Außerhalb der Geschäftszeiten des Platzes dennoch landen?

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • NRW-Aviator schrieb:

    Hi GX, erstmal den Einflug genehmigen lassen. Ansonsten fällt mir nicht Besonderes ein. Auf kleinen Plätzen nicht wundern, wenn keiner am Funk ist. Dann das übliche Prozedre: Platz überfliegen, Sack suchen, dann Platzrunde mit Blindmeldungen und landen----fertig. Bei einigen Plätzen kannst Du über Funk die Befeuerung einschalten. Ich hatte mal einen Link zu UL-Plätze, die nicht auf der ICAO sind. Interesse?


    Zitat Ende



    Also zählt die "übliche Prozedur" nur in Schweden?

  • Achim schrieb:
    Hallo Ziegenpeterle,

    stell Dich darauf ein, daß der Platzbetreiber die Vorschriften ernst nimmt. D.h. wenn Du ausserhalb der veröffentlichten Öffnungszeiten oder ohne eingeholte Genehmigung bei PPR auf einem Platz landest. Ich habe das durch. Bin mal ziemlich unbedarft auf einem geschlossenen UL Platz runter. War keiner da und hat auch niemand mitbekommen. Das ist ungesetzlich aber ohne Folgen geblieben. Bin mal bei ansteigendem Gelände in aufliegende Bewölkung rein mit Regen. Ich war nach ca. 20 Sekunden draussen, aber hinter mir zog es sich auch zu. Musste also sofort runter und bin auf dem nächstliegenden Platz gelandet. Es war ein Vereinsplatz mit einem zerstrittenen Präsidium und Gerangel um Kompetenzen. Da hing ich ziemlich schnell zwischen den Fronten und musste die Sicherheitsaussenlandung schon sehr gründlich nachweisen und argumentieren. Deshalb würde ich mir solch eine Situation nur überlegt angehen. So eine Aktion kann nachhaltig Probleme geben, muß aber nicht.

    Gruß
    Achim
    Wenn ich Zweifel habe, das ein Weiterflug ohne Risiko möglich ist, werde ich die Sicherheitslandung durchführen. Auch wenn man sich nicht genügend vorbereitet hat, denn das ändert nichts an der Tatsache, das ein Problem vorliegt, und dann ist es egal wer es verschuldet hat. Wegen Ängste über möglichen Ärger totzdem weiterzufliegen ist ein großer Fehler. Gerade in der geschilderten Situation war die Sicherheitslandung erforderlich. Der Nachweis in Form einer glaubwürdigen Argumentation dürfte doch das kleinste Übel sein. Dabei können m.E. Pilotenfehler/Fehleinschätzungen auch offen zugegeben werden. Jeder macht mal Fehler, es kommt auf den richtigen Umgang mit den Fehlern an, bzw. das du heil runterkommst.
  • Ziegenpeterle schrieb:

    NRW-Aviator schrieb:


    Hi GX, erstmal den Einflug genehmigen lassen. Ansonsten fällt mir nicht Besonderes ein. Auf kleinen Plätzen nicht wundern, wenn keiner am Funk ist. Dann das übliche Prozedre: Platz überfliegen, Sack suchen, dann Platzrunde mit Blindmeldungen und landen----fertig. Bei einigen Plätzen kannst Du über Funk die Befeuerung einschalten. Ich hatte mal einen Link zu UL-Plätze, die nicht auf der ICAO sind. Interesse?


    Zitat Ende



    Also zählt die "übliche Prozedur" nur in Schweden?

    In dem Thread geht es um Schweden und dort gilt diese Prozedur. Andere Länder andere Sitten...

    Zu deine Ausgangsfrage.

    In Deutschland gilt: Ausserhalb der Öffnungszeiten ist ein Platz geschlossen, damit ist Landen nicht möglich. Vergleich: Wenn ein Supermarkt geschlossen hat kannst du dort nicht einkaufen.

    In einem Notfall (und nur dann) ist eine Sicherheitslandung auch auf einem geschlossenen Platz möglich, wobei dir ein dortiger Wiederstart erst genehmigt werden muss.

    Nebenbei bemerkt scheint GoKarli mit seinem Gedanken nicht so falsch zu liegen, es wäre schön wenn du deinen Status entsprechend anpassen würdest.
  • Hallo!

    ich muss da mal etwas korrigieren, da hier einige Begriffe

    etwas durcheinander gewürfelt sind  :)


    > In einem Notfall (und nur dann) ist eine Sicherheitslandung auch
    > auf
    einem geschlossenen Platz möglich, wobei dir ein dortiger
    > Wiederstart
    erst genehmigt werden muss.


