wosx schrieb:hob schrieb:Der Flugleiter an einem unkontrollierten Platz kann keine Anweisungen geben, denen irgendjemand folgen könnte.Seinen Anweisungen ist deshalb absolut zu folgen,
Also kannst Du gleich rumrollen, wie Du willst und wo Du willst?
JaDer Türmer in Dinslaken Schwarze Heide
Die Bezeichnung "Türmer" ist völlig fehl am Platze. Das Rufzeichen heißt nicht "Turm" sondern "Info".
@wosx
so verfälschend darf man nicht zitieren, denn dann müßte ich 3 - 4 mal so langen Text ausschließlich in kurzen Einzelsätzen formulieren, um wegen Deiner Zitier-Methode nicht mißverstanden werden zu können. Den Stil lasse ich mir aber nicht aufzwingen, auch nicht indirekt.
Es ging schlicht um ein erst ein paar Jahre altes Urteil bezgl. eines Verhaltens in Dinslaken Schwarze Heide, wo ein "Türmer" (der Ausdruck wurde bewußt so von mir gewählt - auf dem weithin drohenden überhöhten Ding also mit dem mißverständlichen signalgelben "C"-Schild für Control drauf)
- der also auf seinem Info-Turm Beauftragter für Luftaufsicht (BfL) sein kann oder eben auch nicht, wie in diesem Fall, dann möglicherweise "nur" Tankwart ist oder einfach "nur" jemand, den der Platzhalter da aus Gründen der in Deutschland sogar als Regelfall zeitlich begrenzten Betriebspflicht hingesetzt hat, um das Feuerwehrauto (weil jede 2. Landung in Deutschland bekanntlich mit einem Aufschlagbrand endet), den - wie wir gesehen haben: mißverständlichen - Funk zu bedienen und das Hauptflugbuch zu führen, was der unausgesprochene Hauptgrund für unseren mißtrauischen Überwachungsstaat ist -
aus persönlichem Zwist heraus willkürlich Startverbot für ein UL aussprach, weil das Beacon - das an dem UL-Seitenleitwerk gar nicht dran sein muß - nicht funktionierte.
Aus dem nach dem verlorenen Krieg übernommenen und kaum modifizierten NAZI-Luftrecht ergibt sich für die Justiz der demokratisch legitimierten BRD offensichtlich eine absolute Gehorsamspflicht, so daß der trotzdem und mit Hinweis auf diese Willkür Startende trotz dieses offensichtlich fehlerhaften und willkürlichen Verwaltungsaktes aufgrund einer Anzeige des "Türmers" mit einer empfindlichen Geldbuße belegt wurde, die - so glaube ich - auch in der Revision bestätigt wurde.
Mehr braucht man zu unserem angeblichen "Rechts"-Staat doch nicht mehr zu wissen: Amts- und Machtmißbrauch der absoluten Art per Urteil bestätigt.
Und wenn nun seit Camerons Flucht vor 4 - 5 Tagen aus den pleiteverdächtigen EURO-Schulden aufgrund unserer Wirtschaftskraft in der EU unwidersprochen "Deutsch gesprochen wird" - mit im übrigen eindeutig von anderen Ländern bestätigtem EU-Führungsanspruch (eben weil sie unsere Geld benötigen), versteht man auch die seit Jahren energischen Vorbehalte der Franzosen, unser unwürdiges Flugsystem aufs Auge gedrückt zu bekommen.
Es ist beschämend, daß man sich als Deutscher dafür hier auch noch verteidigen muß, diese unwürdig überwachende und eklatante Freiheitsbeschränkung vor diesem historischen Hintergrund u.a. zum Thema gemacht zu haben, auch weil hier z.Zt. auf allen Ebenen und aus aktuellem Anlaß NAZIS bekämpft werden müssen - außer bei Fliegern. Die hilflose 9/11-Überreaktion ehemals reaktionärer Politiker per Astronauten-Medical und ZÜP scheint deutschen untertänigen Fliegern immer noch nicht zu reichen.
Gruß hob
OsramBulb schrieb:
....
Der Türmer hat jetzt angefangen seine Arbeit ernst zu nehmen und hat richtigen Abstand zwischen uns gebracht.
....
Hörst schrieb:Das ist natürlich richtig. Sagen wir es anders. Er hat dann angefangen, uns zu unterstützen und uns Empfehlungen zur Vergrösserung der Abstände etc. gegeben. Und das darf und sollte er ja auch.
Verkehrskontrolle und z.B. Staffelung gehört nicht zu den Aufgaben eines Flugleiters! Genau das nämlich hat dem Flugleiter in EDTG die Strafe eingebracht ("...continue") Hätte er ′nur′ informiert ("Passt auf, da ist ein UL im Endteil auf die Graspiste"), hätte er seinen Job richtig gemacht und der Unfall wäre vielleicht nicht passiert.
