Außerhalb der Geschäftszeiten des Platzes dennoch landen?

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Man kann vieles tun, aber eines muss man können: darüber schweigen!


    Rüdiger



  • Hallo,





    es kommt glaub ich, wie so oft , auf den Ton an, den man da so
    miteinander



    anschlägt. Rechtlich klar, außerhalb der Betriebszeiten sind
    die Plätze nicht in



    Betrieb ( man könnte auch sagen, nicht abgesichert, keiner da
    der im Crashfall



    mal mit dem Feuerwehrauto losfahren könnte usw.)



    Aber kann man einem Flugplatz abschließen !? natürlich
    quatsch !



    Wir sind einmal auf dem Weg nach Portugal mit nem
    Motorsegler und ner



    Blechkiste (C172) in Frankreich am Abend spät gelandet. Der
    Flugleiter, etwas



    irritiert, fragte dann, nachdem klar war, das der Platz keine
    E-Zulassung hatte,



    was er den nun in sein Betriebsbuch als Landegrund eintragen
    solle, sagten wir



    2 Piloten Ihm ; „wir seien einfach zu müde um weiter zu
    fliegen“. Das wurde unter



    einem Schmunzeln so ins Betriebsbuch vermerkt . (fatigee)



    Nicht selten kommen wir an unserm Platz morgens und treffen
    auf Piloten, die



    gerade zuvor gelandet sind...und… da freut man sich und die
    Kaffeemaschine wird



    angeworfen. Was soll man den sonst mit so einem „verbotener
    weise Gelandeten“



    veranstalten.



    ciao
  • Sicher ist mir bekannt, dass man da nicht landen darf, auch darf man nicht ohne Transponder durch die Kontrollzonen
    Hm, jetzt kommt mir das langsam ziemlich spanisch vor. Keine Ahnung, wie und wo du den SPL gemacht hast. Wie auch immer, in der Theorie bist Du nicht zu Hause. Natürlich wird manches nicht so heiss gegessen wie gekocht. Aber an manchen Plätzen eben doch und darauf solltest Du Dich einstellen.
    Und nur noch mal zum mitschreiben: in Kontrollzonen sind Transponder nicht obligatorisch. Es gibt Kontrollzonen, wo das so ist. Und wenn es dem Lotsen zu viel Verkehr wird, dann kann er Dich ohne Transponder auch draussen lassen. Aber der Satz: "... auch darf man nicht ohne Transponder durch die Kontrollzonen" ist nicht richtig.

    Gruß
    Achim
  • Ziegenpeterle schrieb:


    Was ist ein BFLer?

    BfL heisst "Beauftragter für Luftaufsicht".

    Ein BfL ist eine Person, die von der Landesluftfahrtbehörde mit hoheitlichen Rechten versehen worden ist. Seine Aufgabe ist die Kontrolle von Luftfahrzeugen, Luftfahrtpersonal und Flugplätzen.

    In vielen Fällen hat er eine überörtliche Zuständigkeit und ist damit für viele kleine Sonderlande- und Verkehrslandeplätze sowie UL- und Segelfluggelände  zuständig. Größere Verkehrslandeplätze haben oft auch eigene BfL, die dann häufig den Flugleiterdienst an ihrem Platz übernehmen.
  • Carlson schrieb:
    ... wieso habe ich grade einen Stephan vor  Augen, der sich über diese "geschlossenen Landeplätze" in Deutschland kringelt... oder vor Schmerzen krümmt...
    Und Ziegenpeterle: Die "übliche Prozdere" wird so ziemlich in der ganzen Welt angewandt ausser vielleicht in Deutschland und Nordkorea...:-))
       

    Ich wollte ja wirklich nichts dazu sagen aber wenn man gerufen wird... Und richtig ich zögere noch zwischen Bauchschmerzen und Lachen... :-))
    Gruss Stephan
    PS wie komme ich beim Zitieren aus den grauen Linien raus?
  • In Deutschland: Eine Landung auf einem geschlossenen Platz ist rechtlich eine Außenlandung und somit verboten. Erlaubt sind nur Sicherheitsaußenlandungen. Ein offener Flugplatz muss einen Flugleiter haben (bis auf einige Ausnahmen, bei denen das veröffentlicht ist). Wenn kein Flugleiter am Funk antwortet ist, ist der Platz in der Regel als geschlossen anzusehen, dann darf man nicht landen. Wenn man nicht vorher telefonisch PPR angekündigt hat, kann manchmal FIS einen Flugleiter herbeitelefonieren.

