MOIN schrieb:
Die übliche Erbsenzählerei.....und wenn ich mir den Post vom Doc durchlese offenbart sich mir ein fundamentales nichtverstehen von Standardvertragsklauseln...
Wenn daraus mal kein "Doc - unchained" wird ... ;-)
Eric
OsramBulb schrieb:Falsch werden die Daten nur sein, wenn sie falsch von DWD oder DFS geliefert werden (das würde dann aber auch bei den DWD- und DFS-eigenen Diensten der Fall sein, da man die Daten in zentralen Systemen verwaltet).Du musst hier natürlich eine weitere Fehlerquelle berücksichtigen. Eine Schnittstelle, die du bei direkter Abfrage beim DWD oder DFS nicht hättest, ist das vom GAT24 geschaffene Interface, welches die Abfrage wiederum beim DWD oder DFS macht.
MOIN schrieb:
Die übliche Erbsenzählerei.....und wenn ich mir den Post vom Doc durchlese offenbart sich mir ein fundamentales nichtverstehen von Standardvertragsklauseln...
Was gibt es an der glasharten Aussage, "die EuroGAT24 stellt in ihrem Portal lediglich gebündelte aktuelle Informationen zur Verfügung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit ist ausgeschlossen", nicht zu verstehen?
In einem Behandlungsvertrag hieße das dann, "der Behandler stellt lediglich sein persönliches, aktuelles Wissen über die anzuwendende Therapie zur Verfügung. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollsständigkeit der Durchführung ist ausgeschlossen" oder so ähnlich.
Wie der DWD rechtlich und praktisch die Weitergabe seiner Daten durch Dritte beurteilt, kann man hier nachlesen. Möglicherweise hat GAT24 ja einen Kooperationsvertrag mit dem DWD, nur kann ich davon auf deren Seiten nichts finden.
Ähnlich äußert sich übrigens die DFS, die lediglich Urheberrechtsgebühren für Veröffentlichungen aus der AIP kassiert. Was dann korrekterweise oder aber auch nicht mit den Daten passiert, liegt betonterweise nicht in deren Einflussbereich.
Ich stelle die Bemühungenvon GAT24 ja nicht in Frage, aber warum zum Schmiedchen gehen, wenn der Schmied doch um die Ecke wohnt?
Michael
PS: In der Kenntnis des Arzthaftungsrechts bin ich bestimmt im Vorteil!
BlueSky9 schrieb:
Wo sonst noch bekomme ich die VFR Anflugkarten online aktuell (und verbindlich) her?
Und zu welchem Preis?
Verbindlich und offiziell gibt es die zur Zeit online bzw. digital leider nirgends, nicht einmal von der DFS, die neben ihren digitalen "Visual Flight Guide" nach wie vor die Papierversion der AIP als verbindlich ansieht.
Dass das ein Anachronismus ist, ist klar, umso mehr, weil die AIP natürlich wie fast alle Druckerzeugnisse "elektronisch" entsteht.
Natürlich nutze ich den "Visual Flight Guide". In regelmäßigen Abständen falle ich der DFS auf die Nerven und frage, ab wann man endlich auf das Papiermonster verzichten kann.
Alle die auf die AERO gehen, sollten das gleich tun!
Michael
FlyingDentist schrieb:Seit 2006 gelten die CD und die Onlineversion der deutschen AIP als amtliche Veröffentlichungen und sind im Sinne der luftrechtlichen Vorschriften des Bundesministeriums anerkannt. Das ist auch zu lesen auf den Seiten der DFS.
Verbindlich und offiziell gibt es die zur Zeit online bzw. digital leider nirgends, nicht einmal von der DFS, die neben ihren digitalen "Visual Flight Guide" nach wie vor die Papierversion der AIP als verbindlich ansieht.
Rteissen schrieb:
Seit 2006 gelten die CD und die Onlineversion der deutschen AIP als amtliche Veröffentlichungen und sind im Sinne der luftrechtlichen Vorschriften des Bundesministeriums anerkannt. Das ist auch zu lesen auf den Seiten der DFS.
Das ist so nicht richtig.
Hier im Forum und auch in diesem Thread wird nämlich vielfach das "VFR" der AIP, die für uns Sichtflieger maßgebend ist, unterschlagen.
Es ist allerdings richtig, dass die IFR-Version der AIP seit geraumer Zeit als CD und Onlineabo erhältlich ist und dabei auch alle juristischen und luftrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Leider berücksichtigt diese AIP den Sichtflug nur derart marginal, dass sie für den Ultraleicht und Nicht-IFR-Motorflug annähernd wertlos ist. Darüber hinaus nur als Jahresabo mit weit über € 300,- Kosten erhältlich und so bestimmt kein Schnäppchen.
Insofern kann ich jetzt nur präziser wiederholen, es gibt derzeit keine offizielle und verbindliche Online- oder Datenträgerversion der AIP VFR!
Rteissen schrieb:
"Offizielle" Veröffentlichungen gibt es nicht.
Natürlich, nämlich die Papierversion der AIP VFR.
Rteissen schrieb:
Neben den amtlichen Veröffentlichungen gibt es weitere, die nicht amtlich sind, aber auf den amtlichen Daten fussen und von vielen Airlines weltweit genutzt werden: Jeppesen, Lufthansa Systems..... Sicherlich ohne juristische Probleme.
Den Airlines kann die deutsche AIP-VFR auch ziemlich egal sein.
Michael
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