Wenn das Gewicht abnimmt.....

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  • @GX, der Flug ist illegal. Es wird eine ordendliche Flugvorbereitung erwartet und geprüft. In deinem Fall war der Abflug illegal, also dann auch der ganze Flug. Ich könnte dir soagr noch sagen, dass Flüge auch im nachhinein geprüft werden können. Wenn du am 1.6.2011 mit Gast geflogen bist, vorher nachweislich 80 Liter getankt hast, bist du dran. Das ist jetzt nur hypothetisch, aber möglich.

    Hab ich alles schon live erlebt. Da wird auf fremden Plätzen nach Landezeiten gefragt, ob getankt wurde....Tanklisten angefordert...

    So ist das jedenfalls hier in NRW. BTW, die Flugvorbereitung muss nicht schriftlich erfolgen, glaubwürdig ohne stammeln erzählen geht auch
  • da siehste mal gx was du hier (mit einer zuerst, unter uns drei ernst diskutierten frage) alles erreichst.


    von ordentlichen antworten bis zu anfurzereien krichst du alles kollega... kopf hoch, ich geb ein aus beim cafe metro


    - bis dann....



  • Wie im Zweifel ein Richter entscheidet, kann ich natürlich nicht sagen. Aber ich darf vermuten. Und ich vermute: Legal!
    Es kann dir zwar eine Menge unterstellt werden, aber nichts bewiesen! Mit meinem ehemaligen Storch z.Bsp. bin ich mal ca. 10 min mit Motor AUS unter ner Wolke rumgekurft. Hätte ich noch mehr solcher Wolken in der Nähe gehabt, hatte ich mich wie n Segelflieger von Wolke zu Wolke geschraubt, ohne nur einen Tropfen Sprit zu brauchen... .

    Also mit dem Übergewicht bei Start ist alles nur Spekulation. Die von Carlson angesprochenen Fälle interessieren mich auch. Denn außer ein Geständnis kann eigentlich nichts anderes zu nem "Schuldspruch" geführt haben.

    Grüße,
    Da Mowa
  • urbansoldier schrieb:

    da siehste mal gx was du hier (mit einer zuerst, unter uns drei ernst diskutierten frage) alles erreichst.


    von ordentlichen antworten bis zu anfurzereien krichst du alles kollega... 


    Die Stinker gar nicht beachten und weiter an der korrekten Lösung arbeiten !

    Da steh'ich nun ich armer Tor ..... Ich bin überrascht dass die Antwort doch weniger klar zu sein scheint als ursprünglich gedacht.

  • Lieber GX und
    liebe versammelten UL-Freunde!

    Nun kann ich die Beiträge hier nicht mehr einfach so hinnehmen, sondern sehe mich geradezu genötigt dazu etwas zu schreiben. Da ich den "Amtsschimmel" recht gut kenne und zwar einen ihrer Ställe von innen, weiß ich in welchen Zwängen eine entsprechend beauftragte Person steckt, bzw. welche Abfolge hier ggf. greifen würde, ohne dass ich jetzt einen Anspruch auf rechtsverbindliche Auskunft erhebe.

    Also, ich verflechte das was wir an Ausgangssituation haben gleich mit einem Beispiel.

    1. Wir nehmen also als UL eine C42B, MTOW 472,5 KG, mit Rotax 912er, 80PS, als Antrieb an.

    2. Wir starten mit dem besagten Übergewicht von 27,5 KG incl. 50 L Superbenzin (95 Oktan) an Bord. Die Temperatur beträgt plus 15 Grad Celsius.

    3. Wir haben′s nicht eilig und halten etwa 130 KmH ein. Der Verbrauch liegt bei 12 L/Std. Das bedeutet bei dieser Temperatur und Spritart Faktor 0,76 zum Gewicht, also 12 L = 9,12 KG Gewichtsverlust pro Stunde.

