Wann genau muß der Übungsflug nach 2 Jahren erfolgen?

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  • Diese Pfennigfuchserei mit den Vorschriften ist witzig.
    Ich weiß nur, daß alle bei uns Verein Probleme mit der Anerkennung der UL-Stunden haben, weil sie CVFR-berechtigt sind. Und der einstündige Überprüfungsflug steht auch bei vielen an, die zwei Jahre nicht UL geflogen sind.
    bb
    hei
  • Danke an Euch alle, ich habe erfahren was ich wissen wollte.

    Merci nochmals!
  • Jonathan schrieb:
    ... dass die geforderten 3 Flüge solo zu erfolgen haben.


    Das Luftrecht gibt das natürlich so nicht her, und ist, wie so einiges anderes dummes Zeug auch, den Irrungen und Wirrungen von Ministerialbeamten und den fragwürdigen Interpretationen des unsäglichen Bund-Länder-Fachausschuss-Luftahrt zuzurechen.


    "LuftPersV § 122
    Flugerfahrung der Luftfahrzeugführer bei Mitnahme von Fluggästen
    (1) Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Luftschiffführer oder Luftsportgeräteführer dürfen ein Luftfahrzeug, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nur führen, wenn innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftfahrzeug derselben Klasse, desselben oder ähnlichen Musters, der Art des Luftsportgerätes ausgeführt wurden. Für Sprungfallschirmführer gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Sprungfallschirmführer mindestens 10 Fallschirmsprünge durchgeführt hat. Für Freiballonführer gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Freiballonführer mindestens einen Start sowie eine Landung aus einer Höhe von mindestens 150 Meter über Grund (GND) durchgeführt haben muss."


    Wie man selbst leicht feststellen kann, geht es bei der 90-Tage-Regel einzig und allein um die Mitnahmen von Fluggästen.
    Dass natürlich nicht alle Mitflieger automatisch auch Fluggäste sind, dürfte klar sein. Zu diesem Thema gibt es einen sehr erhellenden Aufsatz vom geschätzten RA Hirsch aus Kornwestheim. 

    Fazit:


    1. Alle Starts und Landungen mit der entsprechenden Luftfahrzeugklasse zählen zur Erfüllung der 90-Tage-Regel.
    2. Sind die 90 Tage überschritten, muss man 3 Starts und Landungen ohne Fluggäste absolvieren um selbe anschließend wieder mitnehmen zu können. Davon, dass diese Starts und Landungen aber solo zu erfolgen haben, ist nirgends die Rede!


    Eigentlich ganz einfach, oder?


    Michael

  • Foxflieger schrieb:
    wobei davon 6 Stunden auf UL gemacht werden müssen - und ebenso der Übungsflug.


    Die Zeiten können alle alternativ erflogen werden, lediglich der mindestens 1-stündige Übungsflug mit Fluglehrer muss auf einem UL absolviert werden.


    Michael


     


    "LuftPersV § 45
    Gültigkeit der Lizenz
    ...


    (2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein."

  • Foxflieger schrieb:

    triple-delta schrieb:
    Hallo

    Wie Du schon schreibst, Du macht PPL. Dein SPL hat damit nichts zu tun.
    bb
    hei
    Nicht ganz:

    §45 LuftPersV schreibt in Satz 2) die 12 Stunden Flugzeit auf UL, ReiseMose oder Einmot vor, wobei davon 6 Stunden auf UL gemacht werden müssen - und ebenso der Übungsflug.

    Satz 3) allerdings eröffnet ja auch die Möglichkeit, anstelle der Voraussetzungen aus Satz 2) ein Befähigungsüberprüfung (also einen Prüfungsflug) zu machen, und dieser darf auf UL, ReiseMose oder Einmot stattfinden!

    Wenn Flyjim also die PPL-Prüfung im Mai machen sollte, erübrigt sich imho der Übungsflug auf UL (ebenso bei einer späteren PPL-Prüfung, nur darf er dann halt von Mai bis zur Prüfung kein UL fliegen).

    Blue skies,
    Frank

    Das würde ja heißen, daß jemand - wie ich - der immer Passagiere dabei hat (weil ich ungern allein fliege) eigentlich nie welche mitnehmen dürfte, weil niemals eine Landung allein gemacht wurde?


    Das kann doch nicht sein?

  • FlyingDentist schrieb:
    Foxflieger schrieb:
    wobei davon 6 Stunden auf UL gemacht werden müssen - und ebenso der Übungsflug.