    In den meisten anderen Ländern: Die Geschichte mit "offenen" und "geschlossenen" Flugplätzen gibt es nicht. "Flugleiter" im deutschen Sinne gibt es auch nicht. Es kann sein, dass am Boden jemand den Funk abhört und vielleicht auch mal antwortet, kann aber auch nicht sein. Das ist aber egal. Man geht auf die Frequenz des Platzes, meldet seine Absichten allen die es hören wollen, und landet einfach.
  • Hallo wosx,

    > Wenn kein Flugleiter am Funk antwortet ist, ist der Platz in der Regel
    > als geschlossen anzusehen, dann darf man nicht landen.

    Ahhhhrrrgggg....

    Das ist (zum Glück) vollkommen _falsch_ !!    :-))


    Ein "normaler" Platz hat in der AIP veröffentlichte Öffnungszeiten.
    Zu diesen Zeiten hat er dann sogar eine Betriebs _Plicht_.

    Wenn es kein anders lautendes NOTAM gibt, dann kann ich
    zu diesen Zeiten landen - *vollkommen egal* ob sich da
    ein FL am Funk meldet oder nicht!

    Ich kann als Pilot garnicht wissen, warum er sich nicht meldet - evtl.
    ist er auf dem Klo, sein Micro kaputt oder mein Empfänger defekt.

    Während der Öffnungszeiten:

    - 5 Min vor dem Platz melden
    - (evtl. Pistenrichtung mit Überflug oberhalb d. Platzrunde feststellen (Windsack))
    - Gegenanflug melden
    - Queranflug melden
    - Endanflug melden
    - Landen

    Alles ist gut.


    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    Hallo wosx,

    > Wenn kein Flugleiter am Funk antwortet ist, ist der Platz in der Regel
    > als geschlossen anzusehen, dann darf man nicht landen.

    Ahhhhrrrgggg....

    Das ist (zum Glück) vollkommen _falsch_ !!    :-))


    Ein "normaler" Platz hat in der AIP veröffentlichte Öffnungszeiten.
    Zu diesen Zeiten hat er dann sogar eine Betriebs _Plicht_.


    Das gilt nur für Verkehslandeplätze, nicht für Sonderlandeplätze.



    Wenn es kein anders lautendes NOTAM gibt, dann kann ich
    zu diesen Zeiten landen - *vollkommen egal* ob sich da
    ein FL am Funk meldet oder nicht!

    Ich kann als Pilot garnicht wissen, warum er sich nicht meldet - evtl.
    ist er auf dem Klo, sein Micro kaputt oder mein Empfänger defekt.

    Das ist ja das Problem. :) Man sieht daran natürlich, wie abstrakt das Konzept eines "geschlossenen" Flugplatzes eigentlich ist. Da ist ein Flugplatz, man sieht in deutlich, aber der Gesetzgeber sagt, dass er manchmal nicht da ist. :)
  • BlueSky9 schrieb:
    Ein "normaler" Platz hat in der AIP veröffentlichte Öffnungszeiten.

    Was ist ein normaler Platz?


    Sonderlandeplätze sind  i m m e r  PPR! Dort gilt: kein Flugleiter, kein Funk, kein positives PPR  = keine geplante (normale) Landung.


    Michael

  • Hallo!

    > ...normaler Platz...

    Sagen wir es anders:

    Ein Platz mit in der AIP veröffentlichten Öffnungszeiten
    darf zu diesen auch angeflogen werden.

    :-)


    BlueSky9
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
54.9 %
Ja
45.1 %
Stimmen: 122 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 34 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR