Durchflug Schweiz

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Hallo zusammen,

    in der Schweizer AIC-Regelung Auslandeinflüge  steht:

    <Zitat>
    Flugplan und Zollvorschriften:
    Piloten müssen bei grenzüberschreitenden Flügen einen Flugplan aufgeben und einen Zollflugplatz
    benützen.
    </Zitat>

    Was ist aber, wenn man den LR nur überfliegt? Normalerweise mache ich mir da keine allzugroßen Gedanken, wenn es in den Bergen irgendwo den LR streift. Am Sonntag wollte ich am Rhein entlang an Zürich vorbei, da könnten die Jungs schon etwas genauer hinsehen.

    Google hat auf die Schnelle nur etwas zum Einflug mit Landung gefunden. Kann da jemand etwas zu sagen?

    Gruß Micha
  • Servus,


    ich hatte mal gehört, dass das Problem nicht die Schweizer sind, sondern die Deutschen.


    Wiedereinflug aus dem Schweizer Luftraum in den Deutschen ohne Flugplan...hat angeblich in meinem (größeren) Flieger-Bekanntenkreis bereits zu offizielen Rügen geführt. Daher hat man mir dazu bisher (ohne Flugplan) abgeraten! Aus eigener Erfahrung kann ich allerdings nicht helfen.


    Hier steht auch nix näheres bzgl. "Durchflug": http://www.flieger-magazin.de/PDF/2010_09/index.html aber Standard-Procedures kennst Du sicherlich...!


    Erfahrungen dazu würden mich generell auch interessieren!


    Grüße,
    DMAX

  • ja sehr interessannte frage,


    darf man "frei benutzen" klar nach allg regeln...du bist da zwar im schweizer luftraum aber eben nicht in der schweiz (gelandet) - somit fliegst von D nach D - ob du dann da nen plan brauchst? man kann ja ned zum landen gezwungen werden - lach...


    PILLE

  • ja, man ist da schnell im Dickicht der Regeln gefangen. Noch ein Beispiel gefällig:

    In D braucht ein UL kein ELT
    In F braucht ein UL kein ELT
    Von D nach F verlangt D keinen Flugplan
    Aber von D nach F und zurück verlangt F einen Flugplan (auch UL)
    Versuch mal, einen Flugplan ohne Elt aufzugeben

    ok, in der Praxis schert sich keiner darum, aber...
  • Hallo liebe Flieger,


    ich habe das für uns mal mit DFS geklärt. Da gibts nämlich kein Problem.


    Einfach einen Flugplan aufgeben, z.B. als Rundflug, den Übertritt an der Grenze ungefähr abschätzen und fertig. (z.B. im Internet DFS-AIS Portal )  


    Flugplan ganz normal aktivieren und schließen.  


    Sollte dann doch nicht über die Grenze geflogen worden sein, z.B. wg Wetter , macht das auch nichts.


    Dann kann man den FP auch in der Luft schließen lassen.  


    Sicher ist sicher, dann gibt es keine Probleme.


    Info lt. tel. Auskunft von DFS


    Guten Flug allen Grenzfliegern.


    Grüße


    Peter

  • Hallo Peter,


    danke für die Info.

    Gruß Micha
  • Merci für die Info. Demnach wird es ohne Flugplan nicht geduldet, richtig!?


    Dass es mit Flugplan klappt war klar. Das hab ich auch schon hinter mir.


    Gruß, DMAX

  • DMAX schrieb:

    Merci für die Info. Demnach wird es ohne Flugplan nicht geduldet, richtig!?


    Dass es mit Flugplan klappt war klar. Das hab ich auch schon hinter mir.


    Gruß, DMAX



    Genau, wenn Du Pech hast kommt das Ticket. Ich weiß nicht was es kostet, von einem unberechtigten Einflug in Charly habe ich mal was von 700,-- € gehört.  Wenn man mal einen  FP gemacht hat ist das ja kein großer Aufwand mehr. Das meiste kann man vom Letzten abschreiben :)


    Grüße Peter

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Ich möchte von D nach Frankreich via Schweiz fliegen - ohne in der Schweiz zu landen. Und zurück.


    Mit Flugplan , das ist klar und mit einem UL das der Ecolight -Verordnung entspricht.


    Darf ich von einem Platz ohne Zoll starten? (und in D bzw F landen?)


    Ich freue mich über Tipps!


    Claus

  • Hallo!


    > Versuch mal, einen Flugplan ohne Elt aufzugeben

    ???
    hat bisher mit D - F  / F - D ohne Elt immer gut funktioniert...


    > somit fliegst von D nach D - ob du dann da nen plan brauchst?

    ja - da du eine Grenze überfliegst - und dafür wollen die meisten
    Länder nach wie vor einen Flugplan sehen.


    > Darf ich von einem Platz ohne Zoll starten? (und in D bzw F landen?)

    Was sollte dagegen sprechen?
    Du brauchst den Zoll nur für die _Einreise_ in die / _Ausreise_ aus der
    Schweiz - bei einem Überflug bist Du m.E. Zolltechnisch noch nicht "eingereist".

    (Ich mache ja auch keinen Zoll, wenn ich mit der Lufthansa von Frankfurt nach Rom
    fliege - über die Schweiz hinweg ;-)))

    BlueSky9
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