Französische Zulassung - Wie?

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  • Hallo Co,



    Wenn
    ich lese, dass man den Satz "….Les ULM ont un indicatif attribué à la
    station radio et pas à l′aéronef
    ….." so übersetzt, dass
    daraus hervorgehe, dass in F das Radiorufzeichen gleichzeitig jene des ULs sei,
    dann geht mir automatisch der folgende Satz durch den Kopf:



    „…
    geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen! ….“



    (Hier
    anstelle des Kompasses halt sinngemäss die Kenntnisse der französischen Sprache
    ;-)



    Dass
    aber auch die Franzosen diese Trennung Radiorufzeichen/ULM-Identifikation nicht
    unbedingt für "das Gelbe vom Ei" halten, kannst Du hier
    nachlesen: 

    http://gedeon.de.biyanvrac.over-blo....0-categorie-10400516.html 
    (indicatif radio).



    Allerdings:
    Ein Vorteil dieser Lösung den man damals eben auch im Auge hatte und von dem
    heute aber niemand mehr spricht, waren/sind die Kosten: Mit wenig Aufwand kann
    in F nämlich die gleiche Station ( z.B. die beliebten ICOMs) für
    mehrere ULs gleichzeitig
    zugelassen werden. Immer mit dem gleichen Rufzeichen.
    Ist natürlich zu Zeiten in denen ULs gerne 80‘000 und mehr EUR kosten dürfen
    und mit 250km/h umherreisen müssen kein Argument mehr. Aber ein Vorwurf an die,
    die seinerzeit daran gedacht haben, ist doch eigentlich auch ungerecht.



    Fazit:
    Selbstverständlich sind auch heute (24.10.2011) das Radiorufzeichen und die
    UL-Identifikation in Frankreich weiterhin zwei unterschiedliche Paar
    Stiefel. Und Stephan2 hat ja versprochen, Euch den Link zu den richtigen
    Vorschriften rauszusuchen.



    Mit etwas
    Glück wird er auf die Verordnung SFACT/MR/U1 stossen, die dann durch die "Note technique No.2/ULM"
    ersetzt wurde zu der man den folgenden Kommentar findet: 
    http://www.p-u-l-m.com/mapage4/2007-0822-marques.pdf

    Meines Wissens ist dieser Kommentar die letzte amtliche "Mitteilung" in dieser Sache. Und dient höchstens dazu Verwirrung in der Frage zu stiften, ob man seither auch das Radiorufzeichen irgendwo am Rumpf anbringen darf oder nicht. Die Regelung, dass das Radiorufzeichen auf jeden Fall ein anderes ist als die UL-Identifikation die auf der Flügelunterseite in mind. 50cm grossen Zeichen anzubringen ist, bleibt auch von diesem Schreiben unangetastet.

    Aber zurück
    zum eigentlichen Thema: Da ein F-UL ja mit einem F-Ausweis geflogen werden
    muss, muss man diesen F-Ausweis zuerst einmal erwerben. Der praktische Teil ist
    verwaltungstechnisch total unkompliziert und wird zusammen mit einem franz.
    UL-Fluglehrer absolviert. Bei der Theorie sieht’s unter Umständen ein wenig
    anders aus:



    Hat
    man irgendeinen (auch abgelaufenen) ICAO-Ausweis (PPL etc.) dann entfällt die
    Theorieprüfung und alles ist gut. Hat man aber nichts dergleichen vorzuweisen,
    dann muss man die Theorieprüfung absolvieren. Und die findet ausschliesslich in
    französischer Sprache statt.



    Das
    sieht dann z.B. so aus: http://www.leparamoteur.fr/qcm.html



    Und
    da möge nun jeder selbst entscheiden, ob seine Sprachkenntnisse für so was ausreichen
    oder nicht.   



    Nochmals
    nichts für ungut wegen „der Sonne im Westen“ und beste Grüsse

    Dick M.



