Stephan2 schrieb:Es wird wohl an der Kontaktarmut eines Insulaners liegen, wenn man zu solchen missratenen Analysen kommt, wie Du es tust.
Also ich finde das was Du oft so von Dir gibst, lieber "co" auch, wie soll ich sagen, in ein gutbürgerliches Muster passend. Du solltest wirklich anfangen ein bisschen zu reisen. Nicht im organisierten Händchenhalteclub mit 5 Sternen, sondern richtig reisen. Ins Ausland z.B. So mit ganz vielen Ausländern. Ich mein jetzt nicht Mallorca oder so′n Verschnitt, klar oder? Wie kann man nur so hörig sein von wegen deutschem Recht und deutscher Ordnung?
Liebe Grüsse von einem überzeugten LMA Piloten (zumindest in vieler Hinsicht)
Gruss Stephan
Wo ist die Sprachprüfung denn eingetragen? Im Sprechfunkzeugnis oder gibt es da noch einen zusätzlichen Lappen?
Steve
OsramBulb schrieb:Mein AZF plus LP(E) ist in der JAR-Lizenz eingetragen. Und die LP(D) bei nächster Fälligkeit auch dort. Deshalb habe ich mich nicht für eine weitere Eintragung in meinen SPL gekümmert. Will die LP einer sehen, dann zeige ich die andere Lizenz.Wo ist die Sprachprüfung denn eingetragen? Im Sprechfunkzeugnis oder gibt es da noch einen zusätzlichen Lappen?
Steve
Rteissen schrieb:
Den "zusätzlichen Lappen" gibt es nur zur Vorlage für den Eintrag in die Lizenz, soweit ich weiß, nicht zum Beleg bei Nachfrage eines Beauftragten....
... vielleicht auch nicht:
GX schrieb:…und noch 'ne Info zum Thema: ICAO-Language proficiency - ich hatte vor einigen Monaten den Level 4 (beim DAeC) absolviert.
Leider gab es bislang für unsereins ULer keinen Eintrag in die Sport-Piloten-Lizenz, sondern nur einen „DINA4 - Zettel“ auf dem in deutscher Sprache stand, dass man die Prüfung absolviert habe. Diese Praxis wurde durch das Ausland kritisiert.
Der DAeC hat daher kürzlich die Möglichkeit geschaffen, den Nachweis der Sprachfertigkeiten in einer geeigneteren Form als bislang zu bestätigen. Über die grundsätzliche Anerkennung dieser Bestätigung im Ausland macht der DAeC jedoch keine Aussagen. Es handele sich aber um eine Bestätigung durch eine vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Sprachprüforganisation.
Der DAeC hat also nunmehr hierfür ein Luftfahrerschein-Format gewählt, welches Piloten ähnlich dem Beiblatt im PPL A mit sich führen können (zertifiziertes Beiblatt, das so klein ist, dass es in die SPL eingelegt werden kann).
Zur Ausstellung benötigt der DAeC eine Kopie der Prüfbescheinigung und der SPL.
Der DAeC hat den Preis für die Ausstellung auf 15 Euro festgelegt.
Ich gehe mal davon aus, dass Absolventen die den Test erst noch ablegen müssen, die 15 Euro nicht – so wie ich zusätzlich – werden entrichten müssen (sondern: Ausstellung im Rahmen der Prüfungsgebühren) – zu letzterem Punkt jedoch keine Gewähr.
Michael
Wenn ich den Thread noch mal ausgraben darf, der DULV hat mir soeben für die ICAO LP ein Zertifikat ausgestellt, welches genau die doppelte Größe der Lizenz hat. D.h. einmal gefaltet passt die Pappe in die Lizenz. Der DULV wollte aber 20 EUR + Märchensteuer dafür haben.
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