truxxon schrieb:
Werner, wenn man dich nur lange genug liest, erkennt man in dir eine neue Sorte Bürger. Den Schuld-Schmarotzer. Jemand ist immer Schuld, also kann man Ansprüche konstruieren.Über FDs Paragraphen-Faible mag man sich trefflich streiten. Manchmal macht es sogar Spaß. Aber deine morbide Phantasie ist deutlich jenseits aller Grenzen.
Wenn dir das alles so dermaßen an die Nieren geht, warum sattelst Du nicht langsam um auf Betroffenheits-Lyrik?Truxxon
Schuld-Schmarotzer - Betroffenheits Lyrik - Paragraphen Faible ..brilliante Terminologie und treffsichere Psychoanalyse - Chapeau!
Ich kann Dir aber darüber hinaus versichern (Du wirst es längt wissen), dass diese häufig anzutreffende, kleinkarierte Paragraphenreiterei im Allgemeinen schnell einer ungemein großzügigen Auslegung weicht, sobald eigene Interessen, eigener Geldbeutel tangiert sind.
VG Kurti
Flugzeug schrieb:
... diese häufig anzutreffende, kleinkarierte Paragraphenreiterei im Allgemeinen schnell einer ungemein großzügigen Auslegung weicht, sobald eigene Interessen, eigener Geldbeutel tangiert sind.
Sofern das an meine Adresse gerichtet war, ist das natürlich völliger Quatsch.
Mein Anliegen ist in erster Linie allen die Sinne zu schärfen, welche Risiken sie nach der geltenden Rechtslage u.U. eingehen, wenn sie Gäste fliegen, dass besonders dabei eine Good Airmenship notwendig ist und dass man bei "Mensch und Material und Wetter" keine leichtfertigen Abstriche hinnehmen sollte.
Und falls es dann dennoch zu einer Havarie kommen sollte, dass man ohne qualifizierten Rechtsbeistand, abgesehen von den Personalien, wirklich keinerlei Angaben macht.
Selbstverständlich können wir, ja eigentlich müssen wir sogar Gäste fliegen, damit unser Hobby in der Bevölkerung die nötige Akzeptanz findet und überhaupt noch eine dauerhafte Überlebenschanche hat. Ein Fußgänger, der am Himmel einen Flieger brummen hört, wird ihn nur als störende Lärmquelle wahrnehmen. Ist er aber einmal mitgeflogen, wird er ihm für einen Moment hinterher schauen und sich wahrscheinlich vorstellen wie's jetzt von da oben wohl aussehen mag. Und das Geräusch empfindet er dann schon fast wie wir und wie es auf einem Sticker an meinen Auto steht: "I Love Airplane Noise"
Michael
FlyingDentist schrieb:Und das Geräusch empfindet er dann schon fast wie wir und wie es auf einem Sticker an meinen Auto steht: "I Love Airplane Noise"...Ein Warbird-Jockey am Platz hat einen Aufkleber auf dem AutoMichael
FlyingDentist schrieb:Selbstverständlich können wir, ja eigentlich müssen wir sogar Gäste
fliegen, damit unser Hobby in der Bevölkerung die nötige Akzeptanz
findet und überhaupt noch eine dauerhafte Überlebenschanche hat. Ein
Fußgänger, der am Himmel einen Flieger brummen hört, wird ihn nur als
störende Lärmquelle wahrnehmen. Ist er aber einmal mitgeflogen, wird er
ihm für einen Moment hinterher schauen und sich wahrscheinlich
vorstellen wie's jetzt von da oben wohl aussehen mag. Und das Geräusch
empfindet er dann schon fast wie wir und wie es auf einem Sticker an
meinen Auto steht: "I Love Airplane Noise"
Weil ja verständlicherweise immer nach Gerichtsurteilen gefragt wird, hier wär mal eines:
"Bewährung für Piloten nach Absturz von Ex-"DSDS"-Star Gut acht Monate nach dem Hubschrauberabsturz der Ex-"DSDS"-Kandidatin Anna-Maria Zimmermann hat das Landgericht Paderborn den Piloten wegen fahrlässiger Körperverletzung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 51-Jährige muss zudem 8000 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Pilot vor dem Absturz einen Flugfehler begangen und den Flug zudem unzureichend vorbereitet. Zimmermann hatte nach dem Unfall am 24. Oktober 2010 zeitweise in Lebensgefahr geschwebt und 18 Tage im Koma gelegen, zwei weitere Hubschrauber-Insassen wurden schwer verletzt.