  • Ich hab zwar nicht versprochen irgendwelche Links zu Vorschriften herauszusuchen sondern hab nur die Freunde von der Luftfahrbehörde, Bureau des Licences angerufen und dämlich die Frage gestellt ob sich etwas geändert hätte. Kurz und bündig, nein. Rufzeichen nicht am Rumpf anbringen nur die 50 cm Département Kennung unter der Fläche. Den Rest hat Dick ja wunderbar erklärt. Also ist mit meinem Briefkasten wohl doch alles in Ordnung. An die Sache mit den austauschbaren Funkgeräten hatte ich gar nicht mehr gedacht so selbstverständlich fand ich das. Meine Handgurke reist mit mir eigentlich schon immer von Flieger zu Flieger. Und dass ich an meinem Sunny (und auch nur einer von den dreien) kein Kennzeichen habe soll kein Beispiel für irgendwen sein, höchstens für meine unsägliche Faulheit. Wenn mich damit ein frisch eingetroffener Bulle erwischt der einen Zahn gegen Ul′s hat und mit den örtlichen Gepflogenheiten (vor allem meinen...) noch nicht so vertraut ist bin ich auch reif für eine Ordnungswidrigkeit... Gott wenn ich mir dieses Wort so auf der Zunge zergehen lasse...Ich sehe, lieber Dick, unseren Gédéon lesen wir wohl beide gern...
    Gruss Stephan




  • Hallo Dick,
    "Im Westen nichts Neues", auch keine Sonne. Habe ich auch nicht behauptet.
     Es ging mir um die Aussage aus Bourg en Bresse, dass es weiterhin natürlich eine "Identification" für das ULM gibt, die Registrierungsnummer für das UL und zusätzlich ein "Indicatif", ein Rufzeichen, für den Funk gibt. Beide französischen Begriffe werden auch in Wikipedia genau so differenziert genutzt. Du hast leider in deiner copy den zweiten Begriff aber weggelassen....
    Das zweite war der Hinweis auf die Aussage, dass die Registrierungsnummer keine Aussage mehr über das Departement macht. So wie das auch bei den Autos abgeschafft wurde. Aber dieses Thema ist eigentlich nebensächlich, weil in diesem Zusammenhang über die Synchronität zwischen gesprochenem Rufzeichen und Aussenlackierung es unerheblich ist. Denn, so das, was ich zitiere, gesehen und gehört habe, dürfen, müssen, können, sollen die F-ULM jetzt ihr "Indikatif", ihr F-JXXX aussen tragen.
    Da ich persönlich nicht betroffen bin und wir Stephan als das Maß aller französischen Dinge akzeptiert haben, können wir das Thema aus meiner Sicht so stehen lassen, wie es ist und jeder bildet sich seine Meinung und handelt, wenn nötig, wie offensichtlich alle Franzosen: Unterschiedlich!
  • Ich? Mass aller französischen Dinge? Quatsch. Das akzeptiert nicht mal meine Frau und die hatte mir doch mal irgendsowas vorm Pfarrer versprochen, oder hab ich da auch was falsch verstanden? :-)) 
    Dein allerletzter Satz allerdings, mein lieber co, trifft es vielleicht eher...
    Gruss Stephan
  • Lieber Co,
    kann Dir versichern, der kompetent scheinende Fluglehrer hat in diesem Bezug keine Ahnung von dem was er redet, um es mal deutlich zu sagen. Der Stefan liegt hier voll richtig, Wikipedia ist keine Referenz für Irgendwas weshalb sollte es für uns in Frankreich besser zutreffen und die einzige Referenz ist im französischem Regelwerk, das schon von einem Vorschreiber richtig übersetzt wurde.
    Wir hatten Besuch von der DGAC (District Lorraine, Champagne-Ardennes) und die F-Jxxx Kennzeichen mussten entfernt werden, um es noch weiter einzureiben hat man uns die Police de l′Air et des Frontières geschickt (zweimal) um nachzuprüfen ob dies auch geschehen war. (OK, die haben ihr Büro knapp einen Kilometer weit weg)
    Lustigerweise bekommen wir manchmal Besuch von Kollegen aus französischem "Inland" und die haben ab und zu diese F-Jxxx Markierung dran, fliegen der Flugpolizei im Downwind über′s Büro ...und niemand schert sich drum.
    Vive la France!

