FoxMike schrieb:
Bei der Landung (kurz vor dem Ausetzen) mit Schiebe-Roll-Moment arbeiten zu wollen, halte ich persönlich für abenteuerlich. Das Moment erzeuge ich auch nur durch "Beschleunigung", nicht durch eine "Korrektur" mit dem Seitenruder.
Es tut mir ja wirklich leid, aber das ist jetzt völliger Blödsinn.
Das Schieberollmoment kann erst auftreten, wenn das Wenderollmoment mit Betätigung des Seiteruders durch die Drehung um die Hochachse auch eine gleichsinnige Drehung um die Längsachse bewirkt hat und die Maschine trägheitsbedingt zu schieben beginnt.
Michael
FoxMike ist hier glücklicherweise ein Anonymous. Sollte das nämlich jemand von der lizenzführenden Behörde mitlesen, könnte es gut sein, dass dieser bereits den § 29 Abs. 2 LuftVZO für erfüllt erachtet und FoxMike zumindest nach seiner FI-Lizenz trachtet.
"LuftVZO § 29
Widerruf, Ruhen und Beschränkung der Lizenz
...
(2) Die Lizenz ist ferner zu widerrufen und der Luftfahrerschein oder Ausweis einzuziehen, wenn der zuständigen Stelle Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an dem ausreichenden praktischen Können oder fachlichen Wissen des Inhabers der Lizenz rechtfertigen und wenn eine von ihr angeordnete Überprüfung verweigert wird oder ergibt, dass der Inhaber der Lizenz ein ausreichendes praktisches Können oder fachliches Wissen nicht mehr besitzt.
..."
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