Bundesnetzagentur

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • QuaxC42 schrieb:
    7 Jahre hört man nichts dann wird da was fakturiert. 
    Datt iss doch noch gar nichts. In Wuppwertal haben die Hausbesitzer in bestimmten innerstädtischen Straßen nach über 60 - 70 Jahren noch rechtskräftige und durchsetzbare Bescheide für die inzwischen endgültige Fertigstellung der Anliegerstraßenanbindung bekommen. Es ging um mehrere Tausend EUR pro Fall. Das spielte sich vor einigen Jahren schon ab, ...und impliziert somit, daß die Ursache aus der Vorkriegszeit stammt.  Und genau das war der Fall.

    hob

  • Nee, die BNetzA legt einfach die entstandenen Kosten JE FUNKDIENST  um.


    BNetzA hat geschrieben:

    Ge­büh­ren und Bei­trä­ge
    Frequenzschutzbeiträge für die Jahre 2015 und 2016

    Die Bundesnetzagentur erbringt auf Grund gesetzlicher Regelungen Leistungen, die über Beiträge finanziert werden. Auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gehören dazu beispielsweise Frequenzplanung, Frequenzkoordinierung, Harmonisierung und Normung. Auf der Grundlage des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) gehören dazu beispielsweise die Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit und Maßnahmen im Rahmen der Geräteüberprüfung.

    Die jährlichen Beiträge werden nach den bei der Bundesnetzagentur je Funkdienst entstandenen Kosten für jedes Jahr rückwirkend bestimmt. Die Zehnte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten (BGBl. I S. 770). Sie bestimmt die Höhe der Beitragssätze für die Jahre 2015 und 2016.
    Das ist also ganz einfach. Je mehr sich gegen die Beiträge beschweren, desto mehr Verwaltungsaufwand entsteht, und desto höher wird die Gebühr beim nächsten Mal!   :-)

    Ohne Witz jetzt. 
    Wenn FIS oder von mir aus Memmingen Tower  auf einer seiner Frequenzen eine permanente Störung hat, dann rufen die um Hilfe.  Die BNetzA wird versuchen, den Störer zu finden. Die Leute die mit dem Meßwagen rausfahren  sind technisch kompetent und haben auch das  Equipment.
    Kann eine defekte Ampelsteuerung 50km weiter sein.
    Egal, die Kosten dafür kommen in ins Kassenbuch in die SOLL-Spalte.
    Und ansonsten alle Aufwendungen der BNetzA wie im Zitat beschrieben. Und dann wird auf die Nutzer umgelegt.
    Wir sind dabei vermutlich im selben Boot wie Frankfurt Turm.

    Aktuell machten die Frequenzzuweisungen im 8,33 kHz-Raster bestimmt viel Arbeit.... für den Aufwand kommt die Rechnung dann 2021 oder so.

    Von einem anderen Funkdienst kann ich berichten, daß auch gerade erst die Gebührenbescheide für 2016-17 verschickt wurden, nachdem ein Verwaltungsgericht in letzter Instanz abschließend über die Rechtmäßigkeit der Erhebung geurteilt hatte.

    Das man zur Kasse gebeten wird auch nachdem der Flieger längst verkauft wurde:

    Leute, ihr habt seinerzeit die Genehmigung einer Luftfunkstelle beantragt und bekommen, das Papier ist im Flieger mitzuführen. Ihr habt es bestimmt rausgenommen als der Flieger verkauft wurde?
    Dann gebt die Genehmigung doch BITTE auch zurück wenn die Zeit gekommen ist.
    Die Versicherung des Fliegers meldet ihr ja auch ab, oder?
    Das Problem sehe ich, daß Otto Normalpilot eher nicht auf dem Schirm hat, daß seine Genehmigung auch was kostet, und die oft verspätete Kostenrechnung eher hinderlich ist.

    Wenn einer nicht mehr angelt und aber den Angelschein nicht zurückgibt, zahlt er auch, über den Tod hinaus.
    ***Wegduck***

    edit: ...also über seinen etwaigen Tod hinaus, nicht über den Tod der evtl.  ungefangenen Fische hinaus.

  • Maraio schrieb:
    ihr habt seinerzeit die Genehmigung einer Luftfunkstelle beantragt und bekommen, das Papier ist im Flieger mitzuführen.
    Ist die Urkunde im UL tatsächlich mitzuführen? Bei zertifizierten Luftfahrzeugen ist das so, beim UL soweit ich weiß nicht. Siehe auch Mitzuführende Unterlagen

  • HAllo MAraio, 

    die Belehrung hättest Du dir sparen können.  Die BNA hat ja sicher auch eine hoheitliche Aufgabe. Ich zahle schon Steuern nicht zu knapp.  Und dann packen die dann noch die Gebühren drauf.  

    Ich denke jeder der ein Flugzeug fliegt muß sich mit diesem ganzen Papierkram befassen. Für ein bisschen Hobby was mir eigentlich die Freizeit versüßen soll werde ich reglementiert ohne Ende. Weder belästige noch störe ich irgend jemand.  Und wenn einer einen Störsender hat dann soll eben der Verursacher zur Kasse gebeten werden. 

    Meinetwegen bezahle ich auch diesen Mist.

    Ein Eintrag in meine eigene Unternehmensdatenbank kostet übrigens 300 ,-- € p.a. für >10 000 Datensätze.  Ich kann denen das als Dienstleister für ganz Deutschland gerne für einen Bruchteil der Kosten anbieten. Solche Applikationen werden im IT Zeitalter  einfach über das Internet erledigt.

    Ok, habe halt das nicht gewusst.  Aber dann soll man noch zahlen für Zeiträume die man gar nicht verantwortlich war. Habe ja auch in 2017 so bald ich davon Kenntnis hatte gemacht. 

