Versicherung eines UL

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  • Halo Leute!

    Wie steht es denn bei Versicherungen als Charter Kunde? Habt Ihr da Erfahrungen?

    Ich gehe davon aus, dass der Vercharterer die Versicherungen hat, die er für richtig hält. Wie steht es mit einer Haftpflichtversicherung für Piloten? Ist so was üblich und sinnvoll?

    Bei meiner normalen Haftpflicht habe ich mal nachgefragt. Die Schließen alles was mit Luftsport zu tun hat aus.

    Was ist mit einer Insassenversicherung? Wenn einem Fluggast etwas passiert, ist das ja schon schlimm genug. Gibt es eine Möglichkeit, wenigstens die finanziellen Folgen abzusichern?

    Gruss, Tilbo
  • @QuaxC42


    Das kann Dir nur der Versicherer und dessen kleingedruktes verraten.


    Da hilft nur lesen, lesen, lesen.... und vergleichen. Und das verlohnt sich, denn es gibt enorme Unterschiede.


    z.B. hier steht folgendes.


     Was ist versichert?



    • alle Gefahren, die von außen auf das Luftfahrzeug einwirken (z. B. Feuer, Hagel, Diebstahl, Vandalismus)
    • Bruchlandung/Außenlandung
    • Auslösung des Rettungsschirms
    • Rollschaden
    • Bergungskosten, etc.

    Was ist nicht versichert?

    • Vorsatz
    • Schäden bei Fehlen vorgeschriebener Erlaubnisse/erforderlicher Berechtigungen
    • Überladung
    • interne Triebwerksschäden (Folgeschäden sind jedoch versichert)
    • Verstoß gegen Pilotenklausel und/oder versicherter Verwendungszweck
    • Krieg, Terror, etc.

    Aber das entscheidente ist, wie leistet die Versicherung im Schadensfall.


    Diese Informationen werden aber aus Gründen des "Datenschutzes" nicht herausgegeben. (eine schöne Ausrede)


     

  • Tilbo schrieb:
    Wie steht es denn bei Versicherungen als Charter Kunde??

    Von einer Halterhaftpflicht, die Schäden durch das Luftfahrzeug abdeckt, kannst Du immer ausgehen. Alles weitere ist mehr oder weniger freiwillig. In den Bordpapieren muss ein Versicherungsnachweis enthalten sein. Diesem kannst Du die jeweilige Deckungssumme entnehmen, ob eine Passagierhaftplicht vorhanden ist oder ob es sich um eine CSL-Police handelt.
    Wie hier schon öfters angesprochen, solltest Du bei Passagierflügen immer mit einer Haftung nach LuftVG rechnen. Dazu ist das Vorhandensein einer Passagierhaftpflichtversicherung vorgeschrieben ( Passagierflug ohne Passagierhaftpflicht = OWI mit empfindlichem Bußgeld).
    Du solltest also vor solchen Flügen prüfen, ob der Vercharterer das Luftfahrzeug entsprechend versichert hat. Wie gesagt, der Vercharterer bräuchte prinzipiell nur eine Halterhaftpflicht abzuschließen, damit wären Passagierflüge allerdings quasi unmöglich.


    Verschieden Versicherer bieten auch eine pilotenbezogene Passagierhaftpflicht an, die CSL-Police ist ja luftfahrzeugbezogen.
    Die Prämie dafür bewegt sich zwischen € 1.000,- bis weit über € 2.000,-, sie gilt dann aber bei allen Passagierflügen, die Du als Pilot durchführst und für die diese Versicherungspflicht besteht, egal welches Luftfahrzeug dabei zum Einsatz kommt. Möglicherweise sind Hängegleiter ausgenommen.


    Michael

  • centurianer schrieb:

    @QuaxC42


    Das kann Dir nur der Versicherer und dessen kleingedruktes verraten.


    Falsch verlinkt
  • @ Michael: Danke für die Infos! Das ist schon mal ein guter Ansatz.

    Tilbo
  • Bin auch gerade beim Angebotsvergleich einer VK, dabei fällt mir folgende Ausschlussklausel auf:
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus innerer Ursache am Triebwerk oder durch im Triebwerk oder Treibwerkschacht verbliebene Gegenstände.
    Ist das generell so? Ich gehe davon aus, dass, wenn es zu einem Schaden kommt, mindesten 50 Prozent genau diese Ursache haben. Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht?
         Gruß Lewitzflieger

  • Lewitzflieger schrieb:

    Bin auch gerade beim Angebotsvergleich einer VK, dabei fällt mir folgende Ausschlussklausel auf:
    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus innerer Ursache am Triebwerk oder durch im Triebwerk oder Treibwerkschacht verbliebene Gegenstände.
    Ist das generell so? Ich gehe davon aus, dass, wenn es zu einem Schaden kommt, mindesten 50 Prozent genau diese Ursache haben. Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht?
         Gruß Lewitzflieger

    Ich hatte genau diese Frage, was ist eine innere Ursache und was sind die Folgen, an die Versicherung gestellt.
    Hier die Antwort:
    Interne
    Triebwerksschäden werden von keiner Kaskoversicherung bezahlt. Beispiel: Im Flug
    wird, warum auch immer, der Motor zerstört.
    Dann würde der Versicherer den
    Motorschaden an sich nicht bezahlen, wohl aber alle Schäden die durch den
    Motorausfall entstehen (Rettungsschirm oder Außenlandung).
    Das sind
    sogenannte Sachfolgeschäden.
    Wenn jedoch das LFZ durch Feuer völlig zerstört
    werden würde, dann bezahlt die Kaskoversicherung auch logischerweise den Motor.


    Gruß UWE
  • Meine VK Versicherung hat genau wegen dieser Klausel  (innerer Beriebschaden) die Regulierung meines Schadens abgelehnt. Auch die Nebenbeschädigunggen die durch den inneren Betriebschaden entstanden waren wurden nicht übernommen.
    Jörg
  • fk9flieger schrieb:
    Meine VK Versicherung hat genau wegen dieser Klausel  (innerer Beriebschaden) die Regulierung meines Schadens abgelehnt. Auch die Nebenbeschädigunggen die durch den inneren Betriebschaden entstanden waren wurden nicht übernommen.
    Jörg

    Na super...
    Das mit den Sachfolgeschäden werde ich mir dann wohl schriftlich geben lassen, in der Police steht nichts davon.
    Da will man sich versichern und wird wieder mal verunsichert!
         Dank Euch für die Infos

  • Ich verlasse mich da eigentlich darauf, dass der DULV der ja eine Versicherung empfiehlt, auch einen Qualitätsanbieter vorstellt und auch die Bedingungen im Sinne der Mitglieder geprüft  hat.

    Wie soll ich, als nicht Rechtsanwalt, das Kleingedruckte der Versicherungsanbieter vergleichen können?

    Jetzt höre ich,  das  Nebenschäden w g Motorschaden nicht beglichen wurden. Warum brauche ich dann eine Vollkasko eigendlich ?

    Gibts Versicherungen die da bessere Bedingungen  anbieten und kann man die hier benennen oder sich per email austauschen ?

    Grüße

    Peter  

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