anei schrieb:
ich plane ein Außenstart- und Landegelände nach LuftVG § 25
So etwas gibt's leider nicht!
Aber eine allgemeine, befristete, Einzelfall- oder mit Auflagen versehen Außenstart- und -Landegenehmigung nach § 25 ist je nach Luftamt, RP oder Reginalregierung relativ einfach zu bekommen. Ein Luftgutachten wird dazu in der Regel nicht benötigt. Die Entscheidung trifft der Beamte vor Ort.
Sehr konziliant in dieser Beziehung ist das Luftamt Südbayern. Mit dem entsprechenden Beamtem habe ich schon gesprochen. Dieser Herr ist äußerst hilfsabereit und gibt bestimmt auch Dir einschlägige Tips.
Michael
Vielleicht ist das noch nicht deutlich:
Genehmigung nach § 6 = schwierig bis aussichtslos je nach Bundesland und Auffassung der jeweiligen Behörde
Genehmigung nach § 25 = problemlos bis schwierig, je nach Bundesland und Auffassung der jeweiligen Behörde, nur in Ausnahmefällen ausichtslos.
Sonderfall NRW = alles ausichtslos!!
Michael
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