    Stefan hätte sich vielleicht etwas direkter ausdrücken sollen. ...faut appler un chat un chat,  wie man sagt ;-)... aber dies sollte niemanden vom Fliegen abhalten, denn darum geht′s ja am Ende.

    äh, da kenne ich noch jemanden der mir sehr nahe steht der einige Zeit ohne Kennzeichen geflogen war weil der Kollege mit dem Plotter 2 Monate über den Sommer verreist war, fiel aber gar nicht auf, kann mich auch jetzt nicht direkt an den Namen erinnern.

    Salut les amis,

    Pat
  • @Roman

    schade, dass Du aufgegeben hast, lies mal hier, bzw lass Dir mal übersetzen:

    Pour voler sur un ULM immatriculé
    en France, le titulaire d’une licence étrangère doit, si cette licence
    (planeur,



    Ulm, avion même périmée) est un
    titre OACI, passer une épreuve spécifique au sol et en vol avec un instructeur



    (réglementation de l’aviation
    civile en date du 4/5/2000) pour obtenir la licence française par équivalence.
    Si son



    titre n′est pas reconnu par l’OACI,
    il doit repasser la totalité des épreuves du pilote d’ULM français. (par



    exemple, les allemands peuvent
    obtenir la licence par équivalence mais pas les anglais dont la licence d’ulm
    et de



    planeur ne sont pas OACI)


    Es sei denn Du hast dies wirklich versucht und es hat nicht geklappt.




    Das Anmelden des Fliegers an sich ist einfach wenn es eine Serienmaschine ist, ich kann Dir den Papierkram gerne machen.

    Gruss,

    Pat

  • Hi Pat, aus Deinem Text könnte der Eindruck entstehen, dass der deutsche Ul Schein ICAO konform wäre und dementsprechend in anderen Ländern behandelt wird. Auch der deutsche Ul Schein ist eine rein nationale Angelegenheit und deshalb kann er von anderen Ländern anerkannt werden oder auch nicht. Auf keinen Fall reicht der deutsche Schein allein zum umschreiben in den französischen... Ausser es gibt mal wieder Briefkastenprobleme..  :-))
    Gruss Stephan
  • Salut Stefan,
    eben deshalb habe ich ja betont "wirklich versucht", ich habe nämlich eben genau so eine D-Lizenz bekommen, habe einen F-Schein und einen Prüffflug eines D-Fluglehres in Deutschland hingelegt, freundlich "bitte" gesagt und es hat geklappt. (Der Text kommt aus den Archiven der FFPLUM.) Propieren kostet nicht viel.
    Ich treffe mich übrigens nächste Woche mit den F-Behörden und kann mal nachfragen.

    Wie gehts denn so in den Zuckerrohrfeldern? Beneide Dich immer noch! Ich bin jetzt schon monatelang in Norwegen verbannt und fliege bis Spitzbergen hoch...fängt an frisch (und dunkel) zu werden :-(

    Gruss Pat
  • Norwegen? Schöne Frauen aber viel zu kalt. Sind dabei immer mehr komische Pisten eizuweihen. In allen Höhenlagen...Macht Spass wie Sau. Nächstes Wochenende ein grosser Inselrundflug mit allem was wir an Maschinen zusammenkratzen können und Brunch und Grillerei auf allen Plätzen. Das wird ein Gelage... Mal gucken wer am Schluss noch nüchtern genug ist eine gescheite Landung hizulegen...:-)) Solltest Du es also noch schaffen bis dahin einen Flieger hierherzubekommen und aufzutauen...
    Gruss Stephan
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