Platzzulassung nach LuftVG § 25 in Darmstadt

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  • Hallo in die Runde,

    ich bin neu hier und mit dem Trike unterwegs, seit kurzem auch mit einem Motorschirm. Ich habe eine ideale Wiese, weit ab jeglicher Zivilisation, auf der ich gerne mit dem Motorschirm starten möchte. Kürzlich habe ich im Regierungspräsidium Darmstadt mal nachgefragt wie es mit einer Zulassung aussieht. Das war ungefähr so, als hätte ich gefragt ob ich auf dem Vorplatz Drogen verkaufen dürfte. Kurzum: Wollen wir nicht, haben wir noch niiiieee gemacht und werden wir auch in Zukunft nie machen!
    Ich dachte eigentlich daß gerade der §25 für solche Fälle im Gesetz steht. Kann denn eine Luftfahrtbehörde nach Gutdünken entscheiden ob bestehende Gesetze angewendet oder ignoriert werden? Hat schon mal jemand von euch über Darmstadt eine Zulassung nach LuftVG §25 erhalten?

    Schönes Wochenende

    Pauli
  • Pauli schrieb:
    Hallo in die Runde,

    ich bin neu hier und mit dem Trike unterwegs, seit kurzem auch mit einem Motorschirm. Ich habe eine ideale Wiese, weit ab jeglicher Zivilisation, auf der ich gerne mit dem Motorschirm starten möchte. Kürzlich habe ich im Regierungspräsidium Darmstadt mal nachgefragt wie es mit einer Zulassung aussieht. Das war ungefähr so, als hätte ich gefragt ob ich auf dem Vorplatz Drogen verkaufen dürfte. Kurzum: Wollen wir nicht, haben wir noch niiiieee gemacht und werden wir auch in Zukunft nie machen!
    Ich dachte eigentlich daß gerade der §25 für solche Fälle im Gesetz steht. Kann denn eine Luftfahrtbehörde nach Gutdünken entscheiden ob bestehende Gesetze angewendet oder ignoriert werden? Hat schon mal jemand von euch über Darmstadt eine Zulassung nach LuftVG §25 erhalten?

    Schönes Wochenende

    Pauli

    Hi,


    schau mal hier!


    http://www.schmidtler.de/html/ht_allgemeines/fplatz.htm


    Viele Grüße


    Frank

  • Pauli,

    frag mal bei z.B. www.motorschirm.de. Die Jungs haben da mehr Erfahrung mit dem Thema.

    Gruss
  • wir sind in nem rechts-staat und deswegen hast du gernerll das recht auf erteilung dieser genehmigung...
    ein "wollen wir nicht" musst du nicht akzeptieren...ABER die finden andere gründe an damit du die genehmigung nicht bekommst....(der seltene bodenbrüter oder seltene eidechse die 1x im jahr zum urlaub vorbeikommt)

    vergiss nicht den neid den du damit auf den plan rufst....

    es wäre zumindest gut, das  MIT denen auszuarbeiten - denn wenn du die gegen dich hast wirds schwer....(ohne in nen anderen gemeindebereich (stadt) wechseln zu müssen....
    auch klar zu erwähnen dass vitamin B nie schaden kann...auch wernn das offiziell bestritten wird :-)

    toi toi toi und lass was hören wie es weitergeht....ich kenne (persönlich) jemand der von "ich hätte gern" bis die genehmigung auf dem tisch lag knapp 2 Monate dauerte...wohl ein einzelfall - aber es geht eben wohl auch anders!!!

    glg pille

  • Hallo,

    danke für die Antworten. Die Prozedur der Platzzulassung ist mir schon bekannt, mir geht es hauptsächlich darum zu erfahren, ob im Regierungsbezirk Darmstadt jemals ein Platz nach § 25 zugelassen wurde. Ich habe bisher nur von Ablehnungen gehört. Die Gemeinde, Naturschutzbehörde und Jäger habe ich alle im Sack, die würden nicht ablehnen, wenn sich jedoch die Darmstädter grundsätzlich verweigern, kann ich mir die Arbeit sparen.

    Viele Grüße

    Pauli
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