Durchflug Schweiz

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Für Luftfahrzeuge, die in Mitgliedsländern der ICAO registriert sind gilt das Gleiche in Frankreich und Deutschland: 
    Start und Landung dürfen in beiden Ländern erfolgen ohne dass an dem jeweiligen Flugplatz Custom (Zoll) und/oder Federal Police (Personenkontrolle) ständig vorhanden oder auf Antrag vorgesehen ist. Das gilt auch, wenn während des Fluges andere Territorien, auch das der Schweiz, überflogen werden.

    Flüge unter diesen Vereinbarungen mache ich häufig. Routings über Schweizer Hoheitsgebiet sind dabei keine Seltenheit. Wer zwischen dem Süden Deutschlands und dem Osten Frankreichs unterwegs ist, wird feststellen, dass auf der Strecke durch die Schweiz wegen der Geländestruktur häufig noch in VMC zu fliegen ist, während der deutsche Schwarzwald aufliegende Bewölkung hat. 
    Wegen der Nähe zu Zürich und der entsprechenden Beschränkungen erwarten die Controller dort offensichtlich sauberes Navigieren und gute Kenntnisse der Kommunikation. Die ist aber möglich in Englisch, Deutsch und Schwitzerdeutsch....

    Alle Flüge immer mit Flugplan. (Aktivieren und Schließen nicht vergessen!) Dürfte doch kein Problem sein für einen Piloten so ein Ding auszufüllen und wie auch immer weiterzuleiten.
  • Danke für die Tipps!


    Was dann nicht passieren darf, ist Wetterverschlechterung und Zwischenlandung in der Schweiz...Klar, den Flugplan könnte ich noch schließen - aber die Zollgeschichte nicht...

  • Hallo Claus,

    > Was dann nicht passieren darf, ist Wetterverschlechterung
    > und Zwischenlandung in der Schweiz...

    Das wäre dann eine Sicherheitslandung - die *muss* immer gehen.

    Sich durch Schlechtwetter in Gefahr bringen, nur um Zollprobleme
    zu umgehen - das können nicht mal die Schweizer so wollen  :-))

    Guten Flug!


    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    Hallo Claus,

    > Was dann nicht passieren darf, ist Wetterverschlechterung
    > und Zwischenlandung in der Schweiz...

    Das wäre dann eine Sicherheitslandung - die *muss* immer gehen.

    Sich durch Schlechtwetter in Gefahr bringen, nur um Zollprobleme
    zu umgehen - das können nicht mal die Schweizer so wollen  :-))

    Guten Flug!


    BlueSky9


    Wenn ein Pilot sich z.B. wegen einer nicht vorhersehbaren Wetterverschlechterung entscheidet, auf einem anderen Flugplatz als geplant zu landen, in dem geschilderten Fall bei einem Überflug von Deutschland über die Schweiz nach Frankreich zu einer Landung auf einem Schweizer Flugplatz, mit oder ohne Custom/Federal Police, dann handelt es sich um eine problem- und folgenlose AUSWEICHlandung.

    Tunlichst und sinnvoll ist die Kommunikation mit dem zuständigen Fluginformationsdienst über dem deutschen Hoheitsgebiet. Die informieren vor dem Einflug in das Schweizer Kontrollgebiet die dortigen Kollegen. Deren "Übernahme" des Fliegers findet schon vor dem Passieren der Deutsch/Schweizer Landesgrenze statt, weil deren koordinierende/informierende "Lufthoheit" schon über deutschem Gebiet beginnt.

    Wenn der Pilot sich in seiner eigenen Verantwortung wegen z.B. einer Wetterverschlechterung entscheidet auf einem schweizer Flugfeld zu landen, dann wird der dies dem Gesprächspartner am züricher Funk mitteilen. Mit ihm wird dann die richtige und rechtlich folgenlose Ausweichlandung koordiniert. Man wird dem Piloten weder die gesamte schweizer Alarmrotte ( 2 Flieger ;o) entgegenschicken noch ihn mit einer Kuhglocke um den Hals und löchrigem Käse in ein Bergverlies sperren.  
    Sollte die Ausweichlandung auf einem Flugfeld erfolgen, wo kein Custom/Federal Police vorgesehen ist, dann wird entweder ein von der Flugsicherung vorab informierter Eidgenosse in Uniform am Platz auf dich warten und freundlich grüßend deinen Ausweis sehen wollen. Oder die FIS wird den Piloten bitten, nach der Landung  auf eben einen solchen Uniformträger zu warten. 

