da siehste mal gx was du hier (mit einer zuerst, unter uns drei ernst diskutierten frage) alles erreichst.
von ordentlichen antworten bis zu anfurzereien krichst du alles kollega... kopf hoch, ich geb ein aus beim cafe metro
- bis dann....
urbansoldier schrieb:da siehste mal gx was du hier (mit einer zuerst, unter uns drei ernst diskutierten frage) alles erreichst.
von ordentlichen antworten bis zu anfurzereien krichst du alles kollega...
Die Stinker gar nicht beachten und weiter an der korrekten Lösung arbeiten !
Da steh'ich nun ich armer Tor ..... Ich bin überrascht dass die Antwort doch weniger klar zu sein scheint als ursprünglich gedacht.
Flying Times schrieb:Hallo Roman, dein Bericht entspricht den Tatsachen. Nur ein kleiner Fehler. Es darf nicht gewogen werden. Die Offiziellen dürfen das Flugzeug nicht anfassen. Genausowenig dürfen sie Personen wiegen.
Lieber GX und
liebe versammelten UL-Freunde!
Nun kann ich die Beiträge hier nicht mehr einfach so hinnehmen, sondern sehe mich geradezu genötigt dazu etwas zu schreiben. Da ich den "Amtsschimmel" recht gut kenne und zwar einen ihrer Ställe von innen, weiß ich in welchen Zwängen eine entsprechend beauftragte Person steckt, bzw. welche Abfolge hier ggf. greifen würde, ohne dass ich jetzt einen Anspruch auf rechtsverbindliche Auskunft erhebe.
Also, ich verflechte das was wir an Ausgangssituation haben gleich mit einem Beispiel.
1. Wir nehmen also als UL eine C42B, MTOW 472,5 KG, mit Rotax 912er, 80PS, als Antrieb an.
2. Wir starten mit dem besagten Übergewicht von 27,5 KG incl. 50 L Superbenzin (95 Oktan) an Bord. Die Temperatur beträgt plus 15 Grad Celsius.
3. Wir haben′s nicht eilig und halten etwa 130 KmH ein. Der Verbrauch liegt bei 12 L/Std. Das bedeutet bei dieser Temperatur und Spritart Faktor 0,76 zum Gewicht, also 12 L = 9,12 KG Gewichtsverlust pro Stunde.
4. Da wir stramme Burschen sind, gehen wir ordentlich auf Strecke: unser Zielflugplatz ist 390 KM entfernt. Ohne Wind würde das 3 Std. Flug bedeuten, aber da es das nur in der Theorie gibt, kommen wir ca. 24 Min. später an, da uns der Wind 15 KmH langsamer machte. Dadurch haben wir 3,65 KG Sprit mehr verbraucht. Insgesamt macht das 31,01 KG Gewichtsverlust (9,12 KG * 3 + 3,65 = 31,01 KG). Da die Sonne schien und das alles so aufregend schön war, haben wir je 0,5 L Wasser geschwitzt und ausgeatmet. Insgesamt also 32,01 KG Gewichtsverlust.
5. Nun kommt nach der butterweich geglückten Landung irgendein Offizieller und will unsere Flugplanung sehen. Klar haben wir GAFOR ausgedruckt mit, unsere Karte ist up to Date und unsere Berechnung bezüglich Vorhaltewinkel und die Koppelnavigation haben uns sicher zum Ziel geführt. Selbst wenn es Schwierigkeiten gegeben hätte und wir woanders hätten landen müssten - wir haben mehr als genug Sprit an Bord! So weit, so gut. Da rollt der Offizielle aber noch einen komischen Kasten heraus und will uns wiegen! Also - Sensorplatten unter die Räder und rein in den Flieger ... er wiegt 467,99 KG!
- Uff, nochmal Glück gehabt, oder? Aber der Offizielle blättert in unserem Flugbuch, telefoniert, zückt einen Taschenrechner und meint dann schließlich mit erhobenen Augenbrauen:
"Meine Herren, ich gehe davon aus, dass Sie unter Einhaltung der Gewichtsobergrenze von 472,5 KG vor fast dreieinhalb Stunden gestartet sind. In der Zeit hätten sie dann gemäß eben erfolgter Wägung 4,51 KG Treibstoff, das sind knapp 6 L Treibstoff verbraucht. Weder die Segeleigenschaften dieses Baumusters, noch ein Jetstream können ihnen dabei geholfen haben und soweit ich informiert bin, ist Luftbetankung für Ultraleichtflugzeuge noch nicht freigegeben! Ich stelle also eine Überladung zum Startzeitpunkt fest. Mein Ermessensspielraum lässt zwar einiges zu, jedoch haben wir es hier schon überschlägig gerechnet mit mind. 20 KG zu tun. Haben Sie dazu noch irgendwelche Erklärungen oder Fragen? Die Anzeige wird Ihnen per Post zugehen - tut mir Leid! - Einen schönen Tag noch!" - Sprach′s, packte zusammen und verschwand.
Tja liebe Flugkameraden, das sind Indizien, aber basierend auf solch′ stichhaltigen Unterlagen, werden sie jeder
gerichtlichen Nachprüfung standhalten, denn es wäre nicht der erste Prozess, der aufgrund von Indizien zur Verurteilung
führen würde. Ich würde dem Bußgeldbescheid bei solcher Konstellation nicht widersprechen - zwecklos!
Hier geht es nicht darum, zu welchem Zeitpunkt was legal und was illegal war. Es geht um einen Flug in dessen Verlauf eine Überschreitung geltender Gesetze begangen wurde. Und genau dies wird geahndet.
Soviel zu den Äußerungen - wie kann man das beweisen, das kann doch keiner wissen und erst recht nicht nachvollziehen ... doch! Sie können! Und sie machen es!
Aber sie können nicht überall sein!
Gruß, Roman.
NRW-Aviator schrieb:Kurzer Einwurf meinerseits:
Hallo Roman, dein Bericht entspricht den Tatsachen. Nur ein kleiner Fehler. Es darf nicht gewogen werden. Die Offiziellen dürfen das Flugzeug nicht anfassen. Genausowenig dürfen sie Personen wiegen.
Die Flugzeugwiegung erfolgt unter definierten Bedingungen. Ob ob das auf einem xbeliebigen Flugplatz gewährleistet ist????
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