Flugunfall am Samstag 07.07.2012

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Als blöder Ausländer staune ich immer wieder wenn ich lese wiesehr ihr alle an die Allmacht des Funken zu glauben scheint.Zuerst kann ich immer noch schwer annehmen das es in Deutschland Funkpflicht gibt - hier (be), und auch in Frankreich und Italien gilt das sicher nicht. Eigentlich kenne ich kein einziger Staat wo es eine solche Radiopflicht gibt fur UL-flieger. Ich habe gelernt dass man IMMER erwarten muss, es kann ein NORDO-flieger in der naehe sein.
    Aber eben wenn das so wäre, so kann auch ein Radio immer kaputt gehen, vielleicht eben ohne das sich der Pilot davon bewusst ist.Ich bin sicher nicht gegen Flugfunk, zum Gegenteil lege ich grossen Wert auf korrekte Radiokommunikation. Aber kein Radio kann uns die Pflicht entnehmen, unsere Augen zu nutzen, und VISUELL sicherzustellen das der Luftraum frei ist, darin wir uns begeben wollen.
  • Quatsch! Der PILOT sollte wissen, dass ER entscheidet ob tatsächlich gestartet werden kann auf solche Plätze! Ein Flugleiter sagt nur Information, auf den ein Pilot nicht verlassen DARF! Da der Funk nicht aufgezeichnet wird, kann sowieso "falsche" Funksprüche nicht nachgewiesen werden. 

    So habe ich es auch immer interpretiert. Wenn flyingdentist behauptet, es hat rechtliche Folgen gegeben fuer ein Flugleiter der inkorrekt gefunkt hat, so woll ich das gerne glauben, das war auch verdient. Das aendert aber nichts an die Verantwortlichkeit der Piloten.
    Ich muss ehrlich sagen, eben das WORT "Flugleiter" is verwirrend: ein "Leiter" hat ja Autoritaet, nicht? Er ist doch da um zu sagen was man machen soll? Nee, nicht in der Fliegerei. Comprenne qui peut...
    NB in England geht es eben so komisch zu, dort gibt es "controller" fuer "non-controlled airspace".
  • FlyingDentist schrieb:
    Wenn Du den Unfall vom 24. August 2009 meinst, dann liegt der Irrtum bei Dir.  

    Glaub' ich nicht, denn laut Fliegermagazin zahlte der Flugleiter eine Geldstrafe  in angegebener Höhe, also es hatte strafrechtliche Folgen für ihn, oder??



    Dem Gesetzgeber sei Dank haben wir Glaubensfreiheit. Aber die hilft in diesem Fall nicht viel weiter.

    Ich lese einen fundierten Artikel, der schon wegen der regionalen "Brisanz", ob die Flugleitung in Bremgarten "gefährliche oder verbotene Dinge" macht, den Aspekt, ob es einen Strafbefehl oder die Einstellung der Ermittlungen gegeben hat, sehr sorgfältig recherchiert haben wird. 

    Die Strafprozessordnung zieht die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gegen Auflagen, z.B. Geldzahlungen vor. Eine STRAFE ist das in keinem Fall. Die Ermittlungen gegen Guttenberg wurde gegen eine Zahlung von 20.000 € eingestellt. Weder er noch der Flugleiter sind vorbestraft. 
    Das Fliegermagazin schreibt selber, dass die beiden YAK-Piloten einen Strafbefehl bekommen und akzeptiert haben. Und weiter, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Flugleiter gegen Zahlung einer Geldstrafe von 7500 € eingestellt.  Da ist den fleissigen Leuten des Fliegermagazin ein Fehler aus der Umgangssprache unterlaufen. Auflagen sind das, Zahlungen zur Beendigung der Ermittlungen zu zahlen, ohne strafrechtliche Wirkungen.
  • Rteissen schrieb:
    Ich lese einen fundierten Artikel...

    Wie dem auch sei, der Flugleiter von Bremgarten und der von Waldeck sind offensichtlich in den Focus der Ermittlungsbehörden geraten. Dass der von Bremgarten nicht verurteilt wurde, ist sehr erfreulich aber alles andere als eine Garantie, dass es dem von Waldeck genauso ergeht.
    Es stimmt eben nicht, wie es hier anklang, dass ein Flugleiter funken kann was immer er für richtig hält ohne jedwede rechtliche Konsequenz fürchten zu müssen, weil ja schlußendlich der Pilot die Verantwortung trägt.


    Im Übrigen würde ich als Unschuldiger niemals eine Zahlung von € 7.500,- zur Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO akzeptieren sondern zumindest auf eine Einstellungen mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) hinwirken oder aber in das Verfahren eintreten!!!