Noch etwas Entscheidendes:
Die Sprache ist ein mächtiges Instrument, das wegen chronischen Formalismus′ und staatlichen Kontrollzwangs ihrer Wirkung beraubt wurde:
Der Zwang, alles und jedes in an sich Profis vorbehaltenen vereinfachenden und starren Sprechgruppen und i.d.R. unter alleinverantwortlicher Flugführung von per se und absolut konfliktvermeidenden Lotsen ausdrücken zu müssen, verkehrt sich in Gefahrensituationen unter Zeitdruck ins genaue Gegenteil und behindert sogar entscheidend die Kommunikation.
Warum?
Nicht routinierte Teilnehmer am Funk-Sprechverkehr müssen und werden - wegen sehr sicher oft erfolgter Maßregelung zur Einhaltung dieser Sprechgruppen - erst mal überlegen, wie eine räumlich dreidimensionale Situation in den Zwang welcher der zahlreichen Sprechgruppen paßt, um dann schlußendlich erst sprachlich reagieren zu können - und das noch im Wechsel zwischen zwei Sprachen, von denen sie eine nicht wirklich verstehen, und also auch noch per verschiedenen Berechtigungen.
...und zu allem Überfluß wurden diese mühselig zu erlernenden Sprechgruppen nicht selten gleich mehrmals geändert.
Der im BFU-Bericht wiedergegebene Funkverkehr in diesen Sprechgruppen ist beklemmend, hört sich in Kenntnis des Geschehenen fast unabänderlich an.
Im vorliegenden Fall ging es um große Geschwindigkeitsdifferenzen - etwa vergleichbar mit einem Einfädeln auf die doppelspurige BAB mit tatsächlicher Richtgeschwindigkeit von 130 km/h und konstant 26,85 km/h auf der "Beschleunigungsspur" - hier als "Verzögerungsspur" im Landeanflug gemäß Handbuch für die beteiligte C42. Auch wenn das Beispiel etwas hinkt, habe ich es bewußt so gewählt, weil es jedermann sofort nachvollziehen kann und auch sofort einsähe, daß so etwas nicht gutgehen kann, also eine sofortige Separierung oder Verhinderung erfolgen muß - Gefahr droht unmittelbar!
460 km/h : 95 km/h mit Unterschied - also Delta = 365 km/h oder : 3,6 = 101,4 m/s und somit wie oben dargestellt im gleichen BAB-Verhältnis wie 130 : 26,85 km/h, mithin also 103,15 km/h Differenz-Geschwindigkeit.
Gruß hob
Im vorliegenden Fall ging es um große Geschwindigkeitsdifferenzen - etwa vergleichbar mit einem Einfädeln auf die doppelspurige BAB mit tatsächlicher Richtgeschwindigkeit von 130 km/h und konstant 26,85 km/h auf der "Beschleunigungsspur" - hier als "Verzögerungsspur" im Landeanflug
DickM schrieb:
.....
Meine ganz persönliche Meinung zu diesem tragischen Unfall:
Durch diese auf jede neue Situation, bestätigte "continue" Anweisungen haben sich die beiden YAK-Piloten vermutlich in einer falschen Sicherheit geglaubt.
Beide sprachen ja kein Deutsch; konnten also die C42-Meldungen vielleicht gar nicht korrekt "einordnen". Und dadurch, dass der Flugleiter für sie durchaus wie eine Art Tower "funktionierte", flogen sie ihr Manöver. Angekündigt hatten sie es ja, Widerspruch gab′s keinen und Anfänger scheinen sie auch nicht gewesen zu sein!
Und so nahm das Verhängnis eben seinen Lauf.
Ich weiss, dass ich da jetzt jede Menge Ungemach und Widerspruch auslösen werde. Aber ich frag mich eben aus den soeben aufgeführten Gründen trotzdem:
Wäre dieser Unfall auch passiert, wenn KEIN Flugleiter dreingeredet und mit seinen "continue"-Anweisungen den beiden YAK-Piloten eine Art "Sicherheitsillusion" vermittelt hätte?
Dass das Verfahren gegen den Flugleiter eingestellt wurde, halte ich nicht für richtig.
Offenbar hat sich der gegen eine "Geldauflage" (was immer das ist???) davon befreien können.
Ich hätte es viel lieber gesehen, wenn aufgrund dieses Falles von höchster Stelle ein für allemal klargestellt worden wäre, dass INFO keine Anweisungen zu geben hat, ausser sie dienen der Gefahrenabwehr.
....
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