Allgäuer schrieb:
4. Für meinen Teil denke ich, dass ich lieber einen vollen Tank habe als auf 20 kg Überladung zu achten. Aber das muss natürlich jeder für sich entscheiden.
Gruß Micha
Und dein RG macht das mit? Ist ja toll, kannst du mir ein RG empfehlen, dass bis mindestens 500 kg trägt? Oder hast du dein RG nur installiert, weil du dich manchmal doch an die Vorschriften hälst?
Im Ausland findet man es lustig, dass es Deutsche gibt, die bewusst überladen fliegen, aber wegen der Vorschriften ein teures, aber nutzloses RG mitführen.
Vielleicht solltest du dein RG ausbauen und somit Gewicht einsparen. Wäre sicherer.
Gannet
Gannet schrieb:
Im Ausland findet man es lustig, dass es Deutsche gibt, die bewusst
überladen fliegen, aber wegen der Vorschriften ein teures, aber
nutzloses RG mitführen.Vielleicht solltest du dein RG ausbauen und somit Gewicht einsparen. Wäre sicherer.
nani schrieb:
ich hab nun inzwischen schon 2 liebenswerte Zeitgenossen kennengelernt, die ihr Leben (nicht nur, aber auch) dem ordnungsgemäß funktionierenden Rettungsgerät verdanken.
Auch wenn die max. RG-Anhängelast um mindestens 20 kg überschritten wurde, wie im Beispiel von Allgäuer?
Gannet
Gannet schrieb:das weiß ich nicht, kann es mir aber gut vorstellen. Was ich aber weiß ist, daß die Auslösung beide male deutlich unter Platzrundenhöhe erfolgt ist...nani schrieb:
ich
hab nun inzwischen schon 2 liebenswerte Zeitgenossen kennengelernt, die
ihr Leben (nicht nur, aber auch) dem ordnungsgemäß funktionierenden
Rettungsgerät verdanken.Auch wenn die max. RG-Anhängelast um mindestens 20 kg überschritten wurde, wie im Beispiel von Allgäuer?
Patrick Stach schrieb:Moin,
Was wäre das ein Traum, wenn das LBA diese Grenze auf 500kg anheben würde und der bestehende UL-Schein auch zum fliegen jener Flugzeuge berechtigt! (bzw ELSA-Klasse mit UL-Schein *schwärm*). Wer hat diese Grenze eigentlich erfunden? Ist diese mit heutigen Maschinen noch zeitgemäß?
Viele GrüßePatrick, der sich so seine Gedanken macht....
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