Haftung bei Hangarierungsschäden

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  • Hallo,


     


    eine Frage an die Versicherungsprofis unter euch.


    Gesetzt den Fall, daß ich beim hangarieren eines fremden Fliegers, entweder diesen oder/und auch noch andere fremde Flieger aus Unachtsamkeit beschädige, welche Versicherung würde für diesen Fall eintreten ?


    Greift da die persönliche Haftpflichtversicherung in diesem Fall, oder schliesst die Flugzeuge als beschädigte Sache grundsätzlich aus ?


     


    Gruss


    Hans


  • Als Versicherungslaie würde ich auf die Halterhaftpflicht tippen.
  • Scoobydoo schrieb:

    Als Versicherungslaie würde ich auf die Halterhaftpflicht tippen.

    Glaub ich eher nicht, weil den Schaden nicht mein eigener Flieger verursacht hat, sondern ich selber weil ich z.B. einen fremden Flieger aus der Halle geschoben habe und dabei irgendwo angestossen bin (z.B. ans Hallentor oder an einen anderen Flieger)
  • Sorry, war gerade auf einem falschen Zug.


     


    Dann gebe ich die Frage weiter....

  • Eine Privathaftpflicht denke ich. Die eigene Flugzeughaftpflicht sicher nicht.


     


    Rüdiger

  • Das bezahlst Du aus eigener Tasche! Nicht umsonst werden Hangarierungsschäden so geliebt! Der Schaden ist da, -aber keiner wars!!!
    Versicherungen drücken sich aus der Verantwortung sobald ein Luftfahrzeug im Spiel ist! Desweiteren zahlt auch die normale Haushalthaftpflicht nicht bei Schäden die aus einem "Gebrauch" des Gegenstandes resultieren. Da mußt die Versicherungsbedingungen genau durchlesen und die Versicherung danach abschließen. Sonst wird nicht mal ein Teller bezahlt, daß Dir beim Abwaschen aus der Hand rutscht!
    Aber hier gibts sicher einen Versicherungsmakler der es ganz genau weiß und der auch ehrlich ist!
    mfg Oswald
  • Mein Vermieter hat die Übernahme von Schäden sogar explizit im Vertrag ausgenommen, trotz einer Miete die der eines Jachthafens gleicht. Offensichtlich haftet er nur, wenn einer seiner Mitarbeiter (Hallenwart) einen Schaden verursacht - ich kann also nur hoffen .....
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Also, ich habe vor paar tagen an einem fremden Flieger, den ich "aushallen" musste, einen Kratzer verursacht und meiner Versicherung gemeldet, Haftpflicht. Nach der Police und dem diesbezüglichen nicht aufgeführten Ausschlüssen MÜSSTE die zahlen. Es handelt sich um eine Tätigkeit in einem Verein, in NICHT leitender Position, und das ist inbegriffen.
    Ich werde berichten, ob die/meine Versich. tatsächlich zahlen !!! Auf dem Flugplatz heißt es, dass bezahlt wird - weshalb es schofel ist, wenn man Schäden nicht meldet !!! 
  • Ist mir auch schon passiert, gleicher Fall.
    Privathaftpflicht hat gezahlt, problemlos.
    Dafür ist ja auch die Privathaftpflicht da.

    Grüße von

    Frau Carlson ;-)
  • OK - und vielen Dank. 

    Ich seh prinzipiell auch bei mir keine Problematik - bin auch nicht der erste Fall "am Platze". 

    Leider melden viele die Schäden nicht, obwohl sie Haftpflicht versichert sind - genau so wie der, der mir meinen neuen Pkw vor Tagen "verunzierte".....

    OF

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