Ich hab da mal ne Frage:
wer weiß,
ob und welche Kosten entstehen beim Betreiben
eines UL's mit einem "beweglichen"-Funkgerät z.B. einem ICOM
oder betrifft ein Kostenbescheid nur die UL's, die ein fest eingebautes Funkgerät haben ?
Danke im Voraus für eine aussagekräftige Antwort
Sende/Empfangsanlagen in Luftfahrzeugen sind anmelde- und genehmigungspflichtig. Die Bundesnetzagentur erteilt darüber eine Urkunde mit einer Zuteilungsnummer. Damit wird der Luft- und/oder Flugnavigationsfunkstelle die Nutzung der zugeteilten Frequenzen zeitlich befristet (auf ca. 8 Jahre ) und gegen Gebühr gestattet. In der Frequenzzuteilungsurkunde sind alle Sende/Empfangsanlagen einzeln mit Zulassungsnummer* und Sendeleistung aufgeführt. Unter Rubrik "Luftfunkstelle" sind alle Sende/Empfangsanlagen für den Sprechfunk, egal ob fest eingebaut oder tragbar erfasst. Unter der Rubrik "Mobile Flugnavigationsfunkstelle einschl. Emergency Location Transkitter (ELT)" sind VOR- und ADF-Empfänger aber auch Transponder und ELTs aufgelistet. Möglicherweise werden dort auch genehmigungsfähige GPS-Geräte eingetragen.
Demnach fällt auch ein ordnungsgemäß angemeldetes und in der Frequenzzuteilungsurkunde aufgeführtes tragbares ICOM unter den Gebührenbescheid.
Michael
*)Nicht alle ICOMs haben eine Zulassungsnummer. In aller Regel sind es die "E-Modell" also z.B. das IC A22E. Importgeräten aus USA oder Fernost fehlt diese Zulassungsnummer und sind in deutschen Luftfahrzeugen nicht genehmigungsfähig.
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