Hein Mueck schrieb:Das ist ein Zweischneidiges Schwert und wird von meinem Steuerberater gerne als Drohgebärde verwendet: Wenn die Direkten Kosten nicht anerkannt werden und der Anteil beruflich veranlasster Flugstunden es erlaubt, dann nehmen wir das Flugzeug ins Betriebsvermögen, aber dann sind Avionik-Updates, Neulackieren etc. eben Betriebsausgaben. Danach ist dann meist länger Ruhe.
Von Afa (UL als Wirtschaftsgut) hat mir mein SB abgeraten.
Guten Morgen, l H !
Danke für Deine Antwort! Ich brauche die Antwort für
die Kalkulation der C 42 Stunde, weil ein Kamerad das
UL stundenweise mieten möchte.
Sonnig-ergiebige Flüge!
Roland
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