truxxon schrieb:
Insgesamt sind es erstaunlich wenige Angelegenheiten, die durch §45 ihr Ende fanden.
Der § 45 LuftVG in seiner jetzigen Form ist dem Montrealer Übereinkommen von 1999 geschuldet und wurde entsprechend in 2004 "zeitnah" angepasst. Insofern sind es nun knapp 7 Jahre, in denen der Paragraph als Rechtsgrundlage dient.
truxxon schrieb:
Das hört sich gut an und schafft auf vielfältige Weise Sicherheit. "Bitte Rollen" deutet auf ein enormes Defizit in der Fähigkeit, ein Luftsportgerät sicher zu führen. Also müsste vom Turm kommen: "D-MABC, Motor abstellen, Luftsportgerät verlassen und sichern, Fluglizenz bereithalten zum vernichten."
Die für die Sicherheit positiven Auswirkungen: Von dem Pilot und Luftsportgerät geht bis zur intensiven Nachschulung keine weitere Gefahr aus. Das Eintreten der hier diskutierten Gefahr ist unwahrscheinlich. Fahrlässig, grob Fahrlässig oder nicht Zurechnungsfähig ist durch den Funkspruch bereits geklärt.
Wirklich sehr witzig! Ich will mehr!!
Kommt ein Mann in die Konditorei: "Ich möchte bitte Rumkugeln!" "Aber nicht in meinem Laden!"
Michael
DAL4 schrieb:
FD, wäre das ein Weg?
Ich glaube, das ist der wahre Weg:
"Risikominimierung durch gute Flugvorbereitung, Abarbeiten aller Checklisten und persönliche und fliegerische Fitness"
Ich bin auch fest überzeugt, dass "good Airmenship" dem Gericht nicht verborgen bleibt, genauso wenig wie das Gegenteil!
Michael
Andi_Air schrieb:
guter Link, das dürfte hinsichtlich Beförderungsvertrag ganz interessant sein
Ja, das BGH-Urteil ist wirklich sehr interessant, man sollte es zu seinen Unterlagen nehmen! Allerdings sollte man auch die letzten Passagen nicht außer acht lassen, denn ein Schadensersatz nach §§ 823 ff BGB steht immer noch im Raum.
Inwieweit eine Beweislastumkehr sich für den Luftfrachtführer wirklich negativ auswirkt, hängt sicher vom Einzelfall ab, wenngleich dadurch immer ungünstige Ausgangsbedingungen herrschen.
Michael
FlyingDentist schrieb:QuaxC42 schrieb:
Ist dann der Rechtssicherheit genüge getan ? (Der Türmer hält sich den Bauch vor Lachen und kann sich später garantiert daran erinnern)Außerdem sollte das dann auch bei der BZF Prüfung mit aufgenommen werden ! :)
Du kannst das Ganze gerne ins Lächerliche ziehen, letztendlich nützen wird es Dir nichts, wenn ich als Passagier nach einem Flug mit Dir, wegen einer harten Landung über Rückenschmerzen klage und mich an meinen Anwalt mit dem Auftrag wende, Deine finanziellen Verhältnisse abzuchecken, zwecks Beitreibung eines angemessenen Schadensersatzes, dessen Höhe sich an der Tatsache zu orientieren hat, dass ich ja schließlich 4 Wochen weder "bohren" noch selber fliegen kann. Es würde mich schon interessieren, wie Du dann aus dieser Nummer, die zwar fiktiv, aber bei weitem nicht an den Haaren herbeigezogen ist, herauskämst!
Michael
Hallo FD,
ich finde es gut, dass Du uns so genau hier die rechtlichen Schreckensszenarien aufzeigst.
Das schärft den Blick.
Ich bin da vielleicht zu praktisch veranlagt.
Allgemeine Überlegung für Hausbesitzer : vermiete niemals an Lehrer und Rechtsanwälte.
Das gilt auch im übertragenen Sinne auf Fluggäste. Muß ich die Zahnärzte jetzt dazu nehmen ? ;)
Vielleicht auch eine Anregung für Fliegermagazin und Aerokurier monatlich mal ein HorrorUrteil zu veröffentlichen.
Thema: Daraus habe ich bei Gericht gelernt ! :)
Grüße
Peter
QuaxC42 schrieb:Keine Bange, was mich betrifft, wirst Du wahrscheinlich nie in diese Verlegenheit kommen.
Muß ich die Zahnärzte jetzt dazu nehmen ?
Oliver Reik schrieb:Du hast noch vergessen hinzuzufügen, dass das natürlich die Meinnung der schweigenden Mehrheit ist.
Mensch FD, jetzt ist es aber langsam mal gut, oder?
Es ist ja echt bald wie bei P24 hier...
FlyingDentist schrieb:
[...]
PS: Zu den Schlussfolgerungen Deiner "Faktenlage", die übrigens schlichtweg falsch sind, darf ich ja jetzt nichts mehr schreiben. Sei's drum!
DAL4 schrieb:was aber ganz genauso auch andersherum gilt. Trotz glasklar von FD herausgestellter Rechtslage kann die Realität durchaus mal ganz anders aussehen. Ich erinnere mich an ...
Tja, Oliver, das ist die Freiheit in einem Forum. Man kann ahnungslos sein und trotzdem drauflos schwafeln.
Michael
kann immer nur den Gesetzestext für eine Antwort heranziehen. Ob einem
das nun gefällt oder nicht: Das steht da nun mal da und es soll Richter
geben, die das zum Anlass nehmen, ein Urteil auch gegen Deine Meinung
und Wunschvorstellungen zu fällen.
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