Warnung: 2025er ICAO Karte enthält nicht alle ausländischen Lufträume auf dem Blatt Stuttgart

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  • Sierra.Zulu schrieb:
    Das "Problem" ist aber, wenn ich es richtig verstehe, folgendes: Du fliegst in Grenznähe in deutschem Luftraum mit deutscher Karte, auf der du aber nicht siehst, dass sich ausländischer Luftraum auf deutsches Gebiet ausweitet, du diesen aber beachten müsstest.
    Weswegen du dich vor Flugantritt ja in der Flugvorbereitung darauf vorbereitet hast und weisst, dass in der Region bestimmte Lufträume mit bestimmten Frequenzen und möglicherweise Beschränkungen aus einem angrenzenden Land vorhanden sind und du deswegen auch deren Karten, AIP und Dokumente studiert hast ... Wir drehen uns im Kreis.
  • OkeP schrieb:
    Weswegen du dich vor Flugantritt ja in der Flugvorbereitung darauf vorbereitet hast und weisst
    ...was aber sehr viele Piloten nicht wissen und auch niemals auch nur ansatzweise vermuten würden, weswegen sie keine Veranlassung sehen, AIP′s aus einem Nachbarland zu konsultieren, obwohl sie nicht über dessen Grenze fliegen.

    Ja, wir drehen uns im Kreis.


    Chris

  • Sierra.Zulu schrieb:
    Das "Problem" ist aber, wenn ich es richtig verstehe, folgendes: Du fliegst in Grenznähe in deutschem Luftraum mit deutscher Karte, auf der du aber nicht siehst, dass sich ausländischer Luftraum auf deutsches Gebiet ausweitet, du diesen aber beachten müsstest.
    Es ist kein Problem, die "ausländischen Bereiche" auf deutschem Boden stimmen. Einfach mal bei der DFS anmelden und auf die Karte schauen! 
  • Chris_EDNC schrieb:
    ..was aber sehr viele Piloten nicht wissen
    Das wird jetzt hart - Im Zweifelsfall wird bei jedem Rechtsverfahren in der Luftfahrt als Maßstab zugrundegelegt, dass der Pilot sich mit allen möglichen (sic!) Informationsquellen vertraut gemacht hat und es gibt keine "Verhältnismäßigkeit im Luftrecht" - und wenn ein Teil der AIP nur öffentlich auf einer Toilette im Keller einer unbekannten Alienunterkunft auf Beteigeuze ausgehängt wurde, wenn der deutsche Richter (der übrigens von Luftrecht in aller Regel keine Ahnung hat, der legt nur Regel gegen Regel und vergleicht, er bewertet nicht die Sinnhaftigkeit der Regel) die sieht und die sagt Du bist Schuldig, dann bist du Schuldig.
  • OkeP schrieb:
    Das wird jetzt hart
    Nein, das ist nicht hart, keine Sorge ;)

    Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag.


    Chris

  • ronnski schrieb:
    Es ist kein Problem, die "ausländischen Bereiche" auf deutschem Boden stimmen. Einfach mal bei der DFS anmelden und auf die Karte schauen! 
    Jetzt hab ich nen Knoten im Hirn...die Aussage des Ausgangsposts war doch, dass dem eben nicht so ist? Ich glaube, hier reden alle irgendwie aneinander vorbei.
  • Sierra.Zulu schrieb:
    Du fliegst in Grenznähe in deutschem Luftraum mit deutscher Karte, auf der du aber nicht siehst, dass sich ausländischer Luftraum auf deutsches Gebiet ausweitet, du diesen aber beachten müsstest.
    Wie bereits gemurmelt, sehe ich auf der deutschen Karten den Teil von Zürich-Information, der über den deutschen Luftraum geht.

    Und auf dem ausländischen Gebiet ist deutlich der Hinweis aufgedruckt:

    "Zur Navigation im Ausland ist eine entsprechende Luftfahrtkarte 1:500.000 zu verwenden." so wie ich es beigebracht bekommen habe.

    ...deswegen verstehe ich die "Aufregung" hier noch nicht so recht....

  • Ja, und wie bereits geschrieben, verstehe ich dann den Eingangspost nicht, laut dem das ja eben nicht der Fall ist...aber vielleicht habe ich einen Denkfehler. 

  • Sierra.Zulu schrieb:
    Ja, und wie bereits geschrieben, verstehe ich dann den Eingangspost nicht, laut dem das ja eben nicht der Fall ist...
    es geht immer nur um die ausländischen Lufträume...
  • Viel Wind um nichts.... ;)

    Ich bin auf diesen Zug aufgesprungen, weil es in SD tatsächlich so ist, dass man Nachbarländer installieren muss, um auf das deutsche Gebiet reichende Lufträume zu sehen. Und auch ich habe das Eingangsposting dahingehend verstanden.


    Chris

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