...immer wieder nett hier. Der Missetäter kommt bestimmt direkt in die Hölle, für die Luftraumverletzung...
...wundert mich nur, warum die BP den Job gemacht hat, ich dachte immer, der Vatikan hat eigenes fliegendes Personal...wie hieß'en der eine noch? ...Gabriel, oder so?
OsramBulb schrieb:Tatsächlich. Da steht es. Wahnsinn. Daran hatte ich überhaupt nicht mehr gedacht.W. Fischer schrieb:
Oder wer hat hier wirklich Mist gebaut?
Der, der die AIP nicht auf dem aktuellen Stand hält?
http://dl.dropbox.com/u/42535772/AI....ebiete_BerlinFreiburg.pdfGruss, Steve
Nurmi_A schrieb:
In der oben zitierten AIP habe ich Erfurt nicht gefunden. Nur Berlin und Freiburg. Hab ich was überlesen?
Gute Frage. Ich muss heute Abend nochmal blättern. Melde mich wieder, bzw. hat vielleicht gerade jemand anderes Zugriff auf die aktuelle AIP. Ich gehe aber schon davon aus, dass es da auch was gibt. Auf der DAeC Seite sind ja auch die Karten hierzu runter zu laden. Die kommen sicherlich auch aus der AIP.
Melde mich sonst heute Abend nochmal...
Steve
Hummingbird schrieb:Na klar - man kann ja auch noch beim DULV, dem LBA oder im Archiv der Bildzeitung gucken. Es könnte ja irgendwo eine Meldung stehen, deren Nichtbefolgung den Schein + eine Menge Geld kostet.
folgende Info′s waren bei der DAeC veröfentlicht.... also gibt es genug Quellen, um Info′s zu erhalten
Papst Besuch
W. Fischer schrieb:
Gratuliere Steve da kann ich nicht mehr mithalten bei bis zu 194 Staaten auf der Welt immer die Nfl und AIP auf dem aktuellen Stand, das schaffe ich doch tatsächlich nicht....Oder fliegst Du nie ins Ausland? Wenn ja dann hast Du doch sicher auch ein komplettes, aktuelles Schweizer VFR Manual denn Freiburg ist ja ganz nahe an der Grenze und die Österreichischen Infos, oder Französischen Nachrichten, und sicher bist Du auch beim ENAC in Italien registriert (dort gibt es die Nachrichten gratis). Wenn nein dann verstehe Deine Haltung....
Jetzt aber mal Butter bei die Fische. Ich denke die meisten von uns haben einen deutschen Luftfahrtschein und auch die Homebase irgendwo in DE. Die meisten Flüge, und da traue ich mich zu schätzen, etwa 95%, bleiben im Lande. Ein Flug ins Ausland gehört meiner Meinung nach immernoch zur Königsdisziplin. Jedenfalls dann, wenn es sich nicht gerade um die schengener Staaten handelt und man es wirklich richtig machen will. Wenn ich mal schnell ins Ausland will, nehme ich das Auto!
Wenn man keine eigene AIP oder NFL hat, ist das sicher OK. Ich bin auch nicht perfekt ausgerüstet, somit fehlt mir z.B. auch das eigene Abonnoment der NFL I. Viele werfen einen Blick im Verein oder beim Vercharterer rein, um dann auf dem Laufenden zu sein. Aber zur Flugvorbereitung gehört nunmal ein Blick in die AIP, NFL und in die Notams. Sei also nicht gekränkt, wenn ich auf deine Frage, wer Mist gebaut hat, offen damit antworte, das es in der AIP steht. Das musst ja nicht du sein, wenn du keine eigene AIP hast. Fühl dich also nicht betroffen und sprich mit der Stelle, bei der du die AIP einsehen kannst.
@Nurmi: Was die AIP betrifft steht tatsächlich nur Papst Freiburg und Berlin drin. Ausserdem die Sperrzone über München anlässlich des Oktoberfestes. Heiligenstadt & Erfurt mussten dann wohl über die Notams bzw. NFL abgedeckt worden sein, was ich auch super inkonsequent finde. Laut dem Link von Hummingbird gab es aber offensichtlich die NOTAMs A3373-11 und A3374-11, welche an diesen Tagen hoffentlich über das VFR e Bulletin veröffentlicht wurden. Ansonsten hätte mir der Fehler durchaus auch passieren können, da ich die NFL selber auch nicht besitze. Mal sehen, sicherlich muss ich da doch noch etwas Geld in die Hand nehmen und die NFL I abonnieren.
Steve
Natürlich ist die Verteilung der entscheidenden Informationen auf AIP, eBulletin, NFLs und Gesetze und Verordnungen für manche Aeronauten nicht ganz einsichtig.
Tatsächlich gibt es aber hierbei eine Logik, die durchaus nachvollziehbar sein sollte.
An oberster Stelle steht das LuftVG mit seinen vielfältigen Verordnungen, wie LuftPersV oder LuftVZO usw. Das entsprechende Amstblatt, also das Organ behördlicher Bekanntmachungen und Anordnungen, findet in den NFLs I und II seinen Niederschlag. NOTAMS beschäftigen sich zusätzlich mit kurzfristigen und meist auch kurzzeitigen Anordnungen und/oder Bekanntmachungen, die bei Redaktionsschluss der NFLs noch nicht vorlagen.
Im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden Flugvorbereitung werden diese Veröffentlichungen gemäß ihre Hierarchie abgearbeitet. Das bedeutet natürlich, dass etwas, was in den NFLs bereits erschienen ist und unverändert seine Gültigkeit hat, nicht noch einmal in den NOTAMS erscheinen wird/muss.
Die AIP ist als Quintessenz von Gesetzen, Verordungen und NFLs zu begreifen, wo das wichtigste, mit eingeschränkter Aktualität zusammengefasst ist.
Jeder Landeplatz in der Bundesrepublik ist verpflichtet alle diese Unterlagen, also eine aktuelle AIP, sowie die aktuellen und die darüber hinaus gültigen NFLs, die NOTAMs und Kartenmaterial (meist als ICAO-Wandkarte) zur Flugvorbereitung der dort abfliegenden Piloten vorzuhalten. Bei den NFLs ist das seit dem Jahrgang 2000 online möglich. Das VFR eBulletin dürfte hinlänglich bekannt sein.
Wie man sich als Pilot in der Bundesrepublik mit den entsprechenden Informationen versorgt, sollte Gegenstand der theoretischen und praktischen Ausbildung gewesen sein.
Michael
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