DAL4 schrieb:Bedeutet das, dass du der Meinung bist, ein Richter würde bei der Entscheidungsfindung eher zu deiner Vermutung neigen, und 0L getankten Treibstoff für einen über 60 Minuten geplanten Flug annehmen?
Andi Air: ..."Aber wir beide wissen doch: nähmen wir mal an, die beiden hätten nicht
auf die Insel gewollt, sondern nur beabsichtigt, mal das Haus von oben
anzugucken. Von EDLO nach Spenge brauchst du mit allem drum und dran ca.
20 min, dann noch nen bisschen dort rumhampeln, und wieder zurück.
Sagen wir, die haben mit 1,5h Flugzeit gerechnet und das nachgetankt, zu
meinetwegen einem fast leeren Tank (10L noch drin) = 1,5*13, macht 30L
bzw. 21 kg Treibstoff. Und schon sind wir bei 11% Überladung....
Alles selbstverständlich reine Zahlenspielerei..."!
Eben. Annahmen, Meinungen und Vermutungen. Nichts beweisbares, somit vor Gericht (darüber rede ich ja) alles larifari.
DAL4 schrieb:du erlebst Sachen vor Gericht...
Andi Air: ..."Bedeutet das, dass du der Meinung bist, ein Richter würde bei der
Entscheidungsfindung eher zu deiner Vermutung neigen, und 0L getankten
Treibstoff für einen über 60 Minuten geplanten Flug annehmen?..."
Nerv nicht mit Deiner Diskussionsfreude bezügl. was ich denke, meine oder meinen müsste! Siehe oben.
DAL4 schrieb:O.k., mir kamen nur die 6% bekannt vor, aber da hängen eine Menge lose Fäden herum. Sprenge, Spenge, 6%, Anwalt, Eisenreich, BFU ... da war was, ich krieg das aber nicht mehr auf die Reihe. Auf der AERO wird immer viel gesabbelt und nicht alles ist reif für dauerhafte Speicherung.
truxxon: ..."Hatte der Fall noch einen anderen Schauplatz, den wir nicht kennen?"...
Ne. Ist die Erfahrung, die ich bei 2 Gerichtsverhandlungen gemacht habe, die mit Fliegerei und Flugzeugen überhaupt nichts zu tun haben. Alles kann bestritten werden und was nicht bewiesen ist, darf/sollte nicht zählen. Urteilt der Richter nach Verdacht und Gutdünken, gibt es eine Revision, Berufung usw. Am Schluß wirft einer das Handtuch.
Das ist dann "Recht"
DAL4 schrieb:Hallo DAL4,
Ne. Ist die Erfahrung, die ich bei 2 Gerichtsverhandlungen gemacht habe, die mit Fliegerei und Flugzeugen überhaupt nichts zu tun haben. Alles kann bestritten werden und was nicht bewiesen ist, darf/sollte nicht zählen. Urteilt der Richter nach Verdacht und Gutdünken, gibt es eine Revision, Berufung usw. Am Schluß wirft einer das Handtuch.
Das ist dann "Recht"
DAL4 schrieb:Hallo DAL4,
Ne. Ist die Erfahrung, die ich bei 2 Gerichtsverhandlungen gemacht habe, die mit Fliegerei und Flugzeugen überhaupt nichts zu tun haben. Alles kann bestritten werden und was nicht bewiesen ist, darf/sollte nicht zählen. Urteilt der Richter nach Verdacht und Gutdünken, gibt es eine Revision, Berufung usw. Am Schluß wirft einer das Handtuch.
Das ist dann "Recht"
DAL4 schrieb:Hallo DAL4,
Ne. Ist die Erfahrung, die ich bei 2 Gerichtsverhandlungen gemacht habe, die mit Fliegerei und Flugzeugen überhaupt nichts zu tun haben. Alles kann bestritten werden und was nicht bewiesen ist, darf/sollte nicht zählen. Urteilt der Richter nach Verdacht und Gutdünken, gibt es eine Revision, Berufung usw. Am Schluß wirft einer das Handtuch.
Das ist dann "Recht"
DAL4 schrieb:
Das kann sie nur, wenn in einem Strafverfahren Deine Schuld erklärt wurde.
Das ist aber ein gewaltiger Irrtum.
In dem Moment, wo die Versicherung entschädigen will, verlangt sie vom Geschädigten, quasi als Bedingung, eine Abtretungserklärung (Der Geschädigte tritt all seine Ansprüche gegen den Schädiger vollumfänglich an die Versicherung ab). Allein diese Abtretungserklärung reicht dann aus, damit die Versicherung beim Versicherungsnehmer im Falle der Haftpflicht oder beim Schadensverursacher im Falle der Kasko ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen kann. Landläufig bezeichnet man das dann als Regress. Ein vorausgegangenes Strafverfahren würde den Regress lediglich erleichtern oder beschleunigen, allein Bedingung ist es nicht!!
Michael
PS: In unserem Verein hatten wir in jüngster Zeit zwei Regresse der Kaskoversicherung, ohne dass es ein "Vorverfahren", gleich welcher Art auch immer gegeben hätte. Ein Regress ist durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet worden, wobei der Schadensverursacher eine beträchtliche Summe an die Versicherung gezahlt hat. Das zweite Verfahren ist noch anhängig.
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