DAL4 schrieb:
Was ist, wenn er die Karre hier lässt ...
:-)) Tja, kreative Gesetzgebung auf der einen Seite verlangt ebenso kreativen Umgang damit auf der anderen. In Italien funktioniert dieses Prinzip schon seit über 2.000 Jahren.
Michael
...fahren darf er die karre schon - da ein auto-führerschein anerkannt wird (und es gibt den internatonalen führerschein - dieses lustige heftchen das aussieht wie vom karusell-mitfahrerverband) - fahren also erlaubt...
mit der zulassung sieht es etwas anders aus - da der fiskus ungern steuergelder herschenkt.....
klar darf die kalesche hier stehen und auch in italien zugelassen sein - es kommt nur auf die nutzungsdauer in dem land an....
fakt ist, dass du als deutscher an den fiskus die kfz-steuer entrichten musst um ein "fremdes auto" brav nutzen zu dürfen...dann kann es auch eine andere zulassung haben...
wenn du es geschenkt bekommst - ist aufgrund deinse hauptwohnsitzes die nutzung (rechtlich) geklärt und du musst es hier zulassen...
glg pille
pille: ..."klar darf die kalesche hier stehen und auch in italien zugelassen sein - es kommt nur auf die nutzungsdauer in dem land an"....
Denk an die regelmäßigen Besuche in bella Italia
pille: ..."fakt
ist, dass du als deutscher an den fiskus die kfz-steuer entrichten
musst um ein "fremdes auto" brav nutzen zu dürfen...dann kann es auch
eine andere zulassung haben "...
Wo steht das?
pille: ..."wenn du es geschenkt bekommst - ist
aufgrund deinse hauptwohnsitzes die nutzung (rechtlich) geklärt und du
musst es hier zulassen...
Als Bundesdeutscher darf man auch kein November-registriertes Flugzeug besitzen, Halter sein und hier fliegen.
Dennoch gibt es bei uns viele November-registriertes Flugzeuge in deutscher Hand.
In unserem Hangar z.B. steht ein November-registriertes Experimental, welches einem Vereinskameraden gehört. Ein heißer Feger! Dieser Flieger ist in Deutschland mit einem JAR-FCL-Schein zu fliegen. Will man ins europ. Ausland, benötigt man allerdings eine US-Lizenz, die man als Inhaber einer JAR-Lizenz aber sehr einfach bekommt. Die Hürde, dass man ausreichende Englischkenntnisse nachweisen muss, ist ja für die LP-Level-4-Inhaber weggefallen.
Auf dem Papier gehört der Flieger natürlich einem amerikanischen Staatsbürger bzw. einem so genannten Trust. Einziger Nachteil, der Flieger darf nur an, ich glaube es sind 180, Tagen im Jahr in die Luft - hab'ich persönlich noch nie geschafft, muss ja auch noch bohren.
Michael
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