JAR-FCL 3.225 (Klasse 1) und 3.345 (Klasse 2) sind identisch. Lediglich eröffnet 3.345 mit den zusätzlichen Absatz "d" die Möglichkeit der Tauglichkeit für den VFR-Flug bei Tag.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass bei der Erstuntersuchung der Ishihara-Test bestanden werden muss.
Wie gesagt, es ist erfreulich, dass hier offenbar in wahrsten Sinne des Wortes mit Augenmaß beurteilt und trotz nicht bestandenem Ishihara-Test ein Day-VFR-Medical möglich gemacht wird.
Michael
PS: Ob und wieweit JAR-FCL 3 revidiert wurde, habe ich nicht mitverfolgt. Das wäre auch eher eine Aufgabe für "Mitarchitekten" :-)) Das ist die aktuell gültige Version:
JAR-FCL 3.345
Farberkennung
(a) Normale Farberkennung ist definiert als die Fähigkeit, den Test nach Ishihara oder am Anomaloskop (nach Nagel oder Äquivalent) als normaler Trichromat zu bestehen (siehe Anhang 14 (1) zu den Abschnitten B und C).
(b) Bewerber müssen über eine normale Farberkennung verfügen, um farbensicher zu sein. Bei der Erstuntersuchung müssen Bewerber den Test nach Ishihara bestehen. Bewerber, die den Test nach Ishihara nicht bestehen, sind als farbensicher einzustufen, wenn sie erweiterte Tests bestehen (Anomaloskop oder Signallaternen) (siehe Anhang 14 (2) zu den Abschnitten B und C). Bei Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchungen muss die Farberkennung nur bei Indikation getestet werden.
(c) Bewerber, die die vorgeschriebenen Prüfmethoden der Farberkennung nicht bestehen, müssen als nicht farbensicher und als untauglich beurteilt werden.
(d) Ein nicht farbensicherer Bewerber kann als tauglich für Flüge nur am Tag beurteilt werden.
Hallo,
ich kann auch bestätigen, daß Leute mit nicht bestandenem Farbsehtest ihr Medical mit Beschränkung Tag/VFR bekommen haben. Man sollte am besten den Fliegerarzt vor der offiziellen Untersuchung (mit Attest des Augenarztes) darauf ansprechen.
Matthias
PS: Ach, hallo Markus, deinen Beitrag hatte ich bisher ganz übsersehen, schöne Grüsse !
Hallo Leute,
mein erster Beitrag hier.
Ich wollte schon vor vielen Jahren mit der UL-Fliegerei anfangen, aber eine Rot/Grün-Schwäche und eine Kurzsichtigkeit von deutlich über 5 Dioptrien haben mich davon abgehalten, zum Fliegerarzt zu gehen.
Letztes Jahr auf der ILA war ich dann am Stand vom DAeC. Dort teilte man mir mit, dass die Bestimmungen für die Sehfähigkeiten gelockert wurden und nun auch der ′einfache′ Fliegerarzt mehr Entscheidungsspielraum hat.
Ich also irre aufgeregt nach Hause und habe das Internet umgegraben. Und sieh da:
http://www.dulv.de/Flugbetrieb-/-Luftrecht/Tauglichkeitszeugnis/K225.htm (ganz unten)
http://www.daec.de/recht/downfiles/SonderdruckLizenzen.pdf (Seite 2)
Damit bin ich noch letztes Jahr zum Fliegerarzt und habe mit Rot/Grün-Schwäche und -6,75 Dioptrien meinen Med - eingeschränkt auf VFR am Tage - bekommen.
Seit Februar mache ich nun meine Ausbildung, habe es inzwischen bis zum ersten Solo geschafft und nicht vor damit aufzuhören.
Achso, noch ein zum Thema: Ich bin ca 1,90m groß und wiege (mit Klamotten) ca 85kg. Einer meiner Fluglehrer ist etwas kleiner und geringfügig schwerer. Zusammen passen wir gut in die C42, müssen nur höllisch beim Benzin aufpassen.
So ich hoffe das hilft.
Viele Grüße, Rampy
Hallo
Die meisten ULs dürften mehr Kabinenbreite bieten als z.B. eine Cessna 150. Nur in einer Rans S10 habe ich (1,84m) schon mal leicht Platzangst bekommen. Aber im Breezer ist Platz genug. Ralf Magnussen dürfte ca. 1,95m groß sein, und den Breezer "um sich herum" konstruiert haben. Etwas Augenmerk würde ich bei 1,95m noch auf den Abstand zu den Seitenruder-Pedalen werfen. Aber auch da gibt es Lösungen.
Gruß - Rüdiger
nuggen schrieb:Hi,
... Bekommt man im Internet schulungsmaterial zum download?
nuggen schrieb:JAR FCL 3040 c: Es ist nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. Eine Beurteilung des AMC oder AME einzuholen, wenn bestimmte Krankheiten vorlagen und die ärztliche Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Das ist definitiv falsch!
JAR-FCL 3.040
Einschränkungen der Tauglichkeit
(c) Inhaber von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 1 haben in folgenden Fällen unverzüglich den Rat eines flugmedizinischen Zentrums oder eines flugmedizinischen Sachverständigen einzuholen:
(1) Ambulanz oder Krankenhausaufenthalt von mehr als zwölf Stunden, oder
(2) nach einem chirurgischen Eingriff oder einer sonstigen invasiven Maßnahme, oder
(3) bei regelmäßiger Einnahme von Arzneimitteln, oder
(4) wenn das ständige Tragen einer korrigierenden Sehhilfe erforderlich wird.
nuggen schrieb:JAR FCL 3340 b in Kombination mit Anhang 13: Refraktionsfehler: Bei Erstuntersuchung begrenzt auf +5/-8 Dioptrien Bei Folgeuntersuchung ist eine Überschreitung von -8 Dioptrien möglich (praktisch unbegrenzt) wenn keine Augenkrankheit vorliegt und Sehschwäche bestmöglich korrigiert wird (Brille / Linsen mit hochbrechenden Gläsern).