    Entscheidet sich der Pilot zur Abwendung einer drohenden Notlage auf einer Wiese zu landen, z.B. weil kein Flugplatz in VMC zu erreichen ist, dann ist dies eine SICHERHEITSlandung. Auf deutschen Wiesen sind die Regeln dafür klar:Man braucht in dem Fall keine behördliche Genehmigung für einen Wiederstart.
    Was die Schweizer dazu sagen ist mir nicht bekannt.  
    Aber so schwarz sollte die Vorflugfreude nicht sein.

    Die Schweizer Funker schicken dich dann später zu den Baseler Kollegen, die dich südlich um deren Sprengel begleiten, bevor die dich an die Franzosen übergeben. Manchmal verabschieden sie sich ohne eine Folgefrequenz zu nennen. Da fragste einfach nach der Frequenz, die du dann auch sofort bekommst. 

    Mit den Baselern kannst du in allen Sprachen reden, die es dort unten in der Ecke gibt.  
  • Spitzklicker!


    > Entscheidet sich der Pilot zur Abwendung einer drohenden Notlage
    > auf
    einer Wiese zu landen,..,
    dann ist dies eine SICHERHEITSlandung.

    No!

    Das ist dann eine SicherheitsAUSSENLandung!


    (Wenn schon, denn schon :))


    BlueSky9
  • Und was, wenn ich ohne FIS fliegen?
    Einfach landen und danach telefonieren sollte reichen.


    Chris
  • Chris_EDNC schrieb:
    Und was, wenn ich ohne FIS fliegen?
    Einfach landen und danach telefonieren sollte reichen.


    Chris
    Na wenn Du auf der oben thematisierten Route über die Schweiz fliegst wirst du nicht nur mit der Züricher Informationsfrequenz reden dürfen sondern auch mit anderen reden müssen, weil nur die dir eine Freigabe für die passenden Lufträume erteilen können. 

    Auch halte ich es für unangebracht ohne Funkkontakt z.B. in Zürich  "einfach so zu landen" und zu glauben, dass danach ein Anruf ausreicht. Sicher wäre dieser Anruf dann bei deinem Anwalt dringend notwendig.Wenn du bei Bauer Emil auf der Alm deinen Flieger parkst dürfte es anders aussehen. 

    Ich würde übrigens bei Flügen in solch stark frequentierten und eng strukturierten Lufträumen noch nicht einmal auf die Idee kommen, ohne Funkkontakt mit dem zuständigen Informationsdienst unterwegs zu sein.

    Deshalb hat mich dein Post, @Chris_EDNC, sehr verwundert.....
     
  • Rteissen schrieb:

    Ich würde übrigens bei Flügen in solch stark frequentierten und eng strukturierten Lufträumen noch nicht einmal auf die Idee kommen, ohne Funkkontakt mit dem zuständigen Informationsdienst unterwegs zu sein.

    Deshalb hat mich dein Post, @Chris_EDNC, sehr verwundert.....
     
    Die Schweiz besteht nicht nur aus Zuerich... Klar fliegt man dort mit Funk.
    Aber irgendwo im Rheintal fliege ich nicht mit FIS. Was ist daran verwunderlich?


    Chris
  • BlueSky9 schrieb:
    Spitzklicker!


    > Entscheidet sich der Pilot zur Abwendung einer drohenden Notlage
    > auf
    einer Wiese zu landen,..,
    dann ist dies eine SICHERHEITSlandung.

    No!

    Das ist dann eine SicherheitsAUSSENLandung!


    (Wenn schon, denn schon :))


    BlueSky9
    Selber Spitzklicker ;o). 
    In welchem Gesetz oder welcher Verordnung etc. wird der Begriff SicherheitsAUSSENlandung gebraucht oder ist er definiert? 
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