Italienisches UL mit I-.... Kennzeichen + Deutscher SPL

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Kennt sich jemand hinsichtlich der "rechtlichen" Seite aus,
    wie es sich verhält bzw. die Vorschriften sind, wenn man ein
    italienisches UL, also mit I-.... Kennzeichen hier in DE
    mit einem deutschen SPL, legal fliegen bzw. betreiben darf.
    Vielen Dank schon einmal im Voraus für fachliche und
    qualifizierte Antworten.

    Gruß

    Lindbergh
  • Zwei Worte: no go


    Michael

  • Das Antwort unser Zahnarzt ist zu kurz. Zu meiner Ausbildung habe ich auch einige Flüge am PH-registrierte UL gemacht. Das war selbstverständlich nur nach nachfrage meinen instructor bei die DAEC. Das Antwort von DAEC war das man Flugstunde fur die Ausbildung auf auslandig-registrierte UL′s machen kann, wen die UL′s in Deutschland zur Schulung zugelassen sind.In meinen fall habe ich einige stunden auf ein PH-registrierte Technam P92 gemacht. Kein Problem.
    So ich es weiss ist es immer legal ein PH-reg in Deutschland mit Deutschen SPL zu fliegen. Auch die meiste Tsjechische UL′s sind in Deutschland zugelassen.
    Also meiner Meinung sollst du die DAEC anrufen und nachfrage machen.
    So ich weiss, sind die regeln für UL in Italien nicht ganz gleich zu den deutschen regeln, also es kann notwendig sein um zum Beispiel ein Radio ein zu bouwen.
  • Kurzfassung zum Thema
    ausländische Lizenz oder ausländisches UL und der Flugbetrieb derselben in Deutschland,
    knapp geschrieben, aber die wesentlichen Dinge sind drin....
  • FotoJunky schrieb:
    Das Antwort unser Zahnarzt ist zu kurz. Zu meiner Ausbildung habe ich auch einige Flüge am PH-registrierte UL gemacht. Das war selbstverständlich nur nach nachfrage meinen instructor bei die DAEC. Das Antwort von DAEC war das man Flugstunde fur die Ausbildung auf auslandig-registrierte UL′s machen kann, wen die UL′s in Deutschland zur Schulung zugelassen sind.In meinen fall habe ich einige stunden auf ein PH-registrierte Technam P92 gemacht. Kein Problem.
    So ich es weiss ist es immer legal ein PH-reg in Deutschland mit Deutschen SPL zu fliegen. Auch die meiste Tsjechische UL′s sind in Deutschland zugelassen.

    Das mag dir dein Fluglehrer so gesagt haben, der DAEC hat das ganz bestimmt nicht erlaubt, kann er gar nicht. Auch nicht ein PH- mit Deutschem SPL in D, nene, da ist der Wunsch der Vater des Gedanken. Ich hätte da nichts gegen, das ist ne andere Sache, aber es ist schlicht weg nicht erlaubt, schon garnicht in der Schulung. Foxflieger hat den richtigen Link dazu.
  • (2) Ausländische motorgetriebene Luftsportgeräte, die von einem deutschen oder von einem ausländischen
    Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen der
    Muster- und Verkehrszulassung.


    Wo steht denn da, das die
    Muster- und Verkehrszulassung eine deutsche Zulassung sein muss?

    Man muss unterscheiden, ob das Flugzeug im Ausland auf einen Deutschen zugelassen ist, der seinen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) in DE hat oder nicht,
    bzw., ob das Flugzeug auf einen Dritten zugelassen ist, und der Deutsche mit LMP. in DE, diese Maschine nur gechartert hat und damit nach DE geflogen ist.

    Die ICAO-Vereinbarungen, EU-gegenseitige Anerkennungen, UL-Vereinbarungen div. europ. Staaten untereinander für einen möglichst ungehinderten Luftverkehr usw., haben eine Grauzone geschaffen, in der nichts mehr so ganz klar definiert werden kann, weil es in diesem Zusammenhang Aussagen gibt, die sich widersprechen.
    Der obige § 99, Abs. 2 ist so eine Nebelkerze, die Raum für Auslegung schafft.

