co schrieb:
Das haben die Franzosen geantwortet:
Zur Frage, ob ich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ein UL in Frankreich zulassen kann:
und das zum Thema französische Lizenz für Leute mit Wohnsitz außerhalb Frankreichs
... naja fast richtig: Du darfst es natürlich schon, wenn Du als Deutscher deinen Hauptwohnsitz in F hast.
Das ist aber nur die französische Sicht. Die Sicht der deutschen Behörden lautet, dass Du als Deutscher in Deutschland nicht mit ausländischer UL-Lizenz und nicht mit ausländisch registriertem UL fliegen darfst. D.h. Du darfst mit frz. Lizenz und frz. UL in Frankreich fliegen was das Zeug hält, aber nie den Rhein ostwärts überqueren.
wosx schrieb:wenn mich mein Schulfranzösisch nicht trügt steht dort zur ersten Frage ein "Ja", wenn das UL in Frankreich stationiert ist.co schrieb:
Das haben die Franzosen geantwortet:
Zur Frage, ob ich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ein UL in Frankreich zulassen kann:
und das zum Thema französische Lizenz für Leute mit Wohnsitz außerhalb Frankreichs
Für die nicht des Frz. Mächtigen, die Antworten
lauteten beides mal "Ja". (Ich hätte vermutet, mindestens eine wäre
"Nein" gewesen, aber umso besser).
x nani schrieb:Ich habe das so verstanden:
Hallo,wosx schrieb:wenn mich mein Schulfranzösisch nicht trügt steht dort zur ersten Frage ein "Ja", wenn das UL in Frankreich stationiert ist.co schrieb:
Das haben die Franzosen geantwortet:
Zur Frage, ob ich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ein UL in Frankreich zulassen kann:
und das zum Thema französische Lizenz für Leute mit Wohnsitz außerhalb Frankreichs
Für die nicht des Frz. Mächtigen, die Antworten
lauteten beides mal "Ja". (Ich hätte vermutet, mindestens eine wäre
"Nein" gewesen, aber umso besser).
Und das Ja zur zweiten Frage sagt lediglich, daß man auch ohne Wohnsitz in F eine französische Lizenz erwerben kann.
Für das Stationieren des französischen ULs in D und das Fliegen desselben mit französischer Lizenz in D ohne JNP und Medical hilft das nicht viel weiter.
Also werde ich doch weiter Jahresnachprüfen lassen ...
Tobias
Ich habe das so verstanden:Nee, immer noch nicht ganz richtig: Du darfst als Deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Frankreich ein Französisch zugelassenes UL natürlich auch in Deutschland fliegen (Lizenz F oder D ist dabei egal), wenn du das UL nicht dauerhaft in Deutschland stationierst. Dazu genügt es, wenn du das UL ab und an mal in F mal landest, quasie am "offiziell Stationierten Ort" deines ULs.. So geht es und wird auch schon praktiziert. So schwer isset doch gar nicht, oder?
Eine französische Ul-Lizenz darf jeder erwerben, gleich wo er seinen Wohnsitz hat. Damit darf ein französisch zugelassenes Ul fliegen.
Ein Ul wird französisch nur zugelassen, wenn dieses in Frankreich stationiert ist.
Damit darf z.B. der in Deutschland wohnende Inhaber eine französisches UL NICHT fliegen, wenn dieses in Deutschland stationiert ist, weil es konsequenterweise nicht mehr zugelassen ist.
Carlson schrieb:Doch, ich bin sicher, dass ich das richtig verstanden und zitiert habe:Ich habe das so verstanden:Nee, immer noch nicht ganz richtig: Du darfst als Deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Frankreich ein Französisch zugelassenes UL natürlich auch in Deutschland fliegen (Lizenz F oder D ist dabei egal), wenn du das UL nicht dauerhaft in Deutschland stationierst. Dazu genügt es, wenn du das UL ab und an mal in F mal landest, quasie am "offiziell Stationierten Ort" deines ULs.. So geht es und wird auch schon praktiziert. So schwer isset doch gar nicht, oder?
Eine französische Ul-Lizenz darf jeder erwerben, gleich wo er seinen Wohnsitz hat. Damit darf ein französisch zugelassenes Ul fliegen.
Ein Ul wird französisch nur zugelassen, wenn dieses in Frankreich stationiert ist.
Damit darf z.B. der in Deutschland wohnende Inhaber eine französisches UL NICHT fliegen, wenn dieses in Deutschland stationiert ist, weil es konsequenterweise nicht mehr zugelassen ist.
co schrieb:
Ich habe das so verstanden:
Eine französische Ul-Lizenz darf jeder erwerben, gleich wo er seinen Wohnsitz hat. Damit darf ein französisch zugelassenes Ul fliegen.
Ein Ul wird französisch nur zugelassen, wenn dieses in Frankreich stationiert ist.
Damit darf z.B. der in Deutschland wohnende Inhaber eine französisches UL NICHT fliegen, wenn dieses in Deutschland stationiert ist, weil es konsequenterweise nicht mehr zugelassen ist.
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