ako schrieb:
... und ein Überflug normalerweise kein Kunstflug.
Was heißt hier "normalerweise"?
Die tiefen Überflüge, um die es hier geht, erfüllen sehr wohl die Kriterien des Kunstflugs:
"FCL.010 Begriffsbestimmungen
„Kunstflug“ bezeichnet ein absichtliches Manöver in Form einer abrupten Änderung der Fluglage eines Luftfahrzeugs, eine abnorme Fluglage oder eine abnorme Beschleunigung, die für einen normalen Flug oder für die Unterweisung für Lizenzen oder Berechtigungen außer der Kunstflugberechtigung nicht notwendig sind."
Michael
FlyingDentist schrieb:Ich denke, wir reden von verschieden Sachverhalten. Ich habe wohl zu viele "abnorme Beschleunigungen" erlebt, um Mich Deiner Denkweise anschließen zu können. ;-) Ende. Andreasako schrieb:
... und ein Überflug normalerweise kein Kunstflug.Was heißt hier "normalerweise"?
Die tiefen Überflüge, um die es hier geht, erfüllen sehr wohl die Kriterien des Kunstflugs:"FCL.010 Begriffsbestimmungen
„Kunstflug“ bezeichnet ein absichtliches Manöver in Form einer abrupten Änderung der Fluglage eines Luftfahrzeugs, eine abnorme Fluglage oder eine abnorme Beschleunigung, die für einen normalen Flug oder für die Unterweisung für Lizenzen oder Berechtigungen außer der Kunstflugberechtigung nicht notwendig sind."
Michael
FlyingDentist schrieb:...an der Formulierung "abnormal" werden sich im Streitfall Generationen von Anwälten abarbeiten. :-)ako schrieb:
... und ein Überflug normalerweise kein Kunstflug.Was heißt hier "normalerweise"?
Die tiefen Überflüge, um die es hier geht, erfüllen sehr wohl die Kriterien des Kunstflugs:"FCL.010 Begriffsbestimmungen
„Kunstflug“ bezeichnet ein absichtliches Manöver in Form einer abrupten Änderung der Fluglage eines Luftfahrzeugs, eine abnorme Fluglage oder eine abnorme Beschleunigung, die für einen normalen Flug oder für die Unterweisung für Lizenzen oder Berechtigungen außer der Kunstflugberechtigung nicht notwendig sind."
Michael
Oliver Reik schrieb:
Na also - ich hätte mich doch gewundert, wenn das mal ein Thread werden sollte, in dem FD keine Passage aus einem Gesetzestext zitiert. Sein herzliches, selbstreflektierendes Wesen und die klaren Botschaften durften wir ja schon weiter oben genießen. ;-)
Nachdem Übungsanflüge offensichtlich in den Bereich ′Verlassen der Sicherheitsmindesthöhe für Start und Landung′ fallen, fällt es mir bei aller Fantasie schwer zu erkennen, wie man jemandem aus einem einfachen ′tiefen Überflug′ (s. mein Beispiel mit dem Flughafen Stuttgart) einen Strick drehen will. Ich sehe auch nicht, weshalb dafür eine Landekonfiguration erforderlich sein soll - schließlich übt man auch die Landung ohne Klappen. Wenn man einen tiefen Überflug an einem Flughafen genehmigt bekommt, gehört es ja wohl sogar zum guten Benehmen, nicht gerade mit 60 kn oder noch langsamer herumzujuckeln.
Ich interpretiere also mal in Deine Aussagen hinein, dass es Dir weniger um den tiefen Überflug als solchen geht, sondern eher um die von einigen Piloten gerne gezeigten Kunststückchen (scharfes Hochziehen) in Bodennähe!? Vielleicht hättest Du das gleich so schreiben sollen? Die sind ohne Frage saugefährlich und nicht zu empfehlen. Das Thema Kunstflug wird übrigens im §8 der LuftVO behandelt... ;-)
Die Amis haben für diese Art der Unfälle übrigens eine sehr treffende Bezeichnung: ′Hold my beer and watch this accidents′. ;-)
Viele Grüße, Oliver
Positive Gesetzeskenntnisse erleichtern die Rechtsfindung ...und vermindern das Streitpotential.
Gruß hob
Oliver Reik schrieb:FlyingDentist schrieb:Wow, freundlich wie immer...Ich glaube ich versteh'die Frage nicht so richtig.
Gegenfage an Dich: "Wann und wo darf man besoffen Auto fahren?"
Schade, dass Du Herr-Ks Frage nicht verstehst - willst Du allen Ernstes behaupten, dass wenn ich den Fluglotsen in Stuttgart EDDS (ich weiß, das ist nicht Hessen, das Luftrecht gilt aber auch hier) um h mal einen Flughafen anfliegen will, er mir diesen genehmigt und ich ihn auch tatsächlich durchführe, einen ′tiefen Überflug′ bitte, weil icich a.) eine Verstoß begehe, bei dem man mir den Schein wegnehmen kann und der b.) vergleichbar mit einer Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr sein soll!? Wo soll das bitte stehen?
