alonso100 schrieb:Und ich würde mal ergänzen, Geld mit dem Flugzeug und nicht Geld durch die Flugzeuge zu machen = wenn du etwas wirtschaftlich tust, bei dem du durch die Verwendung der Flugzeuge mehr verdienen kannst, dann kann das mit den Flugzeugen Sinn machen. Gewinn durch die Flugzeuge alleine ohne "woanders" damit Geld machen zu können, ist naiv.
ja, die Idee ist 1-2 Flugzeuge geschäftlich zu betreiben. Das Ziel ist Geld zu machen und nicht ein teueres Hobby zu betreiben.
skYraceR1337 schrieb:Ich bin einer von denen, nun schon seit 15 Jahren. Und ja, es ist oft irgendwas anderes, dem man seine geneigte Aufmerksamkeit schenken muss. Ich fliege nur für mich und mache daher sehr viel (fast alles) alleine, da geht das noch irgendwie, auch finanziell. Laufende Kosten sind auch gering, weil nur Haftpflichtversichert. Aber wenn man das gewerblich betreibt und der Flieger am Tag X zur Uhrzeit Y parat stehen muss, dann führt der Weg über einen LTB. Natürlich alles mit Vollkasko. Und das wird dann richtig teuer. Oder man fängt an, bei der Sicherheit zu sparen, weil es mit der Rendite vorne und hinten nicht hinhaut...
Kenne so viele Privathalter die jedes Mal erneut fluchen und nur Privathalter sind, weil es einfach "geil" ist ein eigenes Flugzeug zu besitzen und die Freiheit wertschätzen.
Kannste komplett vergessen, mit sowas Geld verdienen zu wollen... Würde ich mich nie trauen, da riesen Summen inkl. laufender Kosten zu investieren.
Chris
OkeP schrieb:Und selbst das wird "schwierig", wenn mit einer UL-Lizenz gewerbliche Dinge passieren sollen.
Und ich würde mal ergänzen, Geld mit dem Flugzeug und nicht Geld durch die Flugzeuge zu machen = wenn du etwas wirtschaftlich tust, bei dem du durch die Verwendung der Flugzeuge mehr verdienen kannst,..
Andreas_G schrieb:Hallo zusammen,
Und selbst das wird "schwierig", wenn mit einer UL-Lizenz gewerbliche Dinge passieren sollen.
ich denke, alonso100 geht es eher um eine Lösung in der Art: "Ich gründe ein Charterunternehmen (also verleihe ULs) und vermeide Kapitalbindung durch Leasing."
Das sind in dem Sinne keine "gewerbliche Dinge mit UL-Lizenz". Und es könnte sogar funktionieren, wenn genug Bedarf durch "charterbereite" UL-Piloten bei rentablen Tarifen existiert.
Kritisch wird die zweite Idee: "Ich fliege (viel) günstiger, weil ich mein Hobby durch günstiges/kostenloses Verleihen an mich selbst finanziere". Da steht dann wohl eher Kasulke vom Finanzamt im Weg...
Hartmut
HSV schrieb:Servus,
Ich denke, alonso100 geht es eher um eine Lösung in der Art: "Ich gründe ein Charterunternehmen (also verleihe ULs) und vermeide Kapitalbindung durch Leasing."
seine Intention war schon so verstanden. Es wurde jedoch zuvor gut herausgearbeitet, dass eine Vercharterung, wenn es gut läuft!) bestenfalls zur Finanzierung laufender Kosten taugt. Ein nennenswerter Gewinn wird sich damit real kaum darstellen lassen.
Somit bleibt der Versuch, zur gewinnbringenden Verwendung des Gerätes und dabei steht die Lizenz des Piloten (u.U) im Weg
Andreas_G schrieb:mir wäre eigentliche keine UL-taugliche operation bekannt, die man nicht machen dürfte. Einen com ops Eintrag gibt es zumindest in Deutschland für UL ja nicht.
und dabei steht die Lizenz des Piloten (u.U) im Weg
Gibt es Länder, in denen das so ist?
Servus Steffen,
es gab vor einigen Jahren eine Stellungnahme von Emar M. Giemulla und Peter Kortas mit dem Titel: "Rechtlicher Rahmen für den gewerblichen Einsatz von Luftsportgeräten am Beispiel des Bannerschlepps"
In deren Expertise wurden diese und ähnlich geartete Tätigkeiten ausgeschlossen. Fairerweise muss man aber dazu sagen, dass dieses Thema auch meiner Ansicht nach nicht endgültig abgeklärt ist.
Alleine aber die latente Unsicherheit ob legal oder nicht, macht ein Fremdfinanziertes Projekt recht unattraktiv.
Chris_EDNC schrieb:Moin
dann führt der Weg über einen LTB. Natürlich alles mit Vollkasko. Und das wird dann richtig teuer.
Bei Vermietung erhöht sich die Kasko um den Faktor 7 bis 8. Allein davon kann man ein eigenes Flugzeug für sich alleine betreiben.........
Andreas_G schrieb:Der Teufel liegt wie immer in den Details. Ja, luftrechtlich ist der UL Betrieb dereguliert ... ABER, sobald es gewerblich wird, greifen eine Vielzahl anderer Regeln mit zum Teil erstaunlichen Auswirkungen. Immer wieder versuchen nationale UL "Unternehmen" Fuss zu fassen und scheitern eigentlich alle nach relativ kurzer Zeit an der Sicherheitsmechanismen die wir so in der EU haben. Die zunehmendem Beschränkungen der verschiedenen Länder sind ziemlich sicher auch Resultat von diesen Versuchen!
Und selbst das wird "schwierig", wenn mit einer UL-Lizenz gewerbliche Dinge passieren sollen.
Andreas_G schrieb:interessant, gibt es das irgendwo für Normalsterbliche ohne Zugang zu Juristendatenbanken? Würde mich ja mal interessieren
Stellungnahme von Emar M. Giemulla und Peter Kortas mit dem Titel: "Rechtlicher Rahmen für den gewerblichen Einsatz von Luftsportgeräten am Beispiel des Bannerschlepps"
im Fliegermagazin sieht man das als nicht so anwendbar, das war so in etwa mein bisheriger Informationsstand. Allein am Wortteil ‚Sport’ in Luftsportgerät ein Gewerblichkeitsverbot fest zu machen ist auch interessant.
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