Hallo Co,
Wenn
ich lese, dass man den Satz "….Les ULM ont un indicatif attribué à la
station radio et pas à l′aéronef ….." so übersetzt, dass
daraus hervorgehe, dass in F das Radiorufzeichen gleichzeitig jene des ULs sei,
dann geht mir automatisch der folgende Satz durch den Kopf:
„…
geht die Sonne auf im Westen, musst du deinen Kompass testen! ….“
(Hier
anstelle des Kompasses halt sinngemäss die Kenntnisse der französischen Sprache
;-)
Dass
aber auch die Franzosen diese Trennung Radiorufzeichen/ULM-Identifikation nicht
unbedingt für "das Gelbe vom Ei" halten, kannst Du hier
nachlesen:
http://gedeon.de.biyanvrac.over-blo....0-categorie-10400516.html
(indicatif radio).
Allerdings:
Ein Vorteil dieser Lösung den man damals eben auch im Auge hatte und von dem
heute aber niemand mehr spricht, waren/sind die Kosten: Mit wenig Aufwand kann
in F nämlich die gleiche Station ( z.B. die beliebten ICOMs) für
mehrere ULs gleichzeitig zugelassen werden. Immer mit dem gleichen Rufzeichen.
Ist natürlich zu Zeiten in denen ULs gerne 80‘000 und mehr EUR kosten dürfen
und mit 250km/h umherreisen müssen kein Argument mehr. Aber ein Vorwurf an die,
die seinerzeit daran gedacht haben, ist doch eigentlich auch ungerecht.
Fazit:
Selbstverständlich sind auch heute (24.10.2011) das Radiorufzeichen und die
UL-Identifikation in Frankreich weiterhin zwei unterschiedliche Paar
Stiefel. Und Stephan2 hat ja versprochen, Euch den Link zu den richtigen
Vorschriften rauszusuchen.
Mit etwas
Glück wird er auf die Verordnung SFACT/MR/U1 stossen, die dann durch die "Note technique No.2/ULM"
ersetzt wurde zu der man den folgenden Kommentar findet:
http://www.p-u-l-m.com/mapage4/2007-0822-marques.pdf
Meines Wissens ist dieser Kommentar die letzte amtliche "Mitteilung" in dieser Sache. Und dient höchstens dazu Verwirrung in der Frage zu stiften, ob man seither auch das Radiorufzeichen irgendwo am Rumpf anbringen darf oder nicht. Die Regelung, dass das Radiorufzeichen auf jeden Fall ein anderes ist als die UL-Identifikation die auf der Flügelunterseite in mind. 50cm grossen Zeichen anzubringen ist, bleibt auch von diesem Schreiben unangetastet.
Aber zurück
zum eigentlichen Thema: Da ein F-UL ja mit einem F-Ausweis geflogen werden
muss, muss man diesen F-Ausweis zuerst einmal erwerben. Der praktische Teil ist
verwaltungstechnisch total unkompliziert und wird zusammen mit einem franz.
UL-Fluglehrer absolviert. Bei der Theorie sieht’s unter Umständen ein wenig
anders aus:
Hat
man irgendeinen (auch abgelaufenen) ICAO-Ausweis (PPL etc.) dann entfällt die
Theorieprüfung und alles ist gut. Hat man aber nichts dergleichen vorzuweisen,
dann muss man die Theorieprüfung absolvieren. Und die findet ausschliesslich in
französischer Sprache statt.
Das
sieht dann z.B. so aus: http://www.leparamoteur.fr/qcm.html
Und
da möge nun jeder selbst entscheiden, ob seine Sprachkenntnisse für so was ausreichen
oder nicht.
Nochmals
nichts für ungut wegen „der Sonne im Westen“ und beste Grüsse
Dick M.
Hallo Dick,
Pour voler sur un ULM immatriculé
en France, le titulaire d’une licence étrangère doit, si cette licence
(planeur,
Ulm, avion même périmée) est un
titre OACI, passer une épreuve spécifique au sol et en vol avec un instructeur
(réglementation de l’aviation
civile en date du 4/5/2000) pour obtenir la licence française par équivalence.
Si son
titre n′est pas reconnu par l’OACI,
il doit repasser la totalité des épreuves du pilote d’ULM français. (par
exemple, les allemands peuvent
obtenir la licence par équivalence mais pas les anglais dont la licence d’ulm
et de
planeur ne sont pas OACI)
Es sei denn Du hast dies wirklich versucht und es hat nicht geklappt.
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