@Truxxon
Solange Du, wie ich auch, zwei gesunde Füße hast über 1,65 m groß bist, würde ich mir über den Goebbelsvergleich keine Gedanken machen.
Michael
PS: Unser Admin sollte aber solche Sachen nicht einfach durchgehen lassen, sonst haben wir bald auch noch einen Forengaddafi, -mubarak, -binladen oder gar einen Forenh.....
Hörst schrieb:
Gannet,
auch wenn man die Meinung seines Diskutanten nicht teilt,
heißt das noch lange nicht, das man ihn mit einem Massenmörder
vergleichen kann und darf. Das ist aller niedrigste Schublade.
Lies einfach noch mal die Forumsregeln und lerne dich zu benehmen.
Grüetzi
Wenn ich Truxxon als Forum-Goebbels bezeichnet habe, so war das als eine Anerkennung seiner verbalen Talente gemeint. Goebbels ist schließlich jedem als Propaganda-Chef bekannt.
Außerdem gelingt es Truxxon mühelos, unliebsame Tatsachen durch Verhunzen zu entkräften, s. seine Reaktion of die Pressemitteilung der Polizei Biberach.
Und was Beleidigungen angeht, da hat Truxxon auch meine Anerkennung, denn die teilt er hier immer großzügig aus. Ruf doch mal seine Beiträge auf, falls dir das nicht selbst schon aufgefallen ist.
Gannet
DAL4 schrieb:Mensch Werner,
Truxxon und 1.000 Beiträge ! Wer diese und die seiner Reinkarnationen kennt...
Seine universellste Anerkennung findet der Grundsatz in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung
beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld
in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung
nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz
nachgewiesen ist.“
In den Ländern des Europarats wird er darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
Wieso habe ich das Gefühl, dass hier eine Menge Leute rumlaufen, die das einfach nicht begriffen haben? Die den Rechtsstaat nicht begreifen? Bürger, Mob, Pöbel ... offenbar verschwimmen die Unterschiede.„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
truxxon schrieb:Wieviele Rotax - Zylinder müssen denn aus den Trümmern rausschauen bis Du von Deiner Gewichtsvariante mit dem Wankel abweichst?
Nochmal, und ich reduziere jetzt mal das Niveau auf das Unabwendbare:
1. Unbekannte: S6 - kann bekanntlich bis ca. 200 kg Zuladung haben. Wir kennen aber den Typ nicht, also ist alles zwischen 150 und 200 kg denkbar. Nochmal für die weniger Begabten: erste Unbekannte, das heißt, wir wissen nichts.
2. Unbekannte: Das Gewicht. "Außerdem war die Maschine beträchtlich überladen, was aus dem Gewicht der beiden Insassen sowie dem getankten Treibstoff resultierte." - sagt der Pressesprecher der Polizei. Das würde ich gerne von jemand hören, der auch das Leergewicht der Maschine kennt, das Kennblatt, auf dem die Maschine flog, die Zuladung, den Status der Auflastung. BFU halt.
truxxon schrieb:Schau einfach mal aufs Regenradar. Falls Du es nicht findest, Du weißt ja nun wie Google funktioniert. :-)
Bist du heute nicht fliegen? ...
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