Welche Flugunterlagen mitführen?

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  • Hallo,

    ColaBear schrieb was von "Klarlisten", könnt Ihr mir als Schüler mal erklären, was das ist?


    Danke.


    Gruß, GoKarli
  • "Klarlisten" ist die amtsdeutsche Bezeichnung für "Checklisten".


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:

    "Klarlisten" ist die amtsdeutsche Bezeichnung für "Checklisten".


    Michael


    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.


    Gruß, GoKarli
  • Moin moin

    Unser Flieger ist auch letztes Jahr kontrolliert worden. Den Versicherungsschein wollten die im Original haben und die Eintragung in die Flugzeugrolle, die es bei UL gar nicht gibt. Flughandbuch und Wäagebericht inkl. Aufkleber waren auch ein must have.
    bb
    hei
  • Der Strich auf der Karte muss nicht sein. Ebensowenig eine aktuelle Karte. Per Gesetz heisst es: ...muss sich vertraut machen...


    Wenn Du dem LuPo plausibel erklären kann, dass Du Wetter gemacht hast, die Notams kennst, die aktuellen Lufträume der aktuellen Karte kennst, W&B beachtest hast, alle Einzelheite über den geplanten Flug kennst, ist alles i.O. Du kannst alles im Kopf haben und muss nichts schriftlich haben. 


    Er muss dir dann erstmal das Gegenteil beweisen. Und da geht es los. Hast du es schriftlich, zeigst Du es ihm und alles ist in 5 Min erledigt. Ansonsten könnte eine lange Diskussion entstehen, wo er dir das Gegenteil einreden will.

  • triple-delta schrieb:
    Eintragung in die Flugzeugrolle, die es bei UL gar nicht gibt.

    Ok, ein Luftsportgerät wird natürlich nicht in die Flugzeugrolle (des LBA) eingetragen. Deswegen müssen die Beautragten ein entsprechendes Pendant für die eintragungspflichtige Luftsportgeräte führen und einen Eintragungsschein dem Halter aushändigen.
    Ich nehme deshalb an, die Jungs wollte sicher diesen Eintragungsschein sehen.


    Was die Versicherung angeht, ist natürlich das Mitführen des jährlich von der Versicherung verschickten Schreibens, in dem das Bestehen einer entsprechenden Versicherung bestätigt wird, völlig ausreichend. Der Versicherungsschein, und schon gar nicht das Original, gehört auf keinen Fall in den Flieger.


    Michael

  • Da frägt man sich schon, was für ein Theoriekurs hast du besucht?!?
  • pinguair schrieb:
    Da frägt man sich schon, was für ein Theoriekurs hast du besucht?!?

    Und ich frage mich, fragst Du das etwa mich?


    Michael

  • Moin,

    nach einer gesetzlichen Grundlage zum Mitführen des Wägeberichts habe ich mich totgesucht - und nix gefunden. Hat jemand eine Idee?

    Gruß,

    ColaBear

    PS: pinguairs Einwand habe ich jetzt auch nicht verstanden. Wo passt′s denn nicht?

  • ColaBear schrieb:

    Moin,

    nach einer gesetzlichen Grundlage zum Mitführen des Wägeberichts habe ich mich totgesucht - und nix gefunden. Hat jemand eine Idee?

    Gruß,

    ColaBear

    PS: pinguairs Einwand habe ich jetzt auch nicht verstanden. Wo passt′s denn nicht?

    vielleicht § 10 LuftBO i.V.m § 24 LuftBO?
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