Bei Überschreitung von -8 Dioptrien bei der Wiederholungsuntersuchung ist immer ein Sachverständiger der Klasse 1 oder ein Flugmed.-Zentrum im Spiel. Wer einmal mit diesen Institutionen zutun hatte, weiß, dass das keine wirkliche Erleichterung bedeutet!
JAR-FCL 3.340 (Klasse 2)
Anforderungen an das Sehvermögen
(b) Refraktionsfehler
Ein Refraktionsfehler ist definiert als die Abweichung von der Normalsichtigkeit in Dioptrien im am stärksten ametropen Meridian. Die Refraktion muss mit Standardmethoden bestimmt werden (siehe Anhang 13 (1) zu den Abschnitten B und C). Bewerber, die die Anforderungen an das Sehvermögen nur mit einer Sehhilfe erfüllen, können bezüglich der Refraktionsfehler als tauglich beurteilt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) Refraktionsfehler
(i) Bei Erstuntersuchung dürfen Refraktionsfehler den Bereich von +5 Dioptrien bis -8 Dioptrien nicht überschreiten (siehe Anhang 13 (2)(c) zu den Abschnitten B und C).
(ii) Bei Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchungen dürfen +5 Dioptrien nicht überschritten werden. Bewerber mit, nach Ansicht der zuständigen Stelle ausreichender fliegerischer Erfahrung, deren Refraktionsfehler -8 Dioptrien überschreitet, können durch eine flugmedizinisches Zentrum oder einen flugmedizinischen Sachverständigen Klasse 1 gemäß Anhang 13 (2)(d) zu den Abschnitten B und C als tauglich beurteilt werden.
(iii) Bewerber mit starken Refraktionsfehlern müssen durch Kontaktlinsen oder Brillen mit hochbrechenden optischen Gläsern korrigiert werden.
nuggen schrieb:
JAR FCL 3345: Farbsehen: Bei nicht farbsicheren Bewerbern wird bei VFR-Flügen trotzdem auf tauglich plädiert (die dabei einzutragende Beschränkung „nur VFR-Flüge“ stellt für UL-Piloten keine wirkliche Einschränkung dar)
Das ist nach wie vor eine Kann-Bestimmung und hängt damit vom Goodwill des Fliegerarztes bzw. des Flugmed.-Zentrums ab. Die Praxis scheint ja ok zu sein, doch einen Rechtsanspruch gibt's hier sicher nicht.
JAR-FCL 3.345
Farberkennung
(a) Normale Farberkennung ist definiert als die Fähigkeit, den Test nach Ishihara oder am Anomaloskop (nach Nagel oder Äquivalent) als normaler Trichromat zu bestehen (siehe Anhang 14 (1) zu den Abschnitten B und C).
(b) Bewerber müssen über eine normale Farberkennung verfügen, um farbensicher zu sein. Bei der Erstuntersuchung müssen Bewerber den Test nach Ishihara bestehen. Bewerber, die den Test nach Ishihara nicht bestehen, sind als farbensicher einzustufen, wenn sie erweiterte Tests bestehen (Anomaloskop oder Signallaternen) (siehe Anhang 14 (2) zu den Abschnitten B und C). Bei Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchungen muss die Farberkennung nur bei Indikation getestet werden.
(c) Bewerber, die die vorgeschriebenen Prüfmethoden der Farberkennung nicht bestehen, müssen als nicht farbensicher und als untauglich beurteilt werden.
(d) Ein nicht farbensicherer Bewerber kann als tauglich für Flüge nur am Tag beurteilt werden.
Zu übertriebenem Optimissmus besteht sicher kein Anlass. Nach Valentin Michailowitsch Falin ist ein Pessimist eigentlich nur ein gut informierter Optimist!
Michael
Na Truxxon, ein Rezidiv ist mitunter schlimmer und therapieresistenter als die Ausgangspsychose?!
Aber es passt ins Bild, denn im virtuosen Interpretieren von geseztlichen Grundlagen und Verordnungen bin nicht ich Meister, sondern die Hersteller und mache Prüfer.
Da gibt es Wägungstoleranzen aufgrund ungenauer Waagen, da gibt es größere/ kleinere Spannweiten aufgrund ungenauer Zollstöcke, da dauern 4 Sekunden schnell mal 7 usw.
Seit Pisa wissen wir ja um unsere kollektive Lese- und Texterfassungsschwäche, die offenbar im Kreise der Kleinluftfahrt besonders ausgeprägt zu sein scheint.
Wenn es heißt, "Bei der Erstuntersuchung müssen Bewerber den Test nach Ishihara bestehen" gibt es eigentlich keinen Ermessenspielraum.
Wenn es heißt, "die Entfaltungszeit beträgt 4 Sekunden", dann muss der Schirm nach Auslösung eben in 4 Sekunden restlos entfaltet sein.
Was gibt's daran nicht zu verstehen oder was muss hier interpretiert werden?
Michael
Aktuell sind 15 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 13 Gäste.