sukram schrieb:
So weit ich weiß, gibt es keine weiteren Verhandlungen mehr.
Was Frau Zimmermann angeht, mag das in Punkto Schmerzensgeld und Schadenersatz vielleicht sogar zutreffen, dann wäre sie aber schlecht beraten worden, was ich mir in diesem Fall überhaupt nicht vorstellen kann. Dennoch ist es für den Piloten resp. das Luftfahrtunternehmen finanziell noch nicht ausgestanden.
Mit einer Zahlung an den Geschädigten gehen die Ersatzansprüche in der Regel auf die Versicherung über, weil dabei vom Leistungsempfänger die Unterzeichnung einer Abtretungserklärung verlangt wird. Diese Abtretungserklärung schützt zum einem die Versicherung vor weiteren Forderungen des Geschädigten und zum zweiten ermöglicht sie den Regress. Das hatten wir hier schon ausführlich besprochen.
Doch auch der Versorgungsträger, sprich die private oder gesetzliche Krankenversicherung von Frau Zimmermann werden sich jetzt an den schuldhaften Schädiger wenden, insofern durch die Passagierhaftpflicht hier noch kein Ausgleich stattgefunden hat.
Der Versorgungsträger wird im Rückenwind des Urteils im Strafprozess versuchen die kompletten Kosten für Heilbehandlung und Rehamaßnahmen beim Schädiger geltend zu machen, was ihm in dieser Konstellation auch gelingen wird.
Doch auch Frau Zimmermann wird tatsächlich noch nicht befriedet sein, denn wie z.B. in der Unfallversicherung üblich, erfolgt auch hier die abschließenden Beurteilung der Invalidität durch die Unfallfolgen frühestens ein Jahr nach Abschluss der Heilbehandlung und aller Rehamaßnahmen.
Es kommen also noch harte Zeiten auf den Piloten bzw. das Luftfahrtunternehmen zu.
Michael
Carlson schrieb:
Na, ob da noch was geht... die Firma ist Konkurs.
Ja klar, dem berühmten "nackten Mann" kann man natürlich nicht mehr in die Tasche greifen.
Carlson schrieb:
Geht das nicht immer mit ner Haftungsbegrenzung (auch Privater Natur) einher...
Im Prinzip ja, doch hier handelt es sich ja um Körperverletzung, also um eine Straftat. Da gibt's bei der Wiedergutmachung kein Limit.
Wär ja auch ′n Ding. Da gäbe es vielleicht auch die "Panzerknacker GmbH & Co. KG", "Schnapphahn und Prell oHG" oder "Meucheln, Morden, Massakrieren - Ihre ehrenwerte Gesellschaft mbH".
Michael
FlyingDentist schrieb:;-) OK, verstanden, aber ungeahnte Möglichkeiten...... sorry, meine Fantasie geht grad mit mir durch.Im Prinzip ja, doch hier handelt es sich ja um Körperverletzung, also um eine Straftat. Da gibt's bei der Wiedergutmachung kein Limit.
Wär ja auch ′n Ding. Da gäbe es vielleicht auch die "Panzerknacker GmbH & Co. KG", "Schnapphahn und Prell oHG" oder "Meucheln, Morden, Massakrieren - Ihre ehrenwerte Gesellschaft mbH".Michael
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