    Hat man einen direkten "Notfall" und eine Landung ist unausweichlich,
    dann macht man eine "Notlandung". (z.b. Motor ist aus)

    Ist die "Sicherheit" in Gefahr, dann macht man eine "Sicherheitsaussenlandung",
    um das Eintreten eines echten "Notfalls" zu verhindern. (z.B. Motor wird bald ausgehen)

    In _beiden_ Fällen darf man überall landen, wo man es
    als Pilot verantworten kann - natürlich  auch auf einem geschlossenen Flugplatz.


    Nun aber kommt die Unterscheidung:

    Nach einer "Sicherheitsaussenlandung" darf einem der Wiederstart nicht
    verwehrt werden - der Grundstückseigentümer muss jedoch "informiert" werden.

    Nach einer "Notlandung" ist der Wiederstart genehmigungspflichtig.

    (Dabei ist es im Grunde egal, ob "grüne Wiese" oder "geschlossener Flugplatz"


    BlueSky9
  • Ziegenpeterle schrieb:

    Kostet PPR immer Geld oder kann man mit ihm auch ausmachen, dass man landet und er nicht da sein muss?



    Wenn man außerhalb der Geschäftszeiten landen will gibt es meist auch eine Möglichkeit mit einem BFLer einen
    ca. Termin zu vereinbaren. Entweder gibt man freiwillig Trinkgeld oder die sagen schon, daß das mehr Geld kostet, da sie ja nur für dich dort hingefahren sind. Wir wollen doch nur alle das Gleiche,   f l i e g e n .





    PS: Meine Meinung ist, das jede Frage gestellt werden darf, auch wenn sich hinterher herausstellt, dass man das hätte eigentlich wissen können oder müssen.
    Wenn jemand meint, eine Frage ist für seinen geistigen Horizont zu klein, braucht er diese nicht beantworten oder kommentieren. Es darf nicht sein, dass sich vor einer Frage Angst breit macht, dies zu stellen.
     
  • mike.romeo schrieb:

    Ziegenpeterle schrieb:

    NRW-Aviator schrieb:


    Hi GX, erstmal den Einflug genehmigen lassen. Ansonsten fällt mir nicht Besonderes ein. Auf kleinen Plätzen nicht wundern, wenn keiner am Funk ist. Dann das übliche Prozedre: Platz überfliegen, Sack suchen, dann Platzrunde mit Blindmeldungen und landen----fertig. Bei einigen Plätzen kannst Du über Funk die Befeuerung einschalten. Ich hatte mal einen Link zu UL-Plätze, die nicht auf der ICAO sind. Interesse?


    Zitat Ende



    Also zählt die "übliche Prozedur" nur in Schweden?

    In dem Thread geht es um Schweden und dort gilt diese Prozedur. Andere Länder andere Sitten...

    Zu deine Ausgangsfrage.

    In Deutschland gilt: Ausserhalb der Öffnungszeiten ist ein Platz geschlossen, damit ist Landen nicht möglich. Vergleich: Wenn ein Supermarkt geschlossen hat kannst du dort nicht einkaufen.

    In einem Notfall (und nur dann) ist eine Sicherheitslandung auch auf einem geschlossenen Platz möglich, wobei dir ein dortiger Wiederstart erst genehmigt werden muss.

    Nebenbei bemerkt scheint GoKarli mit seinem Gedanken nicht so falsch zu liegen, es wäre schön wenn du deinen Status entsprechend anpassen würdest.


    Ok danke.


    Welchen Status meinst du denn?




    anei schrieb:
    Wenn man außerhalb der Geschäftszeiten landen will gibt es meist auch eine Möglichkeit mit einem BFLer einen
    ca. Termin zu vereinbaren. Entweder gibt man freiwillig Trinkgeld oder die sagen schon, daß das mehr Geld kostet, da sie ja nur für dich dort hingefahren sind. Wir wollen doch nur alle das Gleiche,   f l i e g e n .



    Danke für die Info.



    anei schrieb:

    PS: Meine Meinung ist, das jede Frage gestellt werden darf, auch wenn sich hinterher herausstellt, dass man das hätte eigentlich wissen können oder müssen.
    Wenn jemand meint, eine Frage ist für seinen geistigen Horizont zu klein, braucht er diese nicht beantworten oder kommentieren. Es darf nicht sein, dass sich vor einer Frage Angst breit macht, dies zu stellen.
     


    Diese Aussage trifft es auf dem Punkt. In einem Forum darf jede Frage gestellt werden, die etwas mit dem Thema zu tun hat.


    Ich finde es ist keiner auf die Welt gekommen und konnte diese Frage beantworten, oder? Ihr musstet alle eure Erfahrung machen! Ich würde gerne eure Erfahrung teilen und somit kommen meine Fragen zu stande.

