Online Petition

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  • Eben so ist es . Erst wenn die Petition formuliert und eingereicht ist, zählt die Frist um erforderliche Unterschriften zusammen zu bekommen. Zumindest ist das auf Bundesebene so. Wie das genau im Landtag abläuft weiß ich nicht, da ich damit noch nichts zu tun hatte.
  • ...... Diese Petition soll beim sächsischen Landtag eingereicht werden, um eine Abwicklung des Platzes zu verhindern und den Flugplatz als regionales Flugsportzentrum zu entwickeln.
    gesamte Petition lesen = http://www.flugplatz-grossenhain.de/joomla/images/stories/Petition.pdf
    Um in die Unterschriftenliste aufgenommen zu werden, geben Sie bitte Ihren Namen, die Anschrift und Ihre gültige Email-Adresse ein......

    F.D.

    Ja, da hast Du vielleicht recht.
    Aber hier läuft es doch definitiv falsch. Damit man Unterstützer für eine Petition werben kann, muss man diese doch überhaupt erst mal formulieren, und nicht nach dem Motto verfahren, "uns gefällt da was nicht, macht ihr mit?". Und falls genügend sich eintragen, dann sehen wir schon...

    Wo ist denn nun das Problem? Ich hatte den Eindruck, dass das Problem am Platz Grossenhain ausreichend geschildert wurde?! Die Details stehen doch in der petition.pdf

    Da sind ein Paar Flieger die um ihren Platz kämpfen und um Unterstützung bitten und hier wird sich darüber gestritten ob sie den richtigen Weg einschlagen? ttsss....

    Da ich nicht den Eindruck hatte ein Abo über den Wachturm abgeschlossen zu haben, bekommen sie natürlich meine Unterstützung in der Form, die die Initiatoren der Petition für richtig halten!

  • @eric
    Was auch immer du unter "nicht rechtsverbindlich" verstehst. Das Petitionsrecht ist in der sächsischen Verfassung verankert und gesetzlich geregelt: Also ein hohes Rechtsgut. Kann man nachlesen, bevor man postet.

    Warum das Thema "durch" sein soll, weil dies ein UL-Forum ist, verstehe ich nicht. Der Platz, der mit der Petition erhalten bleiben soll, kann auch durch UL angeflogen werden.

    Inzwischen hat der Flugplatzbetreiber einen Link auf seiner Seite zu dem Text der Petition, dem Brief an den Petitonsausschuss des Landtages. Mit Datum von gestern, dem 5.9.2012..... lieber @aussiedler. Vorher waren alle Hinweise auf fehlende Information völlig berechtigt!!!
    Der Antrag wurde übrigens nicht gestellt vom Flugplatzbetreiber, sondern einer Privatperson
  • der_aussiedler schrieb:
    Die Details stehen doch in der petition.pdf

    Witzbold! Dieser link ist neu und war bislang nicht vorhanden! Die Petition hat den 05.09.2012 als Datum und der Aufruf zur Unterstützung ist vom 29.08.!


    Michael

  • Da stehen welche, privat, Verein, Vorstand auf, um einen Flugplatz zu retten.


    Meine Unterstützung haben sie in jeder Form. Es reicht mir, zu wissen das es um den Erhalt eines Flugplatzes geht.


    Rüdiger

  • Maja schrieb:
    Eben so ist es . Erst wenn die Petition formuliert und eingereicht ist, zählt die Frist um erforderliche Unterschriften zusammen zu bekommen. Zumindest ist das auf Bundesebene so. Wie das genau im Landtag abläuft weiß ich nicht, da ich damit noch nichts zu tun hatte.
    Wo bitte gibt es eine Frist für eine Petition? Wo bitte gibt es erforderliche Unterschriften? Nirgends! Weder auf "Bundesebene". Was das auch immer sein mag??? 

    Es gibt (u.a) Petitionen an den Bundestag und an die Landtage. Die kann jede Einzelperson, jede Gruppe, jede Organisation stellen. 
    Ohne Fristen, sondern jederzeit.
    Ohne erforderliche Unterschriften. Es reicht eine, es können auch Hunderttausende sein.

    Die rechtliche Wirkung ist immer die gleiche. Entsprechend den unterschiedlichen Regelungen nimmt der Petitionsausschuss die Petition an, behandelt sie, spricht eine Empfehlung an den Bundes- oder Landtag aus oder lehnt die Petition ab, weil man sich z.B. nicht zuständig fühlt.