    Aber bei einer Einstellung nach  § 153a StPO muss das Strafverfahren schon begonnen haben und hat damit seine strafrechtliche Wirkung bereits entfaltet!


    Michael

  • Na ja, lassen wir diese Windungen einfach mal so stehen. 
    Weder Du noch ich kennen die Einlassungen der Staatsanwaltschaft noch die Beschlüsse des Gerichts noch das Bewusstsein des Flugleiters. Eindeutig fest steht aber, dass weder ein Strafbefehl erlassen wurde noch der Flugleiter vorbestraft ist. 
    Und wer etwas anders behauptet, na ja, du scheinst §§ lesen zu können.....
  • Rteissen schrieb:
    sukram schrieb:
    Dann geh′ mal im Segelflugmekka Oerlinghausen UL Fliegen.  Die fliegen die Platzrunden teils links, teils rechts, eben wie es gerade passt. 
    Beide Platzrunden passen immer, sind so in der AIP veröffentlicht. Wer als UL dorthin fliegt sollte wissen, das dem so ist. 
    Hüstelhüstel, Herr Fluglehrer....
    ...hüstel hüstel Herr Großk...
    du bist sicher noch nicht in Oerli gewesen weil, dann wüßtest Du was Sukram meinte. Die Segelflugplatzrunde im Norden "kämmt" die Motorflugplatzrunde im Anflug, in wenige Meter Höhe über den Hang. Dazu gesellt sich der Umstand, dass einem Segelflieger bei Westwind völlig legal "entgegenkommen" dürfen. Wer da nicht auf seine Höhe achtet, der lebt verdammt gefährlich.... und das ist alles andere als ganz normal "Herr Rteissen", einzigartig in Deutschland und steht in keiner AIP...

    Gott zum Gruße!
  • Alle Hochachtung Frau Carlson,
    Sie scheinen ein bewundernswertes Medium zu sein. Sie wissen, dass ich ein Herr und ein Großkotz bin und noch nie in Oerlinghausen war .Na prima. Wenn Sie, gnädige Frau, überall dorthin kommen wollen, wo ich schon gelandet bin, auch in Oerlinghausen, dann müssen Sie sich gewaltig anstrengen.  
     
  • Auweia ! 10 Tage im Forum, 20 Beiträge und weiß alles, kann alles - natürlich besser !
    Eine echte Bereicherung im Forum nach dem schmerzlichen Verlust von den meisten Erscheinungsformen des Multitruxx.

    Ja, dann erfreuen wir uns mal Deiner erhellenden Beiträge, lieber Rteissen.
  • Rteissen schrieb:
    Eindeutig fest steht aber, dass weder ein Strafbefehl erlassen wurde noch der Flugleiter vorbestraft ist.


    Nochmal, zur Einstellung nach  § 153a StPO musste das Strafverfahren schon begonnen haben und hatte damit seine strafrechtliche Wirkung für den Flugleiter bereits entfaltet! Denn hätte er die Zahlungsauflage nicht erfüllt, wäre das Strafverfahren durchgeführt worden, wobei er nach eigener Einschätzung und der seiner Rechtsberater offenbar keine allzu große Chance für einen Freispruch sah und lieber zahlte.
    Du hast recht, er gilt jetzt noch immer als nicht vorbestraft, aber er hatte sich im Auge der Justiz zweifelsohne schuldig gemacht, wenngleich das Gericht diese als gering gewertet hat und somit eine Einstellung mit Auflagen für angemessen erachtete.


    Michael


    @DAL4, ja manche Eindrücke drängen sich förmlich auf. Warten wir's ab!

  • Hallo,
    in Bezug auf die Frage, ob das Verhalten des Flugleiters strafrechtlich relevant war, zumindest aus Sicht der Behörden, hat FD vollkommen recht.
    Auch einem gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellten Verfahren liegt immer ein strafrechtlich relevantes Verhalten zugrunde. Die Staatsanwaltschaft kann (mit Zustimmung des Gerichts) das Verfahren gegen Auflagen einstellen, wenn sie der Ansicht ist, dass der "Gerechtigkeit" damit Genüge getan ist, z.B. bei geringer Schuld, geringem Schaden oder unzureichendem öffentlichen Interesse. Immer aber muss sie dabei davon ausgehen, dass tatsächlich ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, ansonsten hat sie das Verfahren ohne eine Auflage einzustellen.
    Viele Grüße
    Tim
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
54.3 %
Ja
45.7 %
Stimmen: 140 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 11 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 8 Gäste.


Mitglieder online:
achim19  Stefan G.  DIFH 

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR