Wann genau muß der Übungsflug nach 2 Jahren erfolgen?

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  • Hallo,


     


    meinen UL-Schein bekam ich am 12.5.2010 - also steht jetzt nach 2 Jahren der erste Übungsflug an.


    Der Flugplatz wo ich fliege öffnet am 1.4. wieder - da dachte ich, daß ich meinen ersten Flug dort gleich mit dem Lehrer mache und das mit dem Übungsflug kombiniere. Ich bin ja jetzt seit über 6 Monaten nicht mehr geflogen - da fange ich lieber mit Lehrer wieder an.


    Geht das, daß ich den Übungsflug 6 Wochen vor dem eigetnlichen Datum 12.5. mache?


    Muß dann der nächste übungsflug in 2 Jahren auch zu diesem Datum erfolgen - oder kann man dieses Datum auch überschreiten?


    Danke für Infos


    Gruß


     

  • Moin,

    da dieser Überprüfungsflug alle 24 Monate (oder "innerhalb von 24 Monaten) gemacht werden muss wird immer der jeweils letzte Durchführungstermin als Maßstab für den nächsten gelten. Das wäre zumindest logisch. Sonst mach ich jetzt schon mal die Flüge für die nächsten 4 oder 6 Jahre weil gerade das Wetter gut ist ;)

    Ist natürlich nicht alles tagesgenau, denn die Lizenz wird ja meist nicht direkt am Prüfungstag ausgestellt.

    Alles schwammig, wie bei den ULs üblich ;)

    Cheers,
    Gorden
  • Folgendes muss vor jeder Flugstunde erfüllt sein:

    LuftPersV § 45
    (2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.

    Das heißt für Deinen Fall, dass Du den ersten Flug natürlich sofort mit Lehrer machen kannst und dieser auch ein Übungsflug sein kann/darf. Du musst nur immer darauf achten, dass wenn Du allein in die Luft gehst, der oben genannte Paragraf erfüllt ist.
  • § 45 LuftPersV
    Gültigkeit der Lizenz
    ... 
    (2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
     
    (3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.


    Die Ausübung der Rechte betrachtet also einen vergangenen Zeitraum von 24 Monaten. Für Dich heißt das, dass Du abgesehen von den anderen Voraussetzungen am 11.05.2012 einen Übungsflug absolvieren müsstest.
    Wenn Du den Termin auf den 31.03.2012 vorziehst, dann wird dieser auch automatisch zur Deadline bezüglich der 24 Monate. Eigentlich logisch, oder?


    Gorden schrieb:
    Ist natürlich nicht alles tagesgenau

    Das ist es sehr wohl!


     


    Michael

  • Hallo,


     


    danke für die Antwort.


    So wie ich das verstehe, muß der übungsflug gar nicht genau nach 2 jahren erfolgen, sondern nur irgendwann in den 2 Jahren?


    D.h. Bemessungsdatum bleibt immer der 12.5., der Tag als ich meinen Schein bekam und dieses Datum gilt dann auch in 2 Jahren wieder?


     


    Gruß

  • Ja, richtig. Hat doch der fliegende Zahnarzt schon geschrieben.


    Machst Du am 01.04.2012 den Übungsflug, ist die Deadline für den nächsten Übungsflug der 01.04.2014. Bei einem Übungsflug am 05.04.2012 wäre es folglich der 05.04.2014 usw.


    Wenn Du also einen Übungsflug am 01.04.2012 machst, dann kannst Du den nächsten Übungsflug am 15.03.2014 machen, wobei dann die Deadline für den Darauffolgenden Übungsflug der 15.03.2016 ist.


    Ich mache einen "Übungsflug" mit Fluglehrer übrigens mindestens einmal pro Jahr. Sicher ist sicher.
  • Bananenbieger schrieb:
    Ich mache einen "Übungsflug" mit Fluglehrer übrigens mindestens einmal pro Jahr. Sicher ist sicher.


    Klasse! Ich fliege auch öfters mit Fluglehrer und lerne immer!!


    Michael

  • Bananenbieger schrieb:
    Ich mache einen "Übungsflug" mit Fluglehrer übrigens mindestens einmal pro Jahr. Sicher ist sicher.
    Finde ich gut. Es ist nie verkehrt mal mit Fluglehrer in die Luft zu gehen. Mach ich auch. Obwohl ich selber Fluglehrer bin. Aber man lernt doch immer wieder etwas Neues. Und Übung macht den Meister...

    EDIT:
    @FD, wir haben es heute, oder? Erzählen unabhängig voneinander immer das gleiche ^^ *lacht
  • Fragender schrieb:
    D.h. Bemessungsdatum bleibt immer der 12.5., der Tag als ich meinen Schein bekam und dieses Datum gilt dann auch in 2 Jahren wieder?

    Das gilt so nur für die letzten 12 Monate bei ablaufenden Ratings im PPL ICAO bzw. JAR-FCL. Beim PPL (N) , TMG im GPL und SPL wird immer 24 Monate Rückschau gehalten!


    Michael


    @sukram, na dann kriegt B. auch noch 'nen Daumen von mir! :-))

  • FlyingDentist schrieb:
    @sukram, na dann kriegt B. auch noch 'nen Daumen von mir! :-))
    *lachtwieder

    Den hat er wahrlich verdient. Sehr lobenswerte Einstellung...
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