    4. Da wir stramme Burschen sind, gehen wir ordentlich auf Strecke: unser Zielflugplatz ist 390 KM entfernt. Ohne Wind würde das 3 Std. Flug bedeuten, aber da es das nur in der Theorie gibt, kommen wir ca. 24 Min. später an, da uns der Wind 15 KmH langsamer machte. Dadurch haben wir 3,65 KG Sprit mehr verbraucht. Insgesamt macht das 31,01 KG Gewichtsverlust (9,12 KG * 3 + 3,65 = 31,01 KG). Da die Sonne schien und das alles so aufregend schön war, haben wir je 0,5 L Wasser geschwitzt und ausgeatmet. Insgesamt also 32,01 KG Gewichtsverlust.

    5. Nun kommt nach der butterweich geglückten Landung irgendein Offizieller und will unsere Flugplanung sehen. Klar haben wir GAFOR ausgedruckt mit, unsere Karte ist up to Date und unsere Berechnung bezüglich Vorhaltewinkel und die Koppelnavigation haben uns sicher zum Ziel geführt. Selbst wenn es Schwierigkeiten gegeben hätte und wir woanders hätten landen müssten - wir haben mehr als genug Sprit an Bord! So weit, so gut. Da rollt der Offizielle aber noch einen komischen Kasten heraus und will uns wiegen! Also - Sensorplatten unter die Räder und rein in den Flieger ... er wiegt 467,99 KG!

    - Uff, nochmal Glück gehabt, oder? Aber der Offizielle blättert in unserem Flugbuch, telefoniert, zückt einen Taschenrechner und meint dann schließlich mit erhobenen Augenbrauen:
    "Meine Herren, ich gehe davon aus, dass Sie unter Einhaltung der Gewichtsobergrenze von 472,5 KG vor fast dreieinhalb Stunden gestartet sind. In der Zeit hätten sie dann gemäß eben erfolgter Wägung 4,51 KG Treibstoff, das sind knapp 6 L Treibstoff verbraucht. Weder die Segeleigenschaften dieses Baumusters, noch ein Jetstream können ihnen dabei geholfen haben und soweit ich informiert bin, ist Luftbetankung für Ultraleichtflugzeuge noch nicht freigegeben! Ich stelle also eine Überladung zum Startzeitpunkt fest. Mein Ermessensspielraum lässt zwar einiges zu, jedoch haben wir es hier schon überschlägig gerechnet mit mind. 20 KG zu tun. Haben Sie dazu noch irgendwelche Erklärungen oder Fragen? Die Anzeige wird Ihnen per Post zugehen - tut mir Leid! - Einen schönen Tag noch!" -  Sprach′s, packte zusammen und verschwand.

    Tja liebe Flugkameraden, das sind Indizien, aber basierend auf solch′ stichhaltigen Unterlagen, werden sie jeder
    gerichtlichen Nachprüfung standhalten, denn es wäre nicht der erste Prozess, der aufgrund von Indizien zur Verurteilung
    führen würde. Ich würde dem Bußgeldbescheid bei solcher Konstellation nicht widersprechen - zwecklos!

    Hier geht es nicht darum, zu welchem Zeitpunkt was legal und was illegal war. Es geht um einen Flug in dessen Verlauf eine Überschreitung geltender Gesetze begangen wurde. Und genau dies wird geahndet.

    Soviel zu den Äußerungen - wie kann man das beweisen, das kann doch keiner wissen und erst recht nicht nachvollziehen ... doch! Sie können! Und sie machen es!

    Aber sie können nicht überall sein!

    Gruß, Roman.
  • Sicher, dass der "Offizielle" den Piloten und den Begleiter dazu bewegen kann, wieder in den Flieger einzusteigen?

    Aber keine Bange, die Presse hat richtig gute Tipps, wenns mal schief gegangen ist!



    Zitat aus der aktuellen LOOPIN′ zur Millenium Master :



    "Der Prototyp bringt es auf 320kg. Mit zwei 80kg - Personen an Board
    wären wir bereits überladen, ohne auch nur einen Tropfen Sprit dabei zu
    haben. Für die Serienversion verspricht Pelegrin 280kg und so hätten wir
    noch Luft für knappe 50l Sprit. Noch ist uns nicht ersichtlich, wo die
    40kg Gewicht ausgespart werden sollen und wir rechnen damit, das dieser
    Flieger genau so überladen herumfliegen wird, wie es andere ULs und VLAs
    auch tun.