Dieser Logik folgend, müsste man sich ja schon 2x überlegen, ob man durchstartet. Es könnte ja als tiefer Überflug gewertet werden... Oh Mann!
Oliver
*edit* gerade kontrolliert - FDs Eingangspost ist nicht vom 1. April
Die Grenzen der Physik können nicht erweiternd genehmigt werden. Das ist ein verhängnisvoller, weil naiver und oft obrigkeitsgläubiger Schluß, der auf der fälschlichen Annahme beruht, daß sich eine Gefahr allein schon durch eine behördliche Genehmigung verrringern läßt, was in Duisburg - Loveparade mit Panik - leider auch nicht der Fall war.
Gruß hob
Karl-Alfred_Roemer schrieb:
Hm. Das hat aber nicht primär mit dem tiefen Überflug zu tun, sondern mit dem steilen Hochziehen.
Sowas in der Art ist mal in Trier passiert. Eine Cessna ist nach dem Start steil hochgezogen, gestallt und abgekippt. Mehrere Schwerverletzte.
In unserem Verein gab es letztes Jahr einen Unfall, weil ein Segelflieger nach dem Windenstart zu steil nach oben stieg und stallte. Flieger schrott und Pilot verletzt.
Weil das öfter vorkommt, sollte man in der Schulung die Schüler etwas besser auf die Gefahren beim steilen Hochziehen sensibilisieren. Das Verbot von tiefen Überflügen geht in die falsche Richtung und löst das eigentliche Problem nicht.
Hallo Karl-Alfred,
diese Feststellung ist Deiner unwürdig: Empierisch und statistisch steht fest, daß genau das dabei gemacht wird - Hochziehen und Wingover - also Angeben. Eine Struktur-Überlastung kommt aber auch dadurch zustande, eben weil die modernen Profile der Hochleistungs-UL einen "aggresssiven" Auftriebsgradienten (frei übersetzt: aerodynamsiche Güte) besitzen, obwohl dieser Ausdruck sonst im Zusammenhang mit Streckung benutzt wird: Kleinste Anstellwinkel-Änderungen werden unmittelbar in Leistung - höheres ca - umgestzt. Das gilt auch und besonders für die optimierten Höhenleitwerke, so daß z.B. die CT bei dem tödlichen Unfall in Italien mit gedrückter Höchstfahrt auch am Höhenleitwerk überlastet wurde ---> an anderer Stelle hier im Forum auch nachzulesen. Und nein: die C42 ist kein Beispiel, um für solcherart Spielchen mit der Physik als grundsätzliche Befürwortung oder Verharmlosung herzuhalten. Hier gilt auch die Physik, auch wenn sie - allerdings nur partiell - im eigenen Widerstands-Maxi-Wirbel gefesselt ist.
Gruß hob
diese Feststellung ist Deiner unwürdig: Empierisch und statistisch steht fest, daß genau das dabei gemacht wird - Hochziehen und Wingover - also Angeben. Eine Struktur-Überlastung kommt aber auch dadurch zustande, eben weil die modernen Profile der Hochleistungs-UL einen "aggresssiven" Auftriebsgradienten (frei übersetzt: aerodynamsiche Güte) besitzen, obwohl dieser Ausdruck sonst im Zusammenhang mit Streckung benutzt wird: Kleinste Anstellwinkel-Änderungen werden unmittelbar in Leistung - höheres ca - umgestzt. Das gilt auch und besonders für die optimierten Höhenleitwerke, so daß z.B. die CT bei dem tödlichen Unfall in Italien mit gedrückter Höchstfahrt auch am Höhenleitwerk überlastet wurde ---> an anderer Stelle hier im Forum auch nachzulesen. Und nein: die C42 ist kein Beispiel, um für solcherart Spielchen mit der Physik als grundsätzliche Befürwortung oder Verharmlosung herzuhalten. Hier gilt auch die Physik, auch wenn sie - allerdings nur partiell - im eigenen Widerstands-Maxi-Wirbel gefesselt ist.
Verdammt! Ich komme wieder mal nicht mehr mit dem Cursor as dem Zitatfeld raus, nachdem ich Blödsinn gelöscht habe:
Entweder prellen zusätzlich die Tasten meiner teuren Logitecch-Tastatur (diNovo) oder der IE8 holt die drittletzte korrigierte und verworfene Version wieder aus der Cloud oder Mhrfachspeicherung für deutsche Vollkako-Freaks hervor und und setzt sie mit allen Macken und Fehlern wieder hier rein.
Gruß hob
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