Hallo,
meinen UL-Schein bekam ich am 12.5.2010 - also steht jetzt nach 2 Jahren der erste Übungsflug an.
Der Flugplatz wo ich fliege öffnet am 1.4. wieder - da dachte ich, daß ich meinen ersten Flug dort gleich mit dem Lehrer mache und das mit dem Übungsflug kombiniere. Ich bin ja jetzt seit über 6 Monaten nicht mehr geflogen - da fange ich lieber mit Lehrer wieder an.
Geht das, daß ich den Übungsflug 6 Wochen vor dem eigetnlichen Datum 12.5. mache?
Muß dann der nächste übungsflug in 2 Jahren auch zu diesem Datum erfolgen - oder kann man dieses Datum auch überschreiten?
Danke für Infos
Gruß
§ 45 LuftPersV
Gültigkeit der Lizenz
...
(2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
(3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.
Die Ausübung der Rechte betrachtet also einen vergangenen Zeitraum von 24 Monaten. Für Dich heißt das, dass Du abgesehen von den anderen Voraussetzungen am 11.05.2012 einen Übungsflug absolvieren müsstest.
Wenn Du den Termin auf den 31.03.2012 vorziehst, dann wird dieser auch automatisch zur Deadline bezüglich der 24 Monate. Eigentlich logisch, oder?
Gorden schrieb:
Ist natürlich nicht alles tagesgenau
Das ist es sehr wohl!
Michael
Hallo,
danke für die Antwort.
So wie ich das verstehe, muß der übungsflug gar nicht genau nach 2 jahren erfolgen, sondern nur irgendwann in den 2 Jahren?
D.h. Bemessungsdatum bleibt immer der 12.5., der Tag als ich meinen Schein bekam und dieses Datum gilt dann auch in 2 Jahren wieder?
Gruß
Bananenbieger schrieb:
Ich mache einen "Übungsflug" mit Fluglehrer übrigens mindestens einmal pro Jahr. Sicher ist sicher.
Klasse! Ich fliege auch öfters mit Fluglehrer und lerne immer!!
Michael
Bananenbieger schrieb:Finde ich gut. Es ist nie verkehrt mal mit Fluglehrer in die Luft zu gehen. Mach ich auch. Obwohl ich selber Fluglehrer bin. Aber man lernt doch immer wieder etwas Neues. Und Übung macht den Meister...
Ich mache einen "Übungsflug" mit Fluglehrer übrigens mindestens einmal pro Jahr. Sicher ist sicher.
Fragender schrieb:
D.h. Bemessungsdatum bleibt immer der 12.5., der Tag als ich meinen Schein bekam und dieses Datum gilt dann auch in 2 Jahren wieder?
Das gilt so nur für die letzten 12 Monate bei ablaufenden Ratings im PPL ICAO bzw. JAR-FCL. Beim PPL (N) , TMG im GPL und SPL wird immer 24 Monate Rückschau gehalten!
Michael
@sukram, na dann kriegt B. auch noch 'nen Daumen von mir! :-))
FlyingDentist schrieb:*lachtwieder
@sukram, na dann kriegt B. auch noch 'nen Daumen von mir! :-))
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