    Das Resultat daraus ist, das wenn man dann tatsächlich einen Crash
    hätte, man seinen Mitflieger hinter irgend einem Baum verstecken sollte,
    bevor die BFU eintrifft."

    Na da sag ich mal Danke für diesen guten Tipp an die LOOPIN′!

    Grüße,
    Da Mowa
  • Was NRW-Aviator schreibt ist tatsächlich so gewesen, wir sprechen von den gleichen Fällen. Nehmt es hin, lasst es bleiben, es ist egal. Ich hab geschrieben was man tun kann, mehr ist nicht zu sagen. Sicher, es passiert nicht häufig, aber, ist so.
    Weshalb man dann den Beitrag mit einem "Daumen runter" abstraft bleibt mir ein Rätsel.
    Seid also nicht allzu "Auskunftfreudig" unseren LuPos gegenüber, dann wird es auch nicht so schnell zu einem Problem kommen.
    Noch mal, um zur Ausgangsfrage zurück zu kommen: es ist ganz klar Illegal, ob es einem Gefällt oder nicht.

    So geht jetzt fliegen, Wetter ist super!  .... und macht ne Vorbereitung, die auch "passt".


    Cheers Carlson
  • hallo gemeinde,

    bei meiner geburt wurde ich gewogen, dann nochmal bei der musterung und
    letztens bei der fluguntersuchung vor fast 2 jahren... ich glaub nicht, das mich
    irgendein drangestellter an verkehrslandeplätzen oder flughäfen nach einer
    landung ohne großes gelächter ( ich kann dann gar nicht ruhig stehen bleiben)
    auf eine personenwaage zwengen kann.
    macht euch nicht zu sehr in die hose.
    genießt die spätsommerzeit reinhard
  • Flying Times schrieb:
    Lieber GX und
    liebe versammelten UL-Freunde!

    Nun kann ich die Beiträge hier nicht mehr einfach so hinnehmen, sondern sehe mich geradezu genötigt dazu etwas zu schreiben. Da ich den "Amtsschimmel" recht gut kenne und zwar einen ihrer Ställe von innen, weiß ich in welchen Zwängen eine entsprechend beauftragte Person steckt, bzw. welche Abfolge hier ggf. greifen würde, ohne dass ich jetzt einen Anspruch auf rechtsverbindliche Auskunft erhebe.

    Also, ich verflechte das was wir an Ausgangssituation haben gleich mit einem Beispiel.

    1. Wir nehmen also als UL eine C42B, MTOW 472,5 KG, mit Rotax 912er, 80PS, als Antrieb an.

    2. Wir starten mit dem besagten Übergewicht von 27,5 KG incl. 50 L Superbenzin (95 Oktan) an Bord. Die Temperatur beträgt plus 15 Grad Celsius.

    3. Wir haben′s nicht eilig und halten etwa 130 KmH ein. Der Verbrauch liegt bei 12 L/Std. Das bedeutet bei dieser Temperatur und Spritart Faktor 0,76 zum Gewicht, also 12 L = 9,12 KG Gewichtsverlust pro Stunde.

    4. Da wir stramme Burschen sind, gehen wir ordentlich auf Strecke: unser Zielflugplatz ist 390 KM entfernt. Ohne Wind würde das 3 Std. Flug bedeuten, aber da es das nur in der Theorie gibt, kommen wir ca. 24 Min. später an, da uns der Wind 15 KmH langsamer machte. Dadurch haben wir 3,65 KG Sprit mehr verbraucht. Insgesamt macht das 31,01 KG Gewichtsverlust (9,12 KG * 3 + 3,65 = 31,01 KG). Da die Sonne schien und das alles so aufregend schön war, haben wir je 0,5 L Wasser geschwitzt und ausgeatmet. Insgesamt also 32,01 KG Gewichtsverlust.

