nuggen schrieb:
2. In wie weit hindert mich eine rot grün Schwäche beim medical? Im Internet liest man viel widersprüchliches:-(
Ist dies eine subjektive Einschätzung vom Arzt? Kann ich Fall der Fälle einfach zu einem anderen Arzt gehen der die Sache nicht so eng sieht? (Ul ist ja eh auf sicht, wenn Nacht und Instrumtenflug verboren wird kann das mir ja ziemlich egal sein)
Im Prinzip keine Chance. Manifester Daltonismus (Ishihara-Test) ist ein Kriterium der Untauglichkeit:
JAR-FCL 3.225
Farberkennung
(a) Normale Farberkennung ist definiert als die Fähigkeit, den Test nach Ishihara- oder am Anomaloskop (nach Nagel oder Äquivalent) als normaler Trichromat zu bestehen (siehe Anhang 14 (1) und (2) zu den Abschnitten B und C).
(b) Bewerber müssen über eine normale Farberkennung verfügen um farbensicher zu sein. Bei der Erstuntersuchung müssen Bewerber den Test nach Ishihara bestehen. Bewerber, die den Test nach Ishihara nicht bestehen, sind als farbensicher einzustufen, wenn sie erweiterte Tests bestehen (Anomaloskop oder einer Signallaterne - siehe Anhang 14 (2) zu den Abschnitten B und C). Bei Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchungen muss die Farberkennung nur getestet werden, wenn eine Indikation besteht.
(c) Bewerber, die die vorgeschriebenen Prüfmethoden der Farberkennung nicht bestehen, müssen als nicht farbensicher und als untauglich beurteilt werden.
nuggen schrieb:
btw. Muss man das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis selber bezahlen oder übernimmt das (teilweiße) die Versicherung?
Für die Tauglichkeitsuntersuchung bekommst Du immer eine Privatliquidation. Als GKV-Mitglied kannst Du diese Rechnung zwar einreichen, sie ist aber nicht erstattungsfähig.
Gleiches gilt für PKV-Versicherte, es sei denn der Doc schreibt etwas anderes auf die Rechnung, z.B. Ausschluss einer koronaren Herzerkrankung mit EKG etc. pp.. Für den Augenarzt gilt das gleiche.
Michael
PS: Ich kenne aber einige Piloten, die mit nachgewiesener Rot-Grün-Blindheit die Erstuntersuchúng geschafft haben. Einer davon war mein Onkel, der aber mittlerweile 85-jährig nicht mehr fliegt.
FlyingDentist schrieb:... es sei denn der Doc schreibt etwas anderes auf die Rechnung, z.B. Ausschluss einer koronaren Herzerkrankung mit EKG etc. pp.. Für den Augenarzt gilt das gleiche.
...das wäre allerdings Versicherungsbetrug und führt bei Entdeckung mindestens zu einem Rausschmiss.
Mein Tip: Nicht empfehlenswert.
Meine Meinung: Wer eine Pilotenausbildung finanzieren kann, der kann sich auch das Medical leisten.
GX schrieb:
...das wäre allerdings Versicherungsbetrug und führt bei Entdeckung mindestens zu einem Rausschmiss.
Natürlich hast Du völlig recht.
Ich wollte hier auch auf keinen Fall zum Versicherungsbetrug aufrufen, sondern nur andeuten, dass ich so etwas schon mal gehört habe. Sollte dieser Eindruck entstanden sein, so war das weder beabsichtigt, noch möchte ich das gutheißen.
Im Gegensatz zum "tiefen Überflug" bliebe das aber das Geheimnis von Arzt und Medical-Aspirant. Die Gefahr der Entdeckung wäre falls überhaupt greifbar, doch verschwindend gering.
Jedenfalls um vieles geringer, als für das widerrechtliche Unterschreiten der gesetzlichen Mindestflughöhen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 43 Abs. 11 LuftVO zu kassieren!
Michael
Schön zu lesen, dass sich manche Großkopferten dann doch über die übertriebenen Medical-Vorschriften nach JAR-FCL hinweg setzten.
Als Erstbewerber muss man nach JAR-FCL 3.225 b den Ishihara-Test bestehen, sonst ist man als untauglich einzustufen. Die weitere Diagnostik ist eigentlich nicht für Erstbewerber vorgesehen.
Vielleicht könnt Ihr Euch via PN einmal bekannt machen und nuggen kann sich bei Schwierigkeiten evtl. auf Deinen Fall berufen.
Michael