    Ganz einfach, ganz ultraleicht. Wenn man vorher liest und dann postet.
    P.S.
    "Der Flugplatz Großenhain wird seit 12 Jahren ohne jegliche staatliche oder städtische Zuschüsse betrieben und kostet den Steuerzahler keinen Cent" steht dick und fett auf der Seite des Flugplatzbetreibers. 
    Dort findet man aber auch den Hinweis auf den Eigentümer und den Verwalter des Flugplatzgeländes. Liest man dort ein wenig quer, dann stellt sich die Sache etwas differenzierter dar:
    Sehr viel Geld  steckt die Verwaltungsgesellschaft in die Sanierung und Erhaltung des Flugplatzgeländes. Unter "Kostet den Steuerzahler keinen Cent" verstehe ich etwas anderes. Nachvollziehbar finde ich deshalb die Überlegung der Sachsen den Grund und Boden lukrativer zu vermarkten als bisher. 
  • FlyingDentist schrieb:
    der_aussiedler schrieb:
    Die Details stehen doch in der petition.pdf

    Witzbold! Dieser link ist neu und war bislang nicht vorhanden! Die Petition hat den 05.09.2012 als Datum und der Aufruf zur Unterstützung ist vom 29.08.!


    Michael


    .. jepp, na dann bist du ja nun im Bilde! :-)
  • Rteissen schrieb:

    Maja schrieb:
    Eben so ist es . Erst wenn die Petition formuliert und eingereicht ist, zählt die Frist um erforderliche Unterschriften zusammen zu bekommen. Zumindest ist das auf Bundesebene so. Wie das genau im Landtag abläuft weiß ich nicht, da ich damit noch nichts zu tun hatte.
    Wo bitte gibt es eine Frist für eine Petition? Wo bitte gibt es erforderliche Unterschriften? Nirgends! Weder auf "Bundesebene". Was das auch immer sein mag??? 

    Es gibt (u.a) Petitionen an den Bundestag und an die Landtage. Die kann jede Einzelperson, jede Gruppe, jede Organisation stellen. 
    Ohne Fristen, sondern jederzeit.
    Ohne erforderliche Unterschriften. Es reicht eine, es können auch Hunderttausende sein.

    Die rechtliche Wirkung ist immer die gleiche. Entsprechend den unterschiedlichen Regelungen nimmt der Petitionsausschuss die Petition an, behandelt sie, spricht eine Empfehlung an den Bundes- oder Landtag aus oder lehnt die Petition ab, weil man sich z.B. nicht zuständig fühlt.

    Ganz einfach, ganz ultraleicht. Wenn man vorher liest und dann postet.

    Wollte mich zwar raushalten, muss jetzt aber für Maja eine Lanze brechen.


    Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 16.11.2011:


    <Beginn>


    Petitionsausschuss ändert Verfahrensgrundsätze



    Der Petitionsausschuss hat die Änderungen seiner Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) beschlossen.


    So wurde die Mitzeichnungsfrist zum Erreichen des Quorums als Option für eine öffentliche Beratung von 50.000 Unterstützern um eine Woche auf nunmehr vier Wochen verlängert. Die Frist für das Schreiben von Beiträgen in dem jeweiligen Diskussionsforum wurde dem angeglichen und umfasst jetzt ebenfalls vier Wochen. Damit trägt der Ausschuss auch den Wünschen vieler Petenten und Diskussionsteilnehmer Rechnung.


    Bisher sind die Fristen noch zweigeteilt, was immer wieder in der Öffentlichkeit zu Verwirrungen führte. In der alten Regelung hat sich der Petitionsausschuss im Jahre 2005 verpflichtet Petitionen, die bei Einreichung bzw. innerhalb von drei Wochen ab Einreichung von mehr als 50.000 Menschen unterstützt werden, grundsätzlich in einer öffentlichen Sitzung mit dem Petenten zu erörtern. Insgesamt konnte dennoch sechs Wochen mitgezeichnet und diskutiert werden.


    I.       Umstellung der Frist zum 1. Januar 2012


    Die neue Frist gilt ab 1. Januar 2012. Danach können alle im Internet veröffentlichten Petitionen vier Wochen mitgezeichnet und diskutiert werden. Aus technischen Gründen werden daher vor der Umstellung auf die neue Vier-Wochen Frist, ab dem 1. Dezember keine neuen Petitionen mehr im Internet veröffentlicht. Alle Petenten können dennoch wie gewohnt ihre Petitionen an den Ausschuss senden. Die Petitionen, die im Dezember eingehen und für die Veröffentlichung vorgesehen sind, werden dann im Januar 2012 ins Internet zur Mitzeichnung und zur Diskussion gestellt. Es gehen also keine Petitionen verloren, lediglich der Zeitpunkt der Veröffentlichung wird in den Januar verschoben.


    ...


    <Ende>


    Und mit "Bundesebene" meinte sie bestimmt "nach Bundesrecht". So weit solltest auch du abstrahieren können.


    Eric

  • @eric
    Das kommt davon, wenn man zu stark abstrahiert, wie du mir empfiehlst. In der Pressemittteilung geht es nur um eine öffentliche Beratung von Petitionen. Steht sogar in dem von dir selbst kopierten Text....;o)
    Weiterhin bleibt das bestehen, wie von mir beschrieben: Ein Mensch, viele Menschen, Organisationen, ohne Fristen, mündlich, per Post, im Internet. 
    Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages findest du die Erklärungen für den Unterschied zwischen einer Petition und einer öffentlichen Petition....
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