    5. Nun kommt nach der butterweich geglückten Landung irgendein Offizieller und will unsere Flugplanung sehen. Klar haben wir GAFOR ausgedruckt mit, unsere Karte ist up to Date und unsere Berechnung bezüglich Vorhaltewinkel und die Koppelnavigation haben uns sicher zum Ziel geführt. Selbst wenn es Schwierigkeiten gegeben hätte und wir woanders hätten landen müssten - wir haben mehr als genug Sprit an Bord! So weit, so gut. Da rollt der Offizielle aber noch einen komischen Kasten heraus und will uns wiegen! Also - Sensorplatten unter die Räder und rein in den Flieger ... er wiegt 467,99 KG!

    - Uff, nochmal Glück gehabt, oder? Aber der Offizielle blättert in unserem Flugbuch, telefoniert, zückt einen Taschenrechner und meint dann schließlich mit erhobenen Augenbrauen:
    "Meine Herren, ich gehe davon aus, dass Sie unter Einhaltung der Gewichtsobergrenze von 472,5 KG vor fast dreieinhalb Stunden gestartet sind. In der Zeit hätten sie dann gemäß eben erfolgter Wägung 4,51 KG Treibstoff, das sind knapp 6 L Treibstoff verbraucht. Weder die Segeleigenschaften dieses Baumusters, noch ein Jetstream können ihnen dabei geholfen haben und soweit ich informiert bin, ist Luftbetankung für Ultraleichtflugzeuge noch nicht freigegeben! Ich stelle also eine Überladung zum Startzeitpunkt fest. Mein Ermessensspielraum lässt zwar einiges zu, jedoch haben wir es hier schon überschlägig gerechnet mit mind. 20 KG zu tun. Haben Sie dazu noch irgendwelche Erklärungen oder Fragen? Die Anzeige wird Ihnen per Post zugehen - tut mir Leid! - Einen schönen Tag noch!" -  Sprach′s, packte zusammen und verschwand.

    Tja liebe Flugkameraden, das sind Indizien, aber basierend auf solch′ stichhaltigen Unterlagen, werden sie jeder
    gerichtlichen Nachprüfung standhalten, denn es wäre nicht der erste Prozess, der aufgrund von Indizien zur Verurteilung
    führen würde. Ich würde dem Bußgeldbescheid bei solcher Konstellation nicht widersprechen - zwecklos!

    Hier geht es nicht darum, zu welchem Zeitpunkt was legal und was illegal war. Es geht um einen Flug in dessen Verlauf eine Überschreitung geltender Gesetze begangen wurde. Und genau dies wird geahndet.

    Soviel zu den Äußerungen - wie kann man das beweisen, das kann doch keiner wissen und erst recht nicht nachvollziehen ... doch! Sie können! Und sie machen es!

    Aber sie können nicht überall sein!

    Gruß, Roman.
    Hallo Roman, dein Bericht entspricht den Tatsachen. Nur ein kleiner Fehler. Es darf nicht gewogen werden. Die Offiziellen dürfen das Flugzeug nicht anfassen. Genausowenig dürfen sie Personen wiegen.
    Die Flugzeugwiegung erfolgt unter definierten Bedingungen. Ob ob das auf einem xbeliebigen Flugplatz gewährleistet ist????
  • NRW-Aviator schrieb:
    Hallo Roman, dein Bericht entspricht den Tatsachen. Nur ein kleiner Fehler. Es darf nicht gewogen werden. Die Offiziellen dürfen das Flugzeug nicht anfassen. Genausowenig dürfen sie Personen wiegen.
    Die Flugzeugwiegung erfolgt unter definierten Bedingungen. Ob ob das auf einem xbeliebigen Flugplatz gewährleistet ist????
    Kurzer Einwurf meinerseits:
    Die Wiegung eines Luftsportgeräts erfolgt doch normalerweise durch eine Prüfer Klasse 5 im Rahmen jeder x-ten JNP. Ich hab das bisher so erlebt das die definierten Bedingungen der Hebelarme zu Berechnung sind der Rest mit einer einigermaßen ebenen Stellfläche, ein paar Podesten und einer geeichten (?) Waage passiert. Wie genau die Spritmenge eingerechnet wird überlasse ich den kreativen Buchmachern... ;)

    Einer noch: Tankbuch zum Nachweis von "ihr habt böse vollgetankt"? Dann doch wieder zum Kanister greifen...
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