Querabflug im Funk?

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  • Ich danke herzlich für die Ergänzung/Berichtigung! Hoffentlich ist klar das es auch Deutschsprächer gibt ausserhalb Deutschlands...*
    Muss ich dann verstehen, ich darf nicht überland fliegen, z.B. von meinem Heimflugplatz EBZH nach z.B. Heinsberg oder Dahlemer Binz, ohne operatives Radio? Irgendwas sagt mir, solche Flüge hat es schon gegeben...

    Aber grundsätzlich ändert sich doch nichts: es kann immer ein Flieger in der Platzrunde sein mit Radiodefekt, und (wenn ich richtig verstehe) es kann auch immer ein Trike da sein, ohne vorgeschriebenes Radio.
    Also NIE sicher sein das EIN JEDER weiss was man macht, nur weil man gefunkt hat!

    *eben wenn ich gut weiss, meine Deutschkenntnisse sind weit der Perfektion entfernt...
  • ...ganz richtig verstanden, Reiseflug geht nur mit Funk. Das Ganze findet man in der Flugsicheungsausrüstungs-Verordnung (FSAV) §4: "FS-Ausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln"

    Da steht noch eine Ausnahme drin für UL und Tragschrauber, die dürfen auch Funkgeräte mit minderer Leistung verwenden, wenn sie die anderen nicht heben können...
  • Hallo,

    kann mir mal jemand eine Quellenangabe (Gesetz, DV, NfL ect.) nennen
    in der das Melden und die Phraseologie für die Platzrunde eines
    unkontrollierten Platzes beschrieben bzw. festgelegt ist?

    FlugfunkV und NfL I 282/08 (Sprechfunkverfahren)  kenne ich.
  • Hallo Hörst,

    mehr allgemeingültiges gibt es dazu auch nicht. Die "Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren" ist die Grundlage. Die hat zwar jetzt die Nummer NfL I 7/12, es steht aber, soweit unkontrollierte Plätze betroffen sind, nichts neues drin.

    Alles andere wären spezielle Verkehrsregelungen für einzelne Plätze oder Veranstaltungen, die in AIP oder Notam/VFR-Bulletin zu finden wären.
  • Hallo Hörst,

    mehr allgemeingültiges gibt es dazu auch nicht. Die "Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren" ist die Grundlage. Die hat zwar jetzt die Nummer NfL I 7/12, es steht aber, soweit unkontrollierte Plätze betroffen sind, nichts neues drin.

    Alles andere wären spezielle Verkehrsregelungen für einzelne Plätze oder Veranstaltungen, die in AIP oder Notam/VFR-Bulletin zu finden wären.
  • Hummingbird schrieb:

    Zitat: "EDFE hat Platzrunden sowie auch Pflichtmeldepunkte.Vordefinierte
    Abflugstrecken haben aber auch viele Unkontrollierte Plätze. Werf mal
    ein Blick in die AIP.
    "

    EDFE ist ein unkontorllierte Flugplatz und liegt innerhalb ein Kontrollzone, und hat nur deswegen An- und Abflugstrecken.... sowas gibt es NICHT nochmal, so viel ich weiss....


    Du hast natürlich Recht, aber unkontrollierte Plätze im Innern von Kontrollzonen gibt es noch zwei oder drei andere, z.B. Nordholz-Spieka (CTR Nordholz), Mellenthin (CTR Heringsdorf) und Boberg (CTR Hamburg). Nur der Vollständigkeit halber :)
  • csaba schrieb:

    Muss ich dann verstehen, ich darf nicht überland fliegen, z.B. von meinem Heimflugplatz EBZH nach z.B. Heinsberg oder Dahlemer Binz, ohne operatives Radio? Irgendwas sagt mir, solche Flüge hat es schon gegeben...

    Das Luftfahrzeug muss mit einem Funkgerät ausgerüstet sein, aber es gibt keine Pflicht, es zu benutzen, solange du in Luftraum E oder G bleibst. Auch in der Platzrunde ist Funk keine Pflicht.
  • "Das Luftfahrzeug muss mit einem Funkgerät ausgerüstet sein, aber es gibt keine Pflicht, es zu benutzen..."

    Was sind denn das für "Weisheiten"??!

    Zitat NFL I 37/00: "Bei Anflügen ist mindestens 5 Minuten vor Erreichen des Flugplatzes Sprechfunkverbindung mit "INFO" aufzunehmen".

    (Entsprechend an kontrollierten Plätzen: "...5 Minuten vor Erreichen des ersten Plichtmeldepunktes"!)
  • .... ich fass es nicht!


    Michael


    Aber wie fragt Schorsch B. immer so schön bei der Metzgerei Boggnsagg: "Wou issn is Hirn?! Da, wo es hingehört. Däss glaabi net!"

  • ca-max schrieb:
    "Das Luftfahrzeug muss mit einem Funkgerät ausgerüstet sein, aber es gibt keine Pflicht, es zu benutzen..."

    Was sind denn das für "Weisheiten"??!


    In Luftraum G und E gibt es für VFR-Verkehr keine Rufbereitschaftspflicht, d.h. das Funkgerät darf zumindest bei Überlandflügen ausgeschaltet bleiben.

    ca-max schrieb:


    Zitat
    NFL I 37/00: "Bei Anflügen ist mindestens 5 Minuten vor Erreichen des
    Flugplatzes Sprechfunkverbindung mit "INFO" aufzunehmen".

    (Entsprechend an kontrollierten Plätzen: "...5 Minuten vor Erreichen des ersten Plichtmeldepunktes"!)


    Von kontrollierten Plätzen war ja keine Rede. Dein Zitat scheint gegen meine Ansicht zu sprechen, allerdings erwähnt es nur Anflüge. Zu Abflügen wird nichts gesagt.

    @FD: Bitte von Pöbeleien diesmal absehen.
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