MOIN schrieb:sagt doch keine was gegen, nur stimmt es nicht, dass jede Bewegung im Hangar zum Flugbetrieb gehört und daher eben auch die PHV gilt.
Damit muß der Versicherer regulieren. Punkt.
Jede Bewegung Deines Flugzeugs zur Erbringung der Flugabsicht ist über Deine Versicherung gedeckt. Ich habe mich eben übrigens verschrieben, natürlich nicht Kasko sondern Haftpflicht, meiner Versicherung hat reguliert. Hab mir gerade die Unterlagen nochmal angesehen war schon ewig her...
Schon mal vielen Dank für Antworten!
Nun, laut meinem Vercharter sind Rangierschäden in der Halterhaftpflicht (und auch in der Kasko) explizit ausgeschlossen. Das hatte er mir allerdings bisher nicht gesagt. Es hat wohl auch schon mal jemand gegen die Versicherung geklagt und verloren. Ich hätte mir besser das Kleingedruckte anschauen sollen, werde ich jetzt aber nochmal nachholen.
Bei meiner PH sind Schäden im Umfeld des „Führen“ von Kraftfahrzeugen aller Art (auch Luftfahrzeuge) ebenfalls ausgeschlossen. Hier befürchte ich ebenfalls eine für mich ungünstige Interpretation des Begriffs „Führen“. Ich habe den Schaden dort gemeldet und lass mich überraschen.
VG
Steffen_E schrieb:Vermutlich sogar in den meisten Fällen.
...nur stimmt es nicht, dass jede Bewegung im Hangar zum Flugbetrieb gehört und daher eben auch die PHV gilt.
Bsp.: Vor 2 Wochen das Winglet bei einem Freund repariert. Das war kein "Einschlag", sondern jemand hat das mit einem Griff verwechselt und daran herumgezerrt (hat sich natürlich nicht gemeldet). Etwas länger her - Loch an der Unterseite eines WT9 Leitwerkes repariert. "...muss ein Stein bei Start oder Landung gewesen sein" Das Loch hatte aber die uns vertraute Form eines Flügelprofils und im Hangar ist unter dem HR, die Fläche eines Segelflugzeugs (mit WL) abgelegt.
Oder: Ein fremdes Flugzeug wird auf ein anderes - ebenfalls fremdes Flugzeug manövriert. Gelegentlich müssen Fluggäste mit Nachdruck daran gehindert werden, irgendwo mit anzufassen (Fussgänger und Inbetriebnahme...)
Besonders gruselig ist es, wenn mehrere fremde Flugzeuge rausgezogen werden müssen, um an das jeweilige Gerät zu kommen.
BTW: Schmunzeln musste ich bei der Haftpflichtversicherung (in AT notwendig) meines Spindelberger-Anhängers zum UL-Transport. Hier wollte man die Verwendung auf Flugplätzen ausschließen...
Eine gute Privathaftpflicht schadet nie
In meinem Fall hat nun schlussendlich doch die Halterhaftpflicht des Vercharterers anstandslos bezahlt (nachdem der Vercharterer diesen überhaupt erstmal dort gemeldet hat)
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