja schrieb:Wo bitte gibt es eine Frist für eine Petition? Wo bitte gibt es erforderliche Unterschriften? Nirgends! Weder auf "Bundesebene". Was das auch immer sein mag???
Eben so ist es . Erst wenn die Petition formuliert und eingereicht ist, zählt die Frist um erforderliche Unterschriften zusammen zu bekommen. Zumindest ist das auf Bundesebene so. Wie das genau im Landtag abläuft weiß ich nicht, da ich damit noch nichts zu tun hatte.
FlyingDentist schrieb:der_aussiedler schrieb:
Die Details stehen doch in der petition.pdfWitzbold! Dieser link ist neu und war bislang nicht vorhanden! Die Petition hat den 05.09.2012 als Datum und der Aufruf zur Unterstützung ist vom 29.08.!
Michael
Rteissen schrieb:Maja schrieb:Wo bitte gibt es eine Frist für eine Petition? Wo bitte gibt es erforderliche Unterschriften? Nirgends! Weder auf "Bundesebene". Was das auch immer sein mag???
Eben so ist es . Erst wenn die Petition formuliert und eingereicht ist, zählt die Frist um erforderliche Unterschriften zusammen zu bekommen. Zumindest ist das auf Bundesebene so. Wie das genau im Landtag abläuft weiß ich nicht, da ich damit noch nichts zu tun hatte.
Es gibt (u.a) Petitionen an den Bundestag und an die Landtage. Die kann jede Einzelperson, jede Gruppe, jede Organisation stellen.
Ohne Fristen, sondern jederzeit.
Ohne erforderliche Unterschriften. Es reicht eine, es können auch Hunderttausende sein.
Die rechtliche Wirkung ist immer die gleiche. Entsprechend den unterschiedlichen Regelungen nimmt der Petitionsausschuss die Petition an, behandelt sie, spricht eine Empfehlung an den Bundes- oder Landtag aus oder lehnt die Petition ab, weil man sich z.B. nicht zuständig fühlt.
Ganz einfach, ganz ultraleicht. Wenn man vorher liest und dann postet.
Wollte mich zwar raushalten, muss jetzt aber für Maja eine Lanze brechen.
Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 16.11.2011:
<Beginn>
Petitionsausschuss ändert Verfahrensgrundsätze
Der Petitionsausschuss hat die Änderungen seiner Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) beschlossen.
So wurde die Mitzeichnungsfrist zum Erreichen des Quorums als Option für eine öffentliche Beratung von 50.000 Unterstützern um eine Woche auf nunmehr vier Wochen verlängert. Die Frist für das Schreiben von Beiträgen in dem jeweiligen Diskussionsforum wurde dem angeglichen und umfasst jetzt ebenfalls vier Wochen. Damit trägt der Ausschuss auch den Wünschen vieler Petenten und Diskussionsteilnehmer Rechnung.
Bisher sind die Fristen noch zweigeteilt, was immer wieder in der Öffentlichkeit zu Verwirrungen führte. In der alten Regelung hat sich der Petitionsausschuss im Jahre 2005 verpflichtet Petitionen, die bei Einreichung bzw. innerhalb von drei Wochen ab Einreichung von mehr als 50.000 Menschen unterstützt werden, grundsätzlich in einer öffentlichen Sitzung mit dem Petenten zu erörtern. Insgesamt konnte dennoch sechs Wochen mitgezeichnet und diskutiert werden.
I. Umstellung der Frist zum 1. Januar 2012
Die neue Frist gilt ab 1. Januar 2012. Danach können alle im Internet veröffentlichten Petitionen vier Wochen mitgezeichnet und diskutiert werden. Aus technischen Gründen werden daher vor der Umstellung auf die neue Vier-Wochen Frist, ab dem 1. Dezember keine neuen Petitionen mehr im Internet veröffentlicht. Alle Petenten können dennoch wie gewohnt ihre Petitionen an den Ausschuss senden. Die Petitionen, die im Dezember eingehen und für die Veröffentlichung vorgesehen sind, werden dann im Januar 2012 ins Internet zur Mitzeichnung und zur Diskussion gestellt. Es gehen also keine Petitionen verloren, lediglich der Zeitpunkt der Veröffentlichung wird in den Januar verschoben.
...
<Ende>
Und mit "Bundesebene" meinte sie bestimmt "nach Bundesrecht". So weit solltest auch du abstrahieren können.
Eric
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