Die deutsche Abmahneristis ist das Arbeitsbeschaffungsprogramm der BRD für die Juristenschwemme, die sich aufgrund von Numerus clausus′ für lukrativere Studiengänge ergeben hat. Diese deutsche Pest gipfelt im resignierenden Ratschlag der ansonstten nicht als zaghaft bekannten HEISE-c′t, nämlich gar nicht erst dagegen vorzugehen, wenn aufgrund von Zahlenverdrehern die Internetadresse verwechselt wird, z.B. ein älterer Herr / ältere Dame bezichtigt werden, sich hemmungslos und in bemerkenswertem Umfang illegal organisierten Lärm - hierzulande auch Musik genannt - heruntergeladen zu haben. Hört sich ja bekanntlich mit Hörgerät und / oder für alte Ohren besonders gut an, so daß diese deshalb auch die Hauptklientel für den behaupteten Milliardenverlsut der Lärm-Industrie wegen illegaler Downloads stellen.
Versauen oder verhindern sonst GEMA und SONY viele interessante Videos, weil diese mit angeblich urheberrechtlich geschütztem Lärm unterlegt wurden, werden nun öffentlich-rechtlich recherchierte und gesendete Beiträge wegen Verlinkung abgeschossen, obwohl im vorliegenden Fall von der Qualität her auch öffentliches Intreresse bejaht werden müßte, dies aber in diesem Zusammenhang nicht zur Beurteilung ansteht.
Nach Pest kommt also jetzt Cholera oder "FRESSE"-Buch als Plattform. Die haben mehr Kohle und sind nicht pingelig.
Guß hob
FoxMike schrieb:
Könnte es nicht sein, dass er sich als Anwalt schon einen Namen am Landgericht in Hamburg gemacht und der Richter ihm halt mal eins ausgewischt hat?
Möglicherweise. HH ist ja eine der Adressen, die dafür bekannt sind, Abmahnbegehren und geltend gemachte (erhöhte) Kosten ungeprüft durchzuwinken, so daß dort ( bei freier Wahl) u.a. auch die meisten Vorgänge für diese neue deutsche Abzock-Art geschaffen bzw. eingereicht werden, wobei das Wort Art als Kunst auch schon mal wörtlich zu nhmen ist - das ganze Spektrum menschlicher Raffke-Phantasie mit Justiz-Power als Nachbrenner und Selbtläufer. Da glaubt man es auch sofort, wenn in dieem Zusammenhang immer von fließenden Geldern die Rede ist.
Zwar dürfen sich die Anwälte nicht bereichern, aber ein 7-er BMW (heutzutage MXyz) und eine neue Praxis-Einrichtung plus Gehalt für eine attraktive Anwaltsgehilfin sind ja nicht verboten. Nimmt man die Luftfahrt als negatives "Vorbild", wird man fündig: z.B. bei der Deutsche Flugsicherung (DFS) - Quelle: Pilot und Flugzug (PuF); aber die haben bei der DFS nur (noch) keine Planstellen für Fluglotsen-Gehilfinnen...
Wie auch immer: Wenn der deutsche Gesetzgeber was anpackt, wird es teuer, unübersichtlich und ineffektiv - neudeutsch auch immer öfter: intransparent.
Gruß hob
Aktuell sind 48 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 46 Gäste.