Querabflug im Funk?

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  • Guggtihreinfachhier: NfL 37/00
  • Na mein lieber UL-Peter ohne Namen,


     


    kannst ja mal mit deinem Wissen in eine Kontrollzone fliegen und dich entsprechend so verhalten.


    Vorausgestzt Du hast überhaubt einen Flieger bzw. einen Flugschein.


     


    Zeige mir einen Flughafen mit eingetragener Platzrunde.


     


    Hier sind die Pflichtmeldepunkte mit entsprechenden Flugrichtungen zu den Landebahnen eingetragen.


    Ab und Anflüge zu einem Flughafen werden grundsätzlich über die Pflichtmeldepunkte abgewickelt.


    Nur in seltenen Ausnahmefällen werden Direktanflüge vom Lotsen genehmigt.


    Die Platzrunde wenn überhaubt vom Lotsen zugelassen, werden dann vom Lotsen vorgegeben.


    In einer Kontrollzone hat jeder gemäß Anweisung des Lotsen zu fliegen und dies auch zu melden.


      


     


    MfG


     


    Bernd

  • Hallo mein lieber BerndEDFE hat Platzrunden sowie auch Pflichtmeldepunkte.Vordefinierte Abflugstrecken haben aber auch viele Unkontrollierte Plätze. Werf mal ein Blick in die AIP. Außerdem gelten die Bezeichnungen Queranflug und Querabflug auch auf "Flughäfen" selbst wenn sie nicht auf der Karte als Platzrunde eingezeichnet sind. Gelten übrigens auch für fliegende Rasenmäher...
  • Bernd Koop schrieb:


    Die Platzrunde ist auch in der Anflugkarte des Flugplatzes eingetragen. Es gibt auch nur Anflugkarten. Nicht aber Abflugkarten.


    Wenn vor den Start nichts weiter gemeldet wird, ist mit einer Linkskurve zu fliegen: Möglicherweise den Platz weiträumig ausserhalb der Platzrunde umfliegen und dann auf Kurz.



    Bei einer Platzrunde muss man aber entsprechend der links oder rechts rum. Eben dort lang wo es zur Platzrunde geht.


    Der Gegenanflug beginnt genau Querab 90° gegenüber der zu landenen Schwelle.  

    mano man....

    Sie heißen "Sichtflugkarten" in der AIP und NICHT Anflugkarten! Erstens... zweitens, ein Standardplatzrunde geht links herum weil der Pilot üblicherweiser links sitzt und der Flugplatz ständig im Blick hat, oder haben sollte. Je nach Bedingungen am Platz kann es auch rechtsherum gehen, und daher den nicht-standard RECHTS Platzrunde.

    Wie FD in seine Skizze beschreibt, gibt es schon Querabflug und es kann nicht gleichzeitig Queranflug sein da der Betriebsrichtung nur einer Richtung bestimmt! Es braucht aber nicht gerufen werden!

    Und manche Plätze haben verkürzte Abflugmöglichkeiten, eingezeichnet mit gestrichelte Linien (siehe Gelnhausen).

    Zitat: "EDFE hat Platzrunden sowie auch Pflichtmeldepunkte.Vordefinierte
    Abflugstrecken haben aber auch viele Unkontrollierte Plätze. Werf mal
    ein Blick in die AIP.
    "

    EDFE ist ein unkontorllierte Flugplatz und liegt innerhalb ein Kontrollzone, und hat nur deswegen An- und Abflugstrecken.... sowas gibt es NICHT nochmal, so viel ich weiss....


    Ich glaube, einige von euch sollte der (Flug)Schulbank wieder drucken....
  • Meine Rede
  • Bin ich froh,
    daß ich auf einem kontrollierten Platz lerne und sich meine Fluglehrer nicht über sowas streiten.
  • Hat einer von euch mal in die von Hörst vorgeschlagene NFL 37/00 hinein geschaut?  Ich habe das spaßeshalber mal gemacht. Zu meiner Überraschung wird in diesem hochoffiziellen Dokument tatsächlich das Wort ′Querabflug′ mehrfach benutzt.  Daraus schließe ich, dass das Wort nicht nur sinnvoll und logisch ist, sonder auch Teil der offiziellen Terminologie ist. 

