Französische Zulassung - Wie?

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  • Siehste. Aber genau das wurde hier ja eigentlich auch gesagt... ;-)
    Gruss Stephan
  • Bisher konnte ich hier noch nicht lesen, dass die Franzosen verlangen, dass das F-Ul auch in Frankreich stationiert sein muss. Natürlich gibt es viele Lösungen für solche Fälle. Aber ich finde es immer gut aus "offizieller Feder" zu erfahren, was man darf und was nicht. Dann kann man immer noch mit eigenem Risiko entscheiden, wo man was tut...
  • co schrieb:
    Das haben die Franzosen geantwortet:

    Zur Frage, ob ich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ein UL in Frankreich zulassen kann:

    und das zum Thema französische Lizenz für Leute mit Wohnsitz außerhalb Frankreichs 


    Für die nicht des Frz. Mächtigen, die Antworten lauteten beides mal "Ja". (Ich hätte vermutet, mindestens eine wäre "Nein" gewesen, aber umso besser).

    Das ist aber nur die französische Sicht. Die Sicht der deutschen Behörden lautet, dass Du als Deutscher in Deutschland nicht mit ausländischer UL-Lizenz und nicht mit ausländisch registriertem UL fliegen darfst. D.h. Du darfst mit frz. Lizenz und frz. UL in Frankreich fliegen was das Zeug hält, aber nie den Rhein ostwärts überqueren.

  • Das ist aber nur die französische Sicht. Die Sicht der deutschen Behörden lautet, dass Du als Deutscher in Deutschland nicht mit ausländischer UL-Lizenz und nicht mit ausländisch registriertem UL fliegen darfst. D.h. Du darfst mit frz. Lizenz und frz. UL in Frankreich fliegen was das Zeug hält, aber nie den Rhein ostwärts überqueren.






    ... naja fast richtig: Du darfst es natürlich schon, wenn Du als Deutscher deinen Hauptwohnsitz in F hast.
  • Hallo,

    wosx schrieb:
    co schrieb:
    Das haben die Franzosen geantwortet:

    Zur Frage, ob ich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ein UL in Frankreich zulassen kann:

    und das zum Thema französische Lizenz für Leute mit Wohnsitz außerhalb Frankreichs 


    Für die nicht des Frz. Mächtigen, die Antworten
    lauteten beides mal "Ja". (Ich hätte vermutet, mindestens eine wäre
    "Nein" gewesen, aber umso besser).

    wenn mich mein Schulfranzösisch nicht trügt steht dort zur ersten Frage ein "Ja", wenn das UL in Frankreich stationiert ist.

    Und das Ja zur zweiten Frage sagt lediglich, daß man auch ohne Wohnsitz in F eine französische Lizenz erwerben kann.

    Für das Stationieren des französischen ULs in D und das Fliegen desselben mit französischer Lizenz in D ohne JNP und Medical hilft das nicht viel weiter.

    Also werde ich doch weiter Jahresnachprüfen lassen ...

    Tobias
  • nani schrieb:
    Hallo,

    wosx schrieb:
    co schrieb:
    Das haben die Franzosen geantwortet:

    Zur Frage, ob ich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ein UL in Frankreich zulassen kann:

    und das zum Thema französische Lizenz für Leute mit Wohnsitz außerhalb Frankreichs 


    Für die nicht des Frz. Mächtigen, die Antworten
    lauteten beides mal "Ja". (Ich hätte vermutet, mindestens eine wäre
    "Nein" gewesen, aber umso besser).

    wenn mich mein Schulfranzösisch nicht trügt steht dort zur ersten Frage ein "Ja", wenn das UL in Frankreich stationiert ist.

    Und das Ja zur zweiten Frage sagt lediglich, daß man auch ohne Wohnsitz in F eine französische Lizenz erwerben kann.

    Für das Stationieren des französischen ULs in D und das Fliegen desselben mit französischer Lizenz in D ohne JNP und Medical hilft das nicht viel weiter.

    Also werde ich doch weiter Jahresnachprüfen lassen ...