    So müsste m.E. erstmal geklärt werden, ob es nicht doch eine Möglichkeit - ausländische Flugzeuge in DE legal zu fliegen - gibt.
    Vermutl. würde eine solche eindeutige Klärung einen Prozess benötigen, dann nämlich, wenn man sich mit einer negativen Antwort eines Verbandes oder eines Luftamtes nicht zufrieden geben will.
    Die Aussichten sind - glaube ich - so schlecht nicht. Die Meinung, dass sich derartige Anweisungen immer auf das Geltungsgebiet beziehen, müsste eben auch für diesen Sachverhalt unter Einbeziehung der o.gen. Fakten erst einmal eindeutig bestätigt werden.

    Ich würde mich da so schnell nicht Bange machen lassen.

  • DAL4 schrieb:
    (2) Ausländische motorgetriebene Luftsportgeräte, die von einem deutschen oder von einem ausländischen
    Staatsangehörigen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, bedürfen der
    Muster- und Verkehrszulassung.


    Wo steht denn da, das die
    Muster- und Verkehrszulassung eine deutsche Zulassung sein muss?





    Nun, das liegt an den Begrifflichkeiten an sich: Muster und Verkehrszulassung scheinen bei UL etwas typisch "Deutsches" zu sein.
    Der "Spielraum" an Interpretationsmöglichkeiten sehe ich auch als durchaus gegeben an..... ich seh da eh keinen Sinn drin, Ausländische zugelassene UL nicht genauso auch hier fliegen zu dürfen....aber der Bürokratismus muß halt was zum tun haben.
  • Foxflieger schrieb:
    Kurzfassung zum Thema
    ausländische Lizenz oder ausländisches UL und der Flugbetrieb derselben in Deutschland,
    knapp geschrieben, aber die wesentlichen Dinge sind drin....


    ...eben...eine SPL ist ja eine nationale lizenz und im inland eine hier zugelassene maschine zu fliegen...

    mit der deutschen lizenz kannst ja (weil D-national) im ausland auch ned chartern (sofern das gerät nicht in D reg ist...

    also mein ich, dass klar ist dass du ein ausländisches gerät auch hier ned fliegen kannst / darfst, da du ja auch damit wieder ins ausland (und somit deren regisrierungsland) zurückfligen könntest...dort ja wegen fehlender lizenz nicht chartern kannst....

    glg pille

  • @DAL4:UL flieger kunnen nicht einfach die ICAO regeln nehmen. ICAO regeln sind nur von Echo klasse und darüber gültig. UL′s sind sport-gevallen und deshalb sind alle Mitglieder der ICAO genehmigt ihre eigene regeln auf zu stellen.
    @Carlson:Wir sollen uns mal in die stubbe an EDLS treffen.
  • Es ist eigentlich ganz einfach und fast genau wie im Kfz-Bereich:


    Giorgio Mafioso kommt mit seinem ital. zugelassen Ferrari Testa Rossa nach Germania um den deutschen Zweig seiner Familie zu besuchen. Fridolin(o), der Sohn seiner Schwester ist deutscher Staatsbürger und hat einen deutschen Führerschein.

    Darf er den Ferrari seines Zio Giorgio über die mautfreie deutsche Autobahn jagen?


    Giorgio ist so sehr angetan von sua nepote Fridolino, hat er doch selbst zuhause nur Töchter, dass er ihm seinen Ferrari schenkt und mit dem angeforderten Privatjet zurück nach Sizilien fliegt.


    Darf Fridolin mit dem Ferrari, der jetzt ja ihm gehört, weiter mit ital. Zulassung und ital. Versicherung in Deutschland rumbrettern?


    Fridolins Freunde glauben natürlich nicht, dass der Ferrari jetzt ihm gehört - ein deutsches Kennzeichen muss also her.


    Kann Fridolin den Ferrari mit dem Besitznachweis und den entsprechenden ital. Fahrzeugpapieren in der Bundesrepublik zulassen?


    Wer diese Fragen beantworten kann, weiß im Prinzip, wie man ein ausländisches UL in Deutschland betreiben kann, bzw. wie man es in Deutschland zugelassen bekommt.


    Michael


    PS: Dass der Teufel im Detail steckt, sollte jedem dabei klar sein und außerdem hat man es mit den fähigsten Bürokraten dieser Galaxis zu tun, den deutschen Beamten!


     

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55 %
Ja
45 %
Stimmen: 220 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 35 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 32 Gäste.


Mitglieder online:
Schnickes  raller  xeon2345 

Anzeige: EasyVFR