ICAO – Sprachprüfung

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  • Tja, ich glaube darauf kann ich Dir schon jetzt antworten; wir haben das alles nicht im Ul Bereich und die Unfallzahlen sind auch nicht höher. Sind nach Aussagen eines hochoffiziellen Berichtes auch nicht höher als im Rest der GA. Was mein Land betrifft. Also - alles höchstüberflüssig und demnach reine Volks-, Beamten und co-beruhigung... :-))
    Gruss Stephan
  • GRINS, ich stimme Dir zu!!

    Schönen 3. Advent Dir und Deiner Familie auf Deiner schönen Insel

    Viele Grüße
    der_aeronaut
  • Stephan2 schrieb:
    Also ich finde das was Du oft so von Dir gibst, lieber "co" auch, wie soll ich sagen, in ein gutbürgerliches Muster passend. Du solltest wirklich anfangen ein bisschen zu reisen. Nicht im organisierten Händchenhalteclub mit 5 Sternen, sondern richtig reisen. Ins Ausland z.B. So mit ganz vielen Ausländern. Ich mein jetzt nicht Mallorca oder so′n Verschnitt, klar oder? Wie kann man nur so hörig sein von wegen deutschem Recht und deutscher Ordnung? 
    Liebe Grüsse von einem überzeugten LMA Piloten (zumindest in vieler Hinsicht)
    Gruss Stephan
    Es wird wohl an der Kontaktarmut eines Insulaners liegen, wenn man zu solchen missratenen Analysen kommt, wie Du es tust. 
    Meiner Frau habe ich Dein posting gezeigt. Sie hat sich laut lachend auf die Schenkel geschlagen, weil sie weiß, was ich beruflich weltweit treibe. Weder bin ich Animateur auf Mallorca, noch Reiseleiter bei Studiosus, noch UL-Pilot auf Reunion. 
    Meine berufliche Erfahrung ist genau der background, der mich wissen lässt, dass sinnvolle Regeln etwas sehr gutes sind. Wenn du mal wieder von der Insel runter kommen solltest, dann wird dir vielleicht auch einer erzählen, dass die Sprachlevelprüfung, die hier das Thema ist, keine deutsche Erfindung ist, sondern eine der ICAO, der über 190 Staaten angehören und diesem Verfahren zugestimmt haben. Ich werde hier nicht erzählen, in welchen ich schon tätig war. Weil weder deine amateurhafte Psychoanalyse noch mein beruflicher Werdegang in ein UL-Forum gehören.
  • Es freut mich überaus dass ich Deiner lieben Frau zu einem heiteren Augenblick habe verhelfen können. Lachen ist eine meiner Hauptbeschäftigungen. Daher weiss ich wie gut das tut. Solltest Du auch mal ausprobieren. Weil der Sprachtest ICAO-gebrütet ist darf man dessen Sinn also mal wieder nicht in Frage stellen, richtig. Genausowenig wie alles andere was von "oben" kommt... Klar soll man ihn eben machen und Ruhe ist. Aber beherrsche ich den Funk korrekt würde mich (und anscheinend viele andere) nichts davon abhalten auch ohne durch die Welt zu tuckern. Was mich an Dir und gewissen anderen so nervt (hallo Cumulus...) ist dieses kritiklose Unterstützung immer neuer vom Grundgedanken oft gutgemeinter Regelungen welche in der Praxis aber auf Dauer Unsinn sind. Vorhersehbarer Unsinn.Auch wenn es Leuten wie Dir missfällt und Du es nicht verstehen kannst, eine übergeregelte und bevormundete Gesellschafft schafft nicht mehr individuelle Sicherheit. Aber um dies verstehen zu können muss man eben überzeugt auf der Seite derer stehen die noch daran glauben für sich selber entscheiden zu können. Im Übrigen finde ich es manchmal unschön von Dir wie Du hier auf unfreundlich belehrende Art gewisse Leute und deren Meinungen angehst. Wie gesagt - ich finde dies und das engagiert nur mich.  
    Schönen Advent an Dich und Deine Familie
    Gruss Stephan
  • Hallo co

    > @BlueSky9 Du schreibst selber, dass Du gerne mal wissen möchtest,
    > wie in
    anderen Ländern die Handhabung der Sprechfunklizenzen ist...

    Wo hab ich das geschrieben?



