Luftraum Schweiz / Schaffhausen / St. Gallen

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Für einen Ausflug fände ich die Flugplätze LSPF Schaffhausen und LSZR St. Gallen gleich hinter der schweizer Grenze recht interessant. Bisher habe ich noch keine Erfahrungen über das (UL)Fliegen bei den Eidgenossen. Ist das Anfliegen solcher grenznahen Plätze überhaupt möglich ohne eine Zollabfertigung und mit überschaubaren Kosten?

    Bin über Erfahrungen und Tipps dankbar bevor ich mich tiefer in die Materie knie.
  • Nein, Zoll musst Du machen. Also erstmal nach Donaueschingen, dort Zoll machen und dann kannst Du nach Altenrhein (St. Gallen) - dort gibts auch Zoll. Aber wenn Du nach Schaffhausen willst, musst Du zuerst über einen Zollplatz in der Schweiz (also z.b. Birrfeld) - aber immer 2 Stunden vorher anrufen, damit die auch da sind.

    Ausserdem brauchst Du einen Flugplan - auch wenn Du nicht dort landen willst, sondern nur drüber fliegst.

    Ich wohne auch an der schweizer Grenze - und das ist (leider) ziemlich umständlich mit dem Flieger. :-(

    Sascha
  • Hallo,
    Zoll und Flugplan wurde schon gesagt. 
    Für Deutsche vielleicht noch gut zu wissen: in der Schweiz wird ausschliesslich Englisch gefunkt! Also keine Gegenanflüge, Rollhalte etc. 
    ZH Info ist nich Pflicht, aber (v.a. an Wochenenden) sehr zu empfehlen. Zudem bist Du gerade in Shaffhausen extrem nah an oder unter den zürcher Lufträumen, also Luftraumsteuktur vorher gut ansehen. 
    Vor dem Hinflug für jeden Platz die Volte (so heisst bei uns die Platzrunde) studieren. Es gibt überall einzelne Häuser oder Dörfer, die nicht überflogen werden dürfen/sollen. 
    Gewisse Flugplätze sind PPR, z.B. auch Schaffhausen. Also vorher anrufen, wenn Du dorthin willst. 
    Viel Vergnügen!
    GrussStephan
  • Stephan E. schrieb:

    Für Deutsche vielleicht noch gut zu wissen: in der Schweiz wird ausschliesslich Englisch gefunkt! Also keine Gegenanflüge, Rollhalte etc. 

    Ich bin kein Schweizer, hatte aber dort mal Ärger wegen der Funkerei. Da hat mir die BAKOM (bei Euch das Bundesamt für Kommunikation) mitgeteilt: Gesprochen werden darf das, was in der AIP Schweiz (Com-Karte) als Sprache für die jeweilige Frequenz zugelassen ist. Das kann wohl Englisch also auch Deutsch oder Französisch sein. Das wurde ausdrücklich von BACOM bestätigt.  Ich kann das nicht verifizieren, weil ich keine Schweizer AIP habe. 
    Vor 6 Monaten bin ich durch die Schweiz geflogen, habe mit Zürich Info in englischer Sprache kommuniziert. Gleichzeitig haben andere Flieger auf der selben Frequenz in einem lustigen Idiom, vermutlich Schwyzer Dütsch kommuniziert.
    Ohne ein Sprechfunkzeugnis, separat oder in die Lizenz eingetragen, (kann auch ein deutsches sein) darf nur in den Lufträumen G und E geflogen  werden. 
    Nutzt man sein Funksprechzeugnis, so ebenfalls BACOM, dann muss dort die Sprache eingetragen sein, in der man die Prüfung abgelegt hat. Ein deutsches BZF II würde nur deutsch bedeuten, ein BZF1 oder AZF englisch (und kein deutsch). Die Schweizer können wohl eine deutsche, eine englische und eine französische Prüfung ablegen, sagt BACOM, und damit in allen drei Sprachen in der Schweiz kommunizieren, dort wo es zulässig ist.

    (Die Antwort der 
    Sektion Funkkonzessionen
    Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
    Bundesamt für Kommunikation BAKOM 
    datiert vom 27.2.2012) 

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