Kaufberatung: Hochdecker vs. Tiefdecker - UL

Forum - Allgemeines & Aktuelles

  • p.s.:tragflächenreinigung von unten wichtiger....da hängen ja die fliegen dran ;-)


  • Hallo Flieger,


    vielen Dank schon mal für die guten und sachlichen Beiträge.  Es waren doch schon interessante Aspeke dabei.


    Vielleicht gibt es noch Aussagen zur Stabilität. Die Tiefdecker sind ja nicht abgestrebt.


    Und wie sieht es mit dem Langsamflugverhalten aus. Kippen die "Tiefen" nicht früher ab ?


    Solide Hochdecker wie  Remos, CT , FK9 und C 42 sind mir bekannt, welche soligen Tiefdecker kann man empfehlen ?  Eurostar und WT9 Dynamic wurden schon genannt, gibt es da einen ( oder zwei) Marktführer  ?


    Grüße


    Peter


    bisher nur Hochdeckerflieger :)


     


     

  • Auch wenn ich bekanntlich kein Fan von den Tiefen bin finde ich die Pioneer 200 und 300 eigentlich sehr gelungen. Die 200 hat auch einen charmanten Preis. Den Breezer sieht man auch sehr oft, zumindest im Anzeigenteil ;)

    LG

    Dirk
  • vmaxpille schrieb:

    p.s.:tragflächenreinigung von unten (hinkommen) wichtiger....da hängen ja die fliegen dran ;-) -

    Ist eine Frage des Anstellwinkels. Klappen rein und Nase runter, dann hast Du die Fliegen auch nur oben drauf ;-) Bist dann auch schneller ...

    VG Jens
  • urbansoldier schrieb:

    nimmste ne comet haste beides

  • achja...für die speed-junkies....hab am samstag in zell am see die "millenium" gesehen....


    ned nur die optik wie ein jet sondern auch das geräusch ist imposant....


    krasser vogel...

  • milli-master -
      lekker wie der holländer sagt.


    die soll zur zeit wohl in (ul)-magazinen getestet werden .... bin mal gespannt auf das ergebnis. als frisch infizierter ul-flieger hab ich die alle im abo :-)


     

  • Was bedeutet in diesem Zusammenhang eigentlich VORLÄUFIGE Verkehrszulassung? Ist zwar off-topic, aber vielleicht dennoch spannend.


     


    Gruß


    LeCiel

  • Ein wenig Staub aus der LuftVZO:


    § 12 Vorläufige Verkehrszulassung(1) Luftfahrtgerät nach § 6
    kann ausnahmsweise insbesondere für technische Zwecke, Ausbildungs-,
    Vorführungs- und Überführungszwecke vorläufig zum Verkehr zugelassen
    werden, wenn die Haftpflichtdeckung nachgewiesen und auf Verlangen der
    Nachweis erbracht ist, dass die Verwendung des Luftfahrtgeräts für den
    beabsichtigten Zweck unbedenklich ist.
    (2)
    Die zuständige Stelle lässt das Luftfahrtgerät durch Erteilung einer
    Bescheinigung vorläufig zum Verkehr zu. Die vorläufige Verkehrszulassung
    kann allgemein erteilt, mit Auflagen verbunden und befristet werden.
    Sie ist jederzeit widerruflich. Die Bescheinigung nach Satz 1 kann auch
    in Form der Anerkennung eines nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung
    ausgestellten Lufttüchtigkeitszeugnisses erfolgen.
    (3) § 9 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 sowie § 11 sind sinngemäß anzuwenden.

    Demnach hängt die Nutzbarkeit von den Erteilungsart an...
  • Gorden schrieb:
    Ein wenig Staub aus der LuftVZO:


    § 12 Vorläufige Verkehrszulassung(1) Luftfahrtgerät nach ...
    praktisch bedeutet das, die Zulassung ist:
    - an einen Zweck gebunden,
       * Erprobung im Rahmen der Musterzulassung
       * Erprobung nach Änderung
       * Nach- / Stückprüfung
       * Überführung
       * Einweisungsflüge
    - auf namentlich benannte Piloten begrenzt, die:
       * explizit dafür unterschreiben, daß sie wissen, daß das UL nicht
    musterzugelassen ist und „auf eigene Gefahr“ zur Erprobung betrieben wird.
       * die Lizenz seit mehr als einem Jahr besitzen.
       * über überdurchschnittliche Flugerfahrung mit gleichartigen Geräten verfügen.

    gero
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