    Tobias
    Ich habe das so verstanden:
    Eine französische Ul-Lizenz darf jeder erwerben, gleich wo er seinen Wohnsitz hat. Damit darf ein französisch zugelassenes Ul fliegen.
    Ein Ul wird französisch nur zugelassen, wenn  dieses in Frankreich stationiert ist.
    Damit darf z.B. der in Deutschland wohnende Inhaber eine französisches UL NICHT fliegen, wenn dieses in Deutschland stationiert ist, weil es konsequenterweise nicht mehr zugelassen ist.
  • Ich habe das so verstanden:
    Eine französische Ul-Lizenz darf jeder erwerben, gleich wo er seinen Wohnsitz hat. Damit darf ein französisch zugelassenes Ul fliegen.
    Ein Ul wird französisch nur zugelassen, wenn  dieses in Frankreich stationiert ist.
    Damit darf z.B. der in Deutschland wohnende Inhaber eine französisches UL NICHT fliegen, wenn dieses in Deutschland stationiert ist, weil es konsequenterweise nicht mehr zugelassen ist.
    Nee, immer noch nicht ganz richtig: Du darfst als Deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Frankreich ein Französisch zugelassenes UL natürlich auch in Deutschland fliegen (Lizenz F oder D ist dabei egal), wenn du das UL nicht dauerhaft in Deutschland stationierst. Dazu genügt es, wenn du das UL ab und an mal in F mal landest, quasie am "offiziell Stationierten Ort" deines ULs.. So geht es und wird auch schon praktiziert. So schwer isset doch gar nicht, oder?
  • Carlson schrieb:
    Ich habe das so verstanden:
    Eine französische Ul-Lizenz darf jeder erwerben, gleich wo er seinen Wohnsitz hat. Damit darf ein französisch zugelassenes Ul fliegen.
    Ein Ul wird französisch nur zugelassen, wenn  dieses in Frankreich stationiert ist.
    Damit darf z.B. der in Deutschland wohnende Inhaber eine französisches UL NICHT fliegen, wenn dieses in Deutschland stationiert ist, weil es konsequenterweise nicht mehr zugelassen ist.
    Nee, immer noch nicht ganz richtig: Du darfst als Deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Frankreich ein Französisch zugelassenes UL natürlich auch in Deutschland fliegen (Lizenz F oder D ist dabei egal), wenn du das UL nicht dauerhaft in Deutschland stationierst. Dazu genügt es, wenn du das UL ab und an mal in F mal landest, quasie am "offiziell Stationierten Ort" deines ULs.. So geht es und wird auch schon praktiziert. So schwer isset doch gar nicht, oder?
    Doch, ich bin sicher, dass ich das richtig verstanden und zitiert habe:
    1.) Gibt es in Frankreich keine Meldepflicht und deshalb kann ich dort keinen Hauptwohnsitz haben. Spielt aber überhaupt keine Rolle, weil jeder Inhaber ein französischen Lizenz, gleich wo er wohnt, seinen Wohnsitz hat, seine Streuen zahlt, mit einem französisch zugelassenen UL überall in Europa fliegen kann.
    2.) Ist es klar geregelt, dass ein UL nur in Frankreich zugelassen werden und sein kann. wenn es in Frankreich stationiert ist.
    Viele Leute fahren in einer 50er Zone mit 60 km/h. Das ist genau wie Deine Erklärung, dass F-registrierte UL in Deutschland stehen und ab und zu mal in F landen. 
    Das ist nicht schwer zu verstehen, oder?
    Hast du mal hier in einem anderen Thema das aktuelle posting gelesen, welch einstündige Mühe sich die Behörden geben, wenn sie mal kontrollieren? Im Fall des Falles wird man nachweisen wollen und können, dass der regelmäßige Standort nicht in Frankreich war und damit die Voraussetzung für legales Fliegen erloschen ist. Und sei es nur die Versicherung, die nicht zahlen will-
    Ich behaupte nicht, das dies tägliches Brot ist. Aber es werden auch genügend mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt. Dort wo sie jahrelang durchgerauscht sind ohne ertappt zu werden.
  • co schrieb:

    Ich habe das so verstanden:
    Eine französische Ul-Lizenz darf jeder erwerben, gleich wo er seinen Wohnsitz hat. Damit darf ein französisch zugelassenes Ul fliegen.
    Ein Ul wird französisch nur zugelassen, wenn  dieses in Frankreich stationiert ist.
    Damit darf z.B. der in Deutschland wohnende Inhaber eine französisches UL NICHT fliegen, wenn dieses in Deutschland stationiert ist, weil es konsequenterweise nicht mehr zugelassen ist.

    Nein. Den Franzosen ist das egal. Die deutschen Behörden sagen: Wer in Deutschland lebt, kann hier nur mit deutscher Lizenz auf deutschem UL fliegen. Wenn du als in Deutschland Lebender mit ausländischer Lizenz hier rumfliegst, ist das nach deutschem Recht illegal, auch wenn das andere Land nichts dagegen hat. Die wollen nicht, dass du die deutschen Regelungen umgehst, indem du deine Lizenz über ein Nachbarland machst und dann hier rumfliegst. Dagegen haben sie einen unumgehbaren Riegel vorgeschoben. Ende Gelände.
  • @wosx

    Du magst Recht haben, wenn man dies aus Sicht der deutschen Gesetzgebung sieht.
    Hier geht es mir um die Sicht der Franzosen.:
    Darf man als nicht in Frankreich lebender Ausländer eine F-Lizenz erwerben? Antwort: Eindeutig Ja
    Darf man damit französisch registriertes UL fliegen: Antwort: Eindeutig Ja!
    Und wie du sagt, ist es den Franzosen egal, wohin du damit fliegst. Mit dem Passieren der Landesgrenze gelten die Gesetzte des Eintrittslandes. Auch klar, eindeutig. 
    Was z.B. die deutschen Regelungen (und wo) dazu sagen, das ist mir (noch) nicht klar.
    Viellicht kannst du mal sagen, wo das geregelt ist. "Ende Gelände" finde ich nicht...∞o} 
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