    Die Zeiten können alle alternativ erflogen werden, lediglich der mindestens 1-stündige Übungsflug mit Fluglehrer muss auf einem UL absolviert werden.


    Michael



    "LuftPersV § 45
    Gültigkeit der Lizenz
    ...


    (2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein."

    Moin Michael,
    ich bin mir da nicht sicher (wel′s für mich eh egal ist), die von mir nicht beantwortbare Frage ist, ob sich das "auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen" am Ende des §§ nur auf den Prüfungsflug beziehen soll oder auf den ganzen Saatz (den ich im Zitat mal frecherweise kursiv gemacht habe).

    Man weiß ja nie, wie die Administration tickt - im Gesetz steht ja bzgl. des "Überprüfungsfluges" mit Prüfungsrat auch, dass die Sache durch entsprechenden Eintrag im Flugbuch zu dokumentieren ist. Der DAeC will aber für eine Verlängerung per Überprüfungsflug neben der Unterschrift des Prüfers zusätzlich auch noch ein Prüfprotokoll sehen....

    @Fragender:
    ich glaube, Du hast "zitieren" im falschen posting geklickt?!?! :)))

    Blue skies (und danach sieht es hier ziemlich aus :D )

    Frank


  • Fazit:


    1. Alle Starts und Landungen mit der entsprechenden Luftfahrzeugklasse zählen zur Erfüllung der 90-Tage-Regel.
    2. Sind die 90 Tage überschritten, muss man 3 Starts und Landungen ohne Fluggäste absolvieren um selbe anschließend wieder mitnehmen zu können. Davon, dass diese Starts und Landungen aber solo zu erfolgen haben, ist nirgends die Rede!


    Eigentlich ganz einfach, oder?


    Michael

    Das heißt also, daß die 3 Starts und Landungen mit Fluglehrer innerhalb des Übungsfluges mich dazu ermächtigen sofort danach wieder Passagiere mitzunehmen?
  • FlyingDentist schrieb:



    Das Luftrecht gibt das natürlich so nicht her, und ist, wie so einiges anderes dummes Zeug auch, den Irrungen und Wirrungen von Ministerialbeamten und den fragwürdigen Interpretationen des unsäglichen Bund-Länder-Fachausschuss-Luftahrt zuzurechen.


    Hallo Michael,

    genau so sehe ich das auch und selbstverständlich kenne ich die Publikationen von RA Hirsch, den ich persönlich gut kenne und schätze. Deshalb schließt sich ja auch der zweite Teil meiner Frage an. Was hat es zu bedeuten, wenn der Verband so ein Schreiben seinen Fluglehrern zur Kenntnisnahme vor die Nase hält und uns dann auch noch auffordert, uns daran zu halten?

    Mich macht das fassungslos. Immerhin kann ich jetzt nicht mehr leugnen, dass ich die Auffassung des BMVBS über die Auslegung von § 122 LuftPersV kenne.

    Ich glaube, ich muss das mal W. Hirsch fragen.

    Gruß

    Markus
  • Man weiß ja nie, wie die Administration tickt - im Gesetz steht ja bzgl. des "Überprüfungsfluges" mit Prüfungsrat auch, dass die Sache durch entsprechenden Eintrag im Flugbuch zu dokumentieren ist. Der DAeC will aber für eine Verlängerung per Überprüfungsflug neben der Unterschrift des Prüfers zusätzlich auch noch ein Prüfprotokoll sehen....


    Was?


    Ein Protokoll soll da auch noch erstellt werden?


    ich habe ja bisher noch nie so einen Überprüfungsflug gemacht - wie macht ihr denn das?


    Ich dachte immer das ist ganz unkompliziert und man macht einfach mit dem Fluglehrer ein paar Ziellandeübungen, Notlandeübungen, Landungen bei Seitenwind und er bestätigt das per Unterschrift in meinem Flugbuch.


    Aber wenn da noch ein Protokoll angefertigt werden muß - muß man das ann an den DAeC (womöglich in 5 facher Ausfertigung, mit Beglaubigung, 10 Stempeln und natürlich mit Exra-Gebühr) senden?


    Wie ich doch die deutsche Bürokratie liebe!


    Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

  • Fragender schrieb:
    Das heißt also, daß die 3 Starts und Landungen mit Fluglehrer innerhalb des Übungsfluges mich dazu ermächtigen sofort danach wieder Passagiere mitzunehmen?
    Nö, bei Flügen bei denen der FI an Bord sein muss, ist der FI verantworlicher Pilot.
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