ICAO – Sprachprüfung

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • @MCRider
    Glaubst Du ernsthaft, dass der Gesetzgeber in einem bestimmten Luftraum von alle Piloten, die dort VFR- und IFR fliegen, neben den schon erteilten Flugfunkzeugnissen ein Sprachprüfung verlangt um den Sprechfunk dort in englischer Sprache zu führen und an UL-Piloten das selbe Recht gratis verteilt???
  • co schrieb:
    @MCRider
    Glaubst Du ernsthaft, dass der Gesetzgeber in einem bestimmten Luftraum von alle Piloten, die dort VFR- und IFR fliegen, neben den schon erteilten Flugfunkzeugnissen ein Sprachprüfung verlangt um den Sprechfunk dort in englischer Sprache zu führen und an UL-Piloten das selbe Recht gratis verteilt???
    Ja! Erstens steht es so in der Verordnung - und zweitens habe ich schon zu viel über die Entstehung von Gesetzen und Vorschriften persönlich mitbekommen. In dem Gemenge aus Inkompetenz, Einzelinteressen, Lobbyismus, schlampiger Arbeit, faulen Kompromissen, EU/Bund/Länder-Kompetenzchaos usw. kann nur Unsinn herauskommen - alles andere ist Zufall. Bitte nicht mit gesundem Menschenverstand oder Logik an Vorschriften herangehen. Ach so - drittens bekommen wir UL-Piloten ja auch andere Dinge geschenkt, wie z.B. ein Leben ohne Zertifizierungen, CAMOs usw.

    Klingt jetzt polemisch - aber das soll es ja auch ;-)

    Ach so: Ich werde die Prüfung auch noch machen - sollte nicht schwer sein und bevor ich mich mit irgendeinem Luftsheriff streiten muss...
  • Das ist ja die Basis, auf der viele UL-Piloten fliegen: "Ich will machen, was ich will, ich breche mir allein den Hals." So weit, so individuell.

     Bei der Festlegung der Qualität der Sprachfähigkeit geht es um Kommunikation. Und das ist nun mal kein individuelles Schicksal, sondern betrifft alle Teilnehmer an diesem kollektiven Ereignis. Deshalb bin ich sicher, dass es hier nicht um meine Logik oder meinen gesunden Menschenverstand handelt, sondern um den Sinn einer Regelung, die für alle sprechenden Flieger die selben Auflagen definiert. 

     Ist eine Sprechfunklizenz eine eigenständige Erlaubnis oder an eine fliegerische Lizenz gebunden?Gibt es einen Unterschied in der Ausbildung, ob ich als Inhaber einer Lizenz für Sportgeräte, als Inhaber einer Fluglizenz oder als Fußgänger ein BZFI,II das AZF mache oder eine Sprachlevelprüfung ablege? Nein. Diese Lizenz darf ich im Rahmen der erteilten Grenzen nutzen, egal auf welchem fliegenden Stuhl ich durch die Lufträume kreuze, als Pilot oder als Non-Pilot. 


    P.S. Der 4er-Level ist ein easy job. Auch ohne in Texas gelebt zu haben oder Shakespeare im Original zu lesen. Do it!
  • @Co: Damit wir uns nicht falsch verstehen:

    Es geht um zwei verschiedene Dinge:

    (a) Wie ist die Rechtlage? Die halte ich was D angeht für eindeutig - beim Ausland wird es kompliziert.

    (b) Sollte man vernünftig Englisch können, um Englisch zu funken und das auch per Scheinchen nachweisen? Eindeutig ja - besonders wenn ich mich an die Vorstellung erinnere, die meine Mitprüflinge beim BZF I abgeliefert haben, als der englische Text vorgelesen und übersetzt werden musste (ich hatte den Vorteil, das ich beruflich bedingt gut im Training bin - musste trotzdem vorher ein paar Luftrechtfachbegriffe trainieren).

    MCRider

    Jetzt ruft die Arbeit wieder nach 100% Aufmerksamkeit...
  • Asche auf mein Haupt! 
    Die Bundesnetzagentur bestätigt die selbe Auffassung wie du, @MCRider, Piloten eines UL brauchen dort, wo Inhaber anderer Lizenzen nur mit geprüfter Sprachfähigkeit sprechen dürfen, außer BZFI oder AZF nix. Erstaunlich, diese angeborene sprachliche Überlegenheit von UL-Piloten, findet man am Telefon auch bei der Bundesnetzagentur. Jetzt weiß ich nicht, wohin ich gehöre, mit meinem deutschen UL-Schein in die hoch wohl geborene Klasse oder in die benachteiligte, mit meinem JAR-FCL??
  • Ich würde das einfach pragmatisch angehen:

    Die rechtlichen Spitzfindigkeiten helfen einem auf ausländischen Plätzen nur bedingt weiter. Wenn da ein tschechischer, polnischer, holländischer oder französischer Flugplatz-Blockwart (doch das gibt es) ein Exempel statuieren will, ist es einfach angenehm, wenn man ihm sein BZFI und die ICAO-Bescheinigung unter die Nase halten kann, und man hat seine Ruhe. Inhaltlich ist die Level-4-Prüfung nicht schwer, wenn man halbwegs sicher in Englisch ist.
  • wosx schrieb:
    ...
    Inhaltlich ist die Level-4-Prüfung nicht schwer, wenn man halbwegs sicher in Englisch ist.

    Kann ich nur bestätigen.


    Eric

  • Hier habe ich auch noch etwas gefunden, ist aus dem Fliegermagazin 07/2011.
    Oder falls ich das mit dem Link einfügen wieder mal verpeile siehe unten
    http://www.fliegermagazin.de/recht/index.php?stichwort=2011%2F07+Sprachpr%FCfung
    Grüße
    Edwin
  • @co

    auch Segelflieger brauchen keinen Sprachtest

  • Den Sprachtest braucht man als Luftsportgeräteführer wirklich nicht. Zumindest nicht in Deutschland.
    Wer aber ins Ausland (auch deutschsprachiges Ausland) fliegen möchte, muss den ICAO Sprachtest nachweisen können.

    Das ist die Info, die ich habe.

    Gruss, Steve
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.3 %
Ja
44.7 %
Stimmen: 132 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 25 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR Anzeige: EasyVFR