Der Hubschrauber mit der Ex-Kandidatin von "Deutschland sucht den Superstar" ("DSDS") an Bord war bei Altenbeken in Westfalen nur hundert Meter von einer Diskothek entfernt abgestürzt, in der die Sängerin auftreten wollte. Nach der mehrstündigen Gerichtsverhandlung sah es das Landgericht als erwiesen an, dass der geständige Pilot bei der Suche nach einem Landeplatz einen zu engen Kurvenradius gewählt hatte. Der Hubschrauber sei dadurch in einen kritischen Flugzustand geraten und abgestürzt. Außerdem habe der Angeklagte sich im vorhinein nicht darum gekümmert, dass der ursprünglich vorgesehene Landeplatz auch tatsächlich zur Verfügung stand - dieser Platz war laut Anklage beim Anflug des Hubschraubers durch geparkte Autos blockiert."
(Zitat aus http://home.1und1.de/themen/nachric....luecks-piloten/#.A1000147)
Der Pilot hat demnach schuldhaft gehandelt und haftet, wenn er denn "auf eigene Rechnung" geflogen ist, über die 113.000 SZR hinaus unbegrenzt. Inwieweit die Anwälte von Frau Zimmermann bereits eine Zivilklage gegen den Piloten vorbereiten, ist nicht bekannt. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass man es mit der strafrechtlichen Verurteilung auf sich beruhen lassen wird, zumal es in diesen Kreisen schnell mal um mehrere zigtausend Euro Einkommensverlust gehen kann und die ca. € 125.000,- schon von Heilbehandlungs- und Rehakosten aufgebraucht sind.
Michael
truxxon schrieb:
Im Ergebnis hast du recht, aber dennoch taugt dieser Fall nicht (meine Meinung) für generelles Bangemachen.
Deshalb hab' ich ja auch geschrieben, "auf eigene Rechnung". Hier ist die juristische Sachlage sicher wesentlich komplizierter, dennoch wird am Ende einer blechen müssen. Wenn die Million von Joscha den Tatsachen entspricht und einigermaßen realistisch ist, darf sich Pilot oder Luftfahrtunternehmen getrost auf eine Schadensersatz- oder Vergleichssumme von € 500.000 einstellen.
Aber nochmal, wenn man sich gut vorbereitet, Flieger und Pilot in jeder Hinsicht fit sind und ein paar Schönwetterwölkchen den stahlblauen Himmel zieren, gibt's für mich nichts schöneres als den bedauernswerten Fußgängern die Welt von oben zu zeigen!!
Michael
FlyingDentist schrieb:... Aber nochmal, wenn man sich gut vorbereitet, Flieger und Pilot in jeder Hinsicht fit sind und ein paar Schönwetterwölkchen den stahlblauen Himmel zieren, gibt's für mich nichts schöneres als den bedauernswerten Fußgängern die Welt von oben zu zeigen!!++++!Michael
FlyingDentist schrieb:Wenn die Million den Tatsachen entspricht und einigermaßen realistisch ist, darf sich Pilot oder Luftfahrtunternehmen getrost auf eine Schadensersatz- oder Vergleichssumme von € 500.000 einstellen.Michael
hab′s grade noch mal überprüft: geht wohl tatsächlich um 1 Mio!
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