Natürlich kann man eine Befähigungsüberprüfung machen, um die Rechte der Lizenz wieder ausüben zu dürfen, ist aber nicht nötig und schon überhaupt nicht vorgeschrieben.
Die fehlenden Flugzeiten sind entgegen aller wirren Behauptungen in einem anderen Thread völlig legal und problemlos als PICUS (pilot in command under supervision) mit Flugauftrag eines Fluglehrers zu erfliegen. Da der Fluglehrer dabei die Verantwortung übernimmt, wird er, falls er Dich und Deine Flugkünste nicht ausreichend kennt, bestimmt erst einmal mit Dir fliegen wollen. Dies sollte man dann am besten gleich auf mindestens ein Stunde ausdehnen und als Übungsflug bestätigen lassen.
Wenn Du die Rechte dann wieder ausüben darfst, hast Du auch schon die fliegerischen Voraussetzungen für die Verlängerung in 08/2013 geschaffen und benötigst für diesen Zeitpunkt nur noch ein gültiges Medical.
Selbstverständlich reaktiviert sich dabei auch die Passagierberechtigung, wenn Du im Rahmen dieser Flüge 3 Starts und Landungen absolvierst.
Grundlage dieser Regelung ist der § 45 Abs. 2 und der § 117 LuftPersV. Das gilt auch für den TMG, obwohl einige Luftämter und RPs das anders handhaben. Leider haben manche Beamte und auch der DAeC bis heute das "neue" Luftrecht (Einführung Mai 2003) noch immer nicht restlos verstanden. Ich freue mich schon auf die neuen EASA-Lizenzen ....
Michael
LuftPersV
§ 45
Gültigkeit der Lizenz
(1) Die Lizenz nach § 42 Abs. 6 wird unbefristet erteilt. Die Lizenz nach § 42 Abs. 4 und 5 wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten vom Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt. Eine Lizenz für Ultraleichtflugzeugführer ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis nach § 24d der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
(2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
(3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.
...
§ 117
Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder Erneuerung einer Lizenz oder Berechtigung
(1) Wer eine Lizenz oder Berechtigung zum Führen von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftschiffen, Segelflugzeugen, Heißluft-Luftschiffen oder motorgetriebenen Luftsportgeräten erwerben, erweitern oder erneuern lassen will, darf die notwendigen Alleinflüge oder Alleinfahrten nur ausführen, wenn der Fluglehrer hierfür einen Flugauftrag erteilt hat. Der Fluglehrer darf den Flugauftrag nur erteilen, wenn er sich von der Befähigung des Bewerbers überzeugt hat. Den Flugauftrag zum ersten Alleinflug oder zur ersten Alleinfahrt eines Bewerbers darf er nur mit Zustimmung eines zweiten Fluglehrers erteilen.
...
MBPower schrieb:
Alles richtig, nur eine Stunde muss mit dem Fluglehrer geflogen und auch im Flugbuch bestätigt werden.
Was hab'ich geschrieben?
Michael
FlyingDentist schrieb:Das war doch kein Angriff. Warum wird hier sofort immer so ein Stress gemacht? :-(Dies sollte man dann am besten gleich auf mindestens ein Stunde ausdehnen und als Übungsflug bestätigen lassen.
Carlson schrieb:Hallo Carlson,
Hi MBPower,
wer lesen kann ist klar im Vorteil;-)
Du hast absolut Recht Michael, genauso ist es, auch wenn es ein paar Leute hier anders sehen "möchten bzw. würden". (Warum eigentlich?)
Leute, macht es doch nicht komplizierter als es ist. Was sollen denn immer diese "Ratschläge" wenn man sich nicht sicher ist? Das hilft doch keinem. Wir haben hier doch genug Experten, die hier fachkundig Auskunft geben können.
LG und viel Spass bei deinen Flügen mit Flugauftrag!
Carlson
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