    GoKarli, manchmal hätte ich mir auch gewünscht, auf einem kontrollierten Platz gelernt zu haben. Ich war bis zum Schluss, selbst als Fluglehrer immer noch unsicher und sogar aufgeregt auf den kontrollierten Plätzen.  *1 Das hat sich zwar im Nachhinein immer als unbegründet herausgestellt, aber lieber wäre es mir gewesen, wenn ich das genauso routiniert gehandled hätte, wie auf den gewohnten unkontrollierten Plätzen. 
    Andererseits habe ich mehrfach erlebt, wie GA-Flieger auf unkontrollierten Plätzen auf so etwas wie eine Freigabe gewartet haben. Das waren wahrscheinlich die Leute, die vorwiegend oder gar ausschließlich auf kontrollierten Plätzen gelernt haben. Das war zwar nicht schlimm, aber es hat den Verkehrsfluss dann doch schon bisschen ins Stocken gebracht. 

    Aus heutiger Sicht denke ich, man lernt am besten beides, aber mit Schwerpunkt auf kontrollierten Plätzen. Also vielleicht 50 Landungen und Starts auf drei, vier oder fünf unterschiedlichen kontrollierten Plätzen. 

    *1 Wenn nun einer meint, dass man von einem FL erwarten kann, dass er das ganz locker macht: Es braucht sich niemand sorgen zu machen, ich fliege seit Ende 2010 nicht mehr aktiv, darf mich also ohne Angst vor Konsequenzen selbst durch den Kakao ziehen. :) 
  • Das stimmt,

    ich habe auf unkontrollierten Plätzen echt meine Schwierigkeiten, da wird einem beim BZF eingetrichtert wie man es auf einem kontrollierten Platz zu machen hat und steht dann auf einem unkontrollierten Platz ein wenig "hilflos" da.

    aber was solls, lieber einmal zuviel gefunkt und jeder weiß was man macht oder machen will, als zu wenig.


    Gruß, GoKarli
  • NEIN! Nicht JEDER weiss! Radio ist keine Pflichtausstattung (zumindestens hierzulande nicht)Ebenso kann man besser zuviel funken als zu wenig, sicher wenn die Frequenz nicht ueberladen ist.Schwierig finde ich, zu wissen was ich absolut mitteilen muss, und was ich nicht sage wenn schon viele ihres mitzuteilen haben.
  • Hallo in die Runde!









    Damit auf ein Mißverständnis nicht bald das nächste folgt, muß ich csaba
    doch dahingehend ergänzen/berichtigen, daß Funk "hierzulande" außer für Trikes und Motor-Gleitschirme sehr wohl
    zur
    Pflichtausstattung gehört.

    Als Ausnahme von der Ausrüstungspflicht gilt lediglich der Platzflug am Tage an einem unkontrollierten Flugplatz.



    Erst durch Nachschau im Profil begann ich zu ahnen, daß Du mit
    "hierzulande" möglicherweise ein ganz anderes "Hier" meinst als dieses
    Land hier! :)



    Und zum Anfangsthema: Daß die Benennung "Querabflug" in der
    Funk-Phraseologie nicht vorgesehen ist, hindert allein noch niemanden an
    der Nutzung des Begriffes, falls sinnvoll oder notwendig.

    Mit der Verwechselungsgefahr zu "Queranflug" müßte der Funker dann aber
    rechnen, daher verstö8t der Begriff dann doch gegen die
    Grundsätze "knapp, unmißverständlich, einheitlich"  des Funkverkehrs. Ist wohl aus guten Gründen nicht vorgesehen.
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