nani schrieb:Ist Deine VVZ für ein Ultraleichtflugzeug? Und von wem ist sie ausgestellt worden?Nurmi_A schrieb:Hallo,
Da frage ich doch nochmal genauer nach: Heißt das, ich kann die 2. Person im Cockpit als Crew definieren und dann mit einer VVZ legal mitnehmen? Hast Du da eine Quelle parat? Und weshalb ist der Teil der VVZ so außerordentlich fett gedruckt, wenn er denn quasi bedeutungslos ist?
in meiner VVZ steht (wörtlich, aber nicht fett)
Doppelsitzige Flüge mit dem in dieser VVZ beschriebenen Luftfahrzeug sind nur im Rahmen der VVZ erlaubt, sofern das Luftfahrzeug konstruktiv dazu ausgelegt ist.
Also steht es im Streit um VVZ (zweisitzig) zumindest 1:1
Tobias
Nurmi_A schrieb:
Da frage ich doch nochmal genauer nach: Heißt das, ich kann die 2. Person im Cockpit als Crew definieren und dann mit einer VVZ legal mitnehmen?
Es ist einfach und kompliziert zugleich: Man darf zweisitzig fliegen, wenn der "Nicht-PIC" kein Passagier ist.
Über die Frage, wer ist kein Passagier in einem nicht Multi-Crew-Flieger, haben sich sich schon bedeutende Rechtsgelehrte, wei z.B. Prof. Giemulla et al. die Köppe heiß geredet.
Ich würde es pragmatisch angehen. Hat der Mitflieger die Lizenz und Berechtigung den Flieger selbst eigenverantwortlich zu fliegen, ist er für mich kein Passagier, es sei denn er will ausdrücklich aus versicherungstechnischen Gründen einer sein.
Der mitfliegenden Oma aber eine Karte in den Schoß zu legen und sie dann als Navigator und Crew zu bezeichnen, dürfte einer näheren Prüfung nicht standhalten.
Michael
PS: Im Sinne des Gesetzes ist der Passagier ein schützenswertes Individuum, das keine Urteilsfähigkeit über Pilot und Luftfahrzeug besitzt, demzufolge das Risiko des anstehenden Fluges nicht realistisch einschätzen kann. Der Gesetztgeber erfüllt im Luftfahrtgesetzt also in erster Linie seine Fürsorgepflicht und verbietet hier den Passagiermitflug in einem nicht endgültig zugelassenen Luftfahrzeug. An anderer Stelle hat er besondere Anforderungen an die Piloten, die Passagiere befördern wollen, z.B. die 90-Tage-Regel. Ein Lizenzinhaber mit gültiger Berechtigung für das Luftfahrzeug, mit dem er mitzufliegen gedenkt, bedarf aber dieser Fürsorge nicht und ist in diesem Sinne kein Passagier. Umgekehrt ist jeder, der diese Vorausetzung nicht erfüllt, immer Passagier!
Eric schrieb:Hallo Eric,WalterPeine schrieb:
Eric, ich würde nicht so weit gehen und beleidigend werden, könnte der ein oder andere falsch verstehen, muß man natürlich nicht.....aber du hast ja niemanden namentlich genannt.
Leider sitze ich auf der Arbeit, da kann ich mir leider keine Chips und nen Bier hinstellen, würde doch etwas komisch aussehen, aber der Thread hier würde es lohnend machen.
WalterHallo Walter,
genau, ich habe niemanden namentlich genannt, weil ich auch niemanden im Speziellen gemeint habe. Ich wollte vielmehr (generell) ausdrücken, dass sinnlose Spekulationen (ohne konkrete Aufhänger) gemeinhin eher von Menschen getätigt werden, die eigentlich nichts zu sagen haben, aber dennoch gerne etwas sagen möchten. Für mich geht das in Richtung Sensationsgier und in meinen Augen ist das eng mit einem nicht sehr ausgeprägten IQ und EQ verbunden. Das sind aber meine ganz persönlichen Erfahrungen und meine ganz persönliche Meinung. Da kann jeder anders drüber denken.
Gruß
Eric
Nurmi_A schrieb:Wieso bedeutungslos? Du mußt unterscheiden zwischen "ohne Bedeutung" und "Ich begreif das nicht". Passagierflüge sind diejenigen, bei denen du mit einem Pax fliegst. Zur Erprobung MÜSSEN zwangsweise Flüge gemacht werden, die ein Einzelner nicht mehr darstellen kann oder darf. Der Begleiter ist dann kein Passagier, sondern Crew, weil er Aufgaben übernimmt.
Da frage ich doch nochmal genauer nach: Heißt das, ich kann die 2. Person im Cockpit als Crew definieren und dann mit einer VVZ legal mitnehmen? Hast Du da eine Quelle parat? Und weshalb ist der Teil der VVZ so außerordentlich fett gedruckt, wenn er denn quasi bedeutungslos ist?
... ich wusste immer schon, dass Du eigentlich ein Fan von Werner bist, auch wenn Du es hier nicht so richtig zugibst! :-))
Michael
nani schrieb:
Au fein, darf ich auch mitspielen? ...
Kann ich bitte auch ein Bier bekommen?
Tobias
truxxon schrieb:ganz einfach. Ich kann Längs- und Querstabilität nicht unterscheiden und bin noch am googlen, was denn nun der unterschiedliche Querruder / Landeklappen -Ausschlag mit der Flugzeuglängsstabilität zu tun hat.
Bei
der Gelegenheit: Hat es einen besonderen Grund, dass bei Deiner Sicht
auf die Dinge Rudi Hackel und verzogene Zephy-Flächen fehlen? Die
Geschichte von Dachen ist doch ganz nett und sollte unbedingt Beachtung
finden, schließlich wurde sie deshalb geschrieben.
truxxon schrieb:Dass ich DAS noch erleben darf... Das Kompliment darf ich in diesem Thread sogar zurückgeben!
Maxmobil: Selten, aber deutliche Zustimmung.
Truxxon
Nurmi_A schrieb:Ich möchte DICH mal sehen wenn Du zwischen Kreißsaal :-) , Arbeit und Zuhause mal schnell eine flotte Antwort ins Forum kurbelst - is ja nix passiert..
An der Frage und der Antwort kann man zumindest sehr schön sehen, wie schnell Profis mal daneben liegen können.
maxmobil schrieb:OT: darf man schon beglückwünschen?
... wenn Du zwischen Kreißsaal :-) , ...
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