    BlueSky9
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Die Deutsche Sprachprüfung level 6 gibt es jetzt mit einer Selbsterklärung, laut NFLI 16/13 mit Datum vom 21.2.2013: Click Dort steht auf Seite 15:

    Selbsterklärungen zur Umwandlung in Lizenzen nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
    Selbsterklärung zum Sprachnachweis
    Ich,_______________________________________
    (Vorname, Name, Nummer der Lizenz/ des Luftfahrerscheins/ des Ausweises)
    versichere durch meine Unterschrift, dass Deutsch meine Muttersprache ist und bitte um
    Eintrag des Sprachniveau 6 „Expertenniveau“ in die Erlaubnis.
    Mir ist bekannt, dass meine Erlaubnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in der
    Fassung der Verordnung (EU) Nr. 290/2012, Teil ARA.FCL.250 sowie der LuftVZO bzw. der
    LuftPersV n.F. beschränkt oder widerrufen werden kann, wenn die Erlangung durch
    Fälschung eingereichter Nachweise oder durch missbräuchliche Verwendung von
    Zeugnissen zustande kam.
    ____________________________ ________________________
    Ort, Datum Unterschrift
  • Wo ist die Sprachprüfung denn eingetragen? Im Sprechfunkzeugnis oder gibt es da noch einen zusätzlichen Lappen?

    Steve

  • OsramBulb schrieb:

    Wo ist die Sprachprüfung denn eingetragen? Im Sprechfunkzeugnis oder gibt es da noch einen zusätzlichen Lappen?

    Steve

    Mein AZF plus LP(E) ist in der JAR-Lizenz eingetragen. Und die LP(D) bei nächster Fälligkeit auch dort. Deshalb habe ich mich nicht für eine weitere Eintragung in meinen SPL gekümmert. Will die LP einer sehen, dann zeige ich die andere Lizenz.
    Den "zusätzlichen Lappen" gibt es nur zur Vorlage für den Eintrag in die Lizenz, soweit ich weiß, nicht zum Beleg bei Nachfrage eines Beauftragten....
  • Rteissen schrieb:
    Den "zusätzlichen Lappen" gibt es nur zur Vorlage für den Eintrag in die Lizenz, soweit ich weiß, nicht zum Beleg bei Nachfrage eines Beauftragten....

    ... vielleicht auch nicht:


    GX schrieb:

    …und noch 'ne Info zum Thema:  ICAO-Language proficiency - ich hatte vor einigen Monaten den Level 4 (beim DAeC) absolviert.  


    Leider gab es bislang für unsereins ULer keinen Eintrag in die Sport-Piloten-Lizenz, sondern nur einen „DINA4 - Zettel“ auf dem in deutscher Sprache stand, dass man die Prüfung absolviert habe. Diese Praxis wurde durch das Ausland kritisiert.


    Der DAeC hat daher kürzlich die Möglichkeit geschaffen, den Nachweis der Sprachfertigkeiten in einer geeigneteren Form als bislang zu bestätigen. Über die grundsätzliche Anerkennung dieser Bestätigung im Ausland macht der DAeC jedoch keine Aussagen. Es handele sich aber um eine Bestätigung durch eine vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Sprachprüforganisation. 


    Der DAeC hat also nunmehr hierfür ein Luftfahrerschein-Format gewählt, welches Piloten ähnlich dem Beiblatt im PPL A mit sich führen können (zertifiziertes Beiblatt, das so klein ist, dass es in die SPL eingelegt werden kann).


    Zur Ausstellung benötigt der DAeC eine Kopie der Prüfbescheinigung und der SPL.


    Der DAeC hat den Preis für die Ausstellung auf 15 Euro festgelegt. 


    Ich gehe mal davon aus, dass Absolventen die den Test erst noch ablegen müssen, die 15 Euro nicht – so wie ich zusätzlich – werden entrichten müssen (sondern: Ausstellung im Rahmen der Prüfungsgebühren) – zu letzterem Punkt jedoch keine Gewähr.


    Michael

  • Wenn ich den Thread noch mal ausgraben darf, der DULV hat mir soeben für die ICAO LP ein Zertifikat ausgestellt, welches genau die doppelte Größe der Lizenz hat. D.h. einmal gefaltet passt die Pappe in die Lizenz. Der DULV wollte aber 20 EUR + Märchensteuer dafür haben.

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