  • Ziegenpeterle schrieb:
    mike.romeo schrieb:
    Nebenbei bemerkt scheint GoKarli mit seinem Gedanken nicht so falsch zu liegen, es wäre schön wenn du deinen Status entsprechend anpassen würdest.


    Ok danke.


    Welchen Status meinst du denn?

    Den Status -UL Pilot- und -Charter- in deinem Profil. Wie bereits einige Vorredner bemerkten ist bei so einer Frage nicht davon auszugehen das du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast. Daher wäre es schön wenn du diesen Status in deinem Profil richtig angeben würdest dann würde man sich nicht wundern. Natürlich darf jede Frage gestellt werden, nur dicke Hose ist eben doof. Auch wenn′s beim Ziegenpeterle nur ein Höschen sein mag.

    @BlueSky9
    Gut nachgefasst, war mir klar daß das (zurecht) noch kommt :-)
  • ... wieso habe ich grade einen Stephan vor  Augen, der sich über diese "geschlossenen Landeplätze" in Deutschland kringelt... oder vor Schmerzen krümmt...

    Ich bin mal recht früh Morgens auf einem Platz gelandet. Nach ner halben Stunde kam dann der "Flugleiter". Man hat der sich über diese "Wildwestmethoden" von uns ULern ausgelassen.... Kein "Hey toll, wo kommst du denn so früh her" oder, "schön, dass du auf unseren schönen Platz gelandet bist. Möchts nen Kaffee??" Nein, man mußte mir erstmal mitteilen, wie böse und verboten das war. Mein Einwand, dass das Signalfeld den Platz als geöffnet darstellt, die Platzrune falsch ausgelegt war und ansonsten die Piste einen recht guten Eindruck hinterlassen hatte, war dann das Meckern etwas weniger laut. Als ich mich im Laufe des Gespräches auch noch als PPLer mit FI outete, ja da wurde das Gespräch freundlicher, ... da hatte ich aber kein Bock mehr. Hab ihm dann mal erzählt, was dass für ein Eindruck auf mich gemacht hat, einen beschissenen nämlich. Wir sind halt in Deutschland. Ich hab aber, fairerweise zugestanden, auch genau das Gegenteil erleben dürfen....

    Grundsätzlich: Landen dürft ihr immer!
  • Erinnert mich irgendwie an die "alte Hasen" Diskussion :)
  • mike.romeo schrieb:

    Ziegenpeterle schrieb:


    mike.romeo schrieb:

    Nebenbei bemerkt scheint GoKarli mit seinem Gedanken nicht so falsch zu liegen, es wäre schön wenn du deinen Status entsprechend anpassen würdest.


    Ok danke.


    Welchen Status meinst du denn?

    Den Status -UL Pilot- und -Charter- in deinem Profil. Wie bereits einige Vorredner bemerkten ist bei so einer Frage nicht davon auszugehen das du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast. Daher wäre es schön wenn du diesen Status in deinem Profil richtig angeben würdest dann würde man sich nicht wundern. Natürlich darf jede Frage gestellt werden, nur dicke Hose ist eben doof. Auch wenn′s beim Ziegenpeterle nur ein Höschen sein mag.

    @BlueSky9
    Gut nachgefasst, war mir klar daß das (zurecht) noch kommt :-)

    Ach den Status meinste du, ja, danke der Nachfrage, aber ich hab mich eben nochmal versichert, dass mein SPL Schein noch in meinem Portmonee ist und somit hier alles richtig eingetragen ist. Es tut mir leid, dass du dich jetzt ein zweites Mal wundern musst und ich jetzt in deiner kleinen Traum Welt dein Bild zerstört habe  :-)


     


    Kommen wir zum Wesentlichen. Ich finde, dass sich der Theorie und die Praxis manchmal unterscheiden. Sicher ist mir bekannt, dass man da nicht landen darf, auch darf man nicht ohne Transponder durch die Kontrollzonen (mein anderer Thread), aber auch hier war und bin ich interessiert an den Erfahrungen des ein oder anderen Users, die er in der Praxis gemacht hat.


    Ich habe dadurch gelernt, dass man mindestens eine PPR Tel. Nr. wählen sollte und es evtl. sogar mit einem "füttern" der Trinkgeldkasse reicht und das es Kontrollzonen gibt, wo man keine Angst haben muss, ohne Mode S Transponder eine Ablehung des Durchflugs oder der Landung vom Tower zu erhalten.


    Danke


     


    PS: @sukram, schöner Link, danke, ich finde er hat es gut getroffen.

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
54.9 %
Ja
45.1 %
Stimmen: 122 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 42 Besucher online, davon 1 Mitglied und 41 Gäste.


Mitglieder online:
t-h-w 

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR