ako schrieb:so′n Blödsinn! Wie oben bereits erklärt, gibt es diese Regelung schon lange (§ 6 LuftVO). Also, nochmal zum mitschreiben...
Die Diskussion ist mal wieder "typisch deutsch". Ein Provinzamt erstellt eine neue Regel sofort wird es als neues Gesetz angenommen und auch noch verteidigt.
Gruß
Andreas
... wäre eigentlich ein schönes Schlusswort, oder?
Michael
Karl-Alfred_Roemer schrieb:
FD, woher hast du die Info, dass einige RPs zukünftig in der von dir genannten Weise auf tiefe Überflüge reagieren wollen?
Na eben von den entsprechenden Mitarbeitern* der RPs. Hab' ich doch schon geschrieben.
Und wenn die Damen und Herren den Schein einziehen, ist er erstmal weg, ob zu recht oder nicht, völlig egal. Den unnötigen Ärger hat nur der Pilot.
Es kommt mir langsam so vor, als ob ich vor einer Radarfalle warne, und statt deren Existenz einfach zur Kenntnis zunehmen und entsprechend zu handeln, diskutiert man lieber die Rechtmäßigkeit der dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung oder besser gesagt, um des Kaisers Bart.
Lasst Euch blitzen und fliegt tief!
Michael
*) Speziell zu den Mitarbeitern vom RP Kassel haben wir/ich ein tolles, ja partnerschaftliches Verhältnis!
DeltaTango schrieb:Im deutschen Flugfunk kündigt man das mit dem offiziellen Wort "Tiefanflug" an, im englischen Funk gibt es die meist bekanntere Sprechgruppe "low approach" dafür...
Ich für meinen Teil mache nach der Winterpause immer ein paar "tiefe Überflüge in Landekonfiguration" um wieder in Übung zu kommen. Die frage ist wie soll ich das demnächst ankündigen?
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