    Interessiert die nicht. Hauptsache die Kohle stimmt. 

    Die Gebühren bringen mich nicht um aber es nervt. 

    Und dann muss ich mich auch noch belehren lassen.  

    Ich lasse das dann hier und ziehe halt still meine Schlüsse.  

    Peter 

  • @QuaxC42

    Hattest Du nicht damals schon mit Schreiben vom xx.xx.2013 der BNA mitgeteilt, dass das UL verkauft wurde und Du daher das Gerät abmeldest? Sonst hätte der neue Besitzer es doch gar nicht anmleden können. Ist das Schreiben damals etwa auf dem Postweg oder innerhalb der BNA verloren gegangen?  ;-)

    Mach was draus...

    Gruß Lucky

  • Mr. Lucky schrieb:

    Hattest Du nicht damals schon mit Schreiben vom xx.xx.2013 der BNA mitgeteilt, dass das UL verkauft wurde und Du daher das Gerät abmeldest? Sonst hätte der neue Besitzer es doch gar nicht anmleden können. Ist das Schreiben damals etwa auf dem Postweg oder innerhalb der BNA verloren gegangen?  ;-)

    Mach was draus...

    Moin Götz,

    der Vorbesitzer meiner Postkutsche hatte auch vergessen den Verkauf zu melden, als ich dann einen Transponder eingebaut und den angemeldet habe, kam erst raus, daß die Kutsche dort noch auf den Vorbesitzer lief. Hätte ich keinen Transponder eingebaut würde Er wahrscheinlich heute noch die Rechnungen bekommen.

    Draus machen kann man übrigens garnichts denn Du mußt beweisen, daß das Schreiben/Abmeldung verschickt wurde.

    Der Vorbesitzer hat bis 01.08.2015 die Rechnung bezahlt und von mir das Geld bekommen, ich habe hier auch die neue Rechnung liegen, werde sie bezahlen und den Widerspruch einlegen, wegen der paar Kröten lohnt es sich doch nicht die Nerven kaputt zu machen, auch wenns ärgerlich ist.

    Gruß, Stefan

  • Moin

    Also ich verstehe schon, dass ich Gebühren zahlen soll, wenn ich eine Funkstelle anmelde und betreibe. Aber, eigentlich würde ich erwarten, dass diese Kosten mit den Steuern, die ich über mein Hobby dem Staat zukommen lasse, abgedeckt sein sollte. Ich meine die Steuern auf Flugbenzin werden ja wohl kaum dazu verwendet werden Löcher in irgend welchen Strassen zu flicken, die ich mit meinem Flieger sicher nicht benutze. So ist das aber hier in D. Und wenn ich einen Flieger anmelde, den ich gerade gekauft habe, und der Verwaltungsprozess vorsieht, dass ich erst anmelden kann, wenn der andere abgemeldet hat, dann sollte da eine Mitteilung kommen. Dafür zahlt man ja für die Anmeldung. Oder das System ist so schlau und meldet den alten Besitzer automatisch ab, wenn ein Neuer anmeldet. Das ist eigentlich nicht sooo schwer, wenn man denn will.

    Womit ich aber ein Problem habe ist die lange Zeit zwischen erbrachter Leistung und Rechnungsstellung. In der freien Wirtschaft muss ich auch zeitnah Rechnungen stellen, sonst verfällt der Anspruch. Warum braucht unser Staat das nicht? Letztlich haben die auch einen Jahreshaushalt, der zum Ende des Geschäftsjahres ausgeglichen sein muss.

    JEs

  • Ihr habt auch einen Gebührenbescheid der Bundesnetzagentur bekommen ? 

    Vergesst nicht Widerspruch einzulegen   Hier der Text der AOPA   Sie helfen uns das dieser Gebührenwahnsinn irgendwann mal einen  Deckel findet. Lassen wir die Kämpfer bei der AOPA für unsere Angelegenheiten nicht allein. 

    Maximaler Ungehorsam.  Die denken sonst man hat resigniert und freut sich am zahlen. 

    Es geht nicht um die Höhe der Gebühr. Die kann ja ein Eigner eines Flugzeuges sicher verkraften. Aber über alles hinweg  bekommen wir von Behörden immer mehr aufgebürdet. Für Leistungen die zu teuer sind ober bereits mit unseren Steuern schon bezahlt wurden . 

    Nachdem man für Hoheitliche Aufgaben bei Steuern immer weniger  rauspressen kann geht das über Gebühren weiter.  

    Die Chaos- Organisation erkennt man darin das Rechnungen rückwirkend nach Jahren erst rausgesendet werden.  Dann versteckt man sich hinter Vorschriften.  

    In meinem Fall soll ich für ein Flugzeug zahlen das mir seit Jahren nicht mehr gehört.  Kulanz Fehlanzeige. Nur Vorschriften. 

    Würde mich über ein bissen Solidarität freuen.  

    Peter 

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 5 Monate.
  • servus

    ich habe  mal so das Forum durchstöbert da bin ich auf einige Eintrage zur Bundesnetzagentur gestossen.

    Da fiel mit folgendes Szenario ein:

    man kauft sich einen gebrauchten Flieger und will ihn bzw das Funkgerät bei der Bundesnetzagentur als neuer Eigentümer anmelden .

    Nun hat der vorherige Besitzer ein neues Funkgerät eingebaut  es aber nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldet.das heisst das neue Gerät ist der Agentur eigentlich unbekannt

    Wie sollte nun der neue Besitzer vorgehen?

    Meine Frage entspricht keiner aktuellen Situation  nur reines Gedankenspiel.

    Gruss

    Heiko

  • Wie sollte nun der neue Besitzer vorgehen?

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    Gruß

    Eric

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