Stephan2 schrieb:Und dann der Nick "crash" :-)
Ah? Du bist Pilotenpsychologe?
Gruss Stephan
Ralle schrieb:Eric schrieb:... es tut mit leid aber ich hab da eine ganz andere Meinung !
... Die beiden von dir verlinkten Texte widersprechen sich. In "Forenhaftung - Ein Guide für Webmaster" wird doch klipp und klar gesagt, dass (in diesem Fall hier) sukram für Beiträge jedweder Art nicht haftet. Dies kann nur geschehen, wenn sich der Forenbetreiber die Beiträge zu eigen macht. Und wenn ich das alles richtig interpretiert habe, macht sukram das nicht, auch nicht im rechtlichen Sinn.Also, alles im grünen Bereich, oder?
Im zitierten Guide ab Seite 22 wird auf die Störerhaftung eingegangen und das BGH bestätigt das durch das genannte Urteil.
Wenn hier jemand schreibt "... M. , du hast eine Vollmeise. " ist das nach meiner Meinung eine Beleidigung und ich weiß nicht ( das würde im Zweifelsfall ein Gericht zu klären haben ), ob das eventuell nicht schon rechtswidrig ist.
Ist es das, so ist der Forenbetreiber nach Kenntnisnahme dieser Rechtsverletzung dazu verpflichtet den Beitrag zu zensieren oder zu löschen.
...
Genau, das ist der springende Punkt. Nach Kenntnisnahme! Und der Forenbetreiber ist nicht gehalten, permanent Beiträge in seinem Forum zu lesen und zu kontrollieren.
Zitat aus deinem Link Seite 5: "
Für Auktionsanbieter hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits entschieden, dass die
einzelnen eingestellten Verkaufsangebote für den Betreiber fremde Inhalte sind (Urteil vom
11.3.2004, Az. I ZR 304/01, MMR 2004, 668 ff.; ebenso LG Berlin, Urteil vom 25.2.2003,
Az. 16 O 476/01, MMR 2004, 195, 196 f.; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2002, Az. 4a O
464/01, CR 2003, 211, 213 f.; LG Potsdam, Urteil vom 10.10.2002, Az. 51 O 12/02, CR
2003, 217, 218 f.; Leible/Sosnitza, WRP 2004, 592, 595 f.). Bei seinem Urteil zur
Störerhaftung des Verpächters einer Domain (Urteil vom 30.6.2009, Az. VI ZR 210/08) hat
er zudem jüngst eindeutig formuliert, dass bei der Bejahung einer Identifizierung mit einer
Äußerung eines anderen grundsätzlich Zurückhaltung geboten ist.
Und auch für Foren dürfte dieser Grundsatz immer mehr Befürworter finden. Zutreffend geht
das OLG Düsseldorf (Urteil vom 26.4.2006, Az. 15 U 180/05, AfP 2006, 267) z.B. davon
aus, dass es bei einem Meinungsforum auf der Hand liegt, dass es sich bei den
wiedergegebenen Beiträgen, die ganz unterschiedliche Meinungen spiegeln können, nicht in
jedem Fall um die Meinung des Betreibers des Forums handeln muss, er sich also mit diesen
nicht schon dadurch identifiziert und sie sich zu Eigen macht, dass die Beiträge in dem
Forum stehen (OLG Hamburg, Urteil vom 4.2.2009, Az. 5 U 167/07;...
Zitat Ende
Und dann weiter auf Seite 6:
Ein Forenbetreiber haftet umfassend nicht nur für eigene, sondern auch für zu Eigen
gemachte Beiträge. Ein zu Eigen Machen liegt nicht alleine aufgrund der Bereitstellung des
Forums vor.
Zitat Ende
Gruß
Eric
DAL4 schrieb:
@ Eric: Das ist doch ein Streit um des Kaisers Bart !
Spätestens wenn einer sich beim Betreiber beschwert und einen rechtlich angreifbaren Betrag zu löschen verlangt, ist der Admin im Obligo.
...
Nein, das Kernthema hier sollte doch der Umgang miteinander sein.
Nämlich: Kann man ohne Sanktionen unflätige Beleidigungen, Unterstellungen und Anzüglichkeiten gegen andere User hier abdrücken oder nicht.
Wodurch wird das gefördert ?
Wodurch wird das verhindert ?
Wer kann wie dazu beitragen ?
Vollkommen dàccord!
Eric
Spit-Fire? schrieb:
...eric ist ein klarname? ist dann die zustelladresse eric, europa, welt? :)
...
Nein, eine Zustelladresse ist das sicherlich nicht. Es ging ja auch um Namen. Wenn du mir aber eine Nachricht schicken möchtest, kannst du gerne meine persönliche email Adresse (per PM) haben.
Eric
Stephan2 schrieb:Doch: Stephan hasst Sunny, liebt nur "Highendflieger" wie Fascis etc. dochdoch, das ist so!! :-))))
Darüber hinaus gehören zum Beleidigen immer zwei. Einer der es versucht und einer den es trifft. Mich z.B